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Übergangsgeld für 17 Ex-Kommissare trotz neuer Jobs. | Ferrero-Waldner hat verzichtet. | Brüssel. Wer einmal EU-Kommissar war, der kassiert noch jahrelang üppig weiter. Das trifft zumindest auf 17 Kommissionsmitglieder zu, beim letzten Wechsel der EU-Kommission ausgeschieden sind und zum Teil bereits wieder neue lukrative Jobs ausüben. Ein Einkommen aus der Privatwirtschaft oder sogar einer anderen EU-Institution nach der Kommissionszeit ist nämlich noch lange kein Hindernis für den Genuss des sogenannten Übergangsgeldes, das direkt aus dem EU-Budget ausbezahlt wird. Es beträgt für einen Kommissar, der eine Legislaturperiode dabei war, gute 10.000 Euro pro Monat für drei Jahre ab dem Ausscheiden. Dem Betroffenen soll damit der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die österreichische Ex-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner hat auf das Übergangsgeld verzichtet.
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Zu den Nutznießern gehören auch Personen, die bereits wegen des Verdachts auf massive Interessenskonflikte aufgefallen sind. So arbeitet Joe Borg, der frühere Kommissar für Fischerei und Maritime Angelegenheiten, heute für die Lobbyingagentur Fipra, die sich unter anderem auf maritime Angelegenheiten spezialisiert hat. Neben seinem Gehalt kassiert er wie der italienische Außenminister und Ex-Innenkommissar Franco Frattini und Litauens Staatspräsidentin Dalia Grybauskaite (früher Budgetkommissarin) das EU-Übergangsgeld. Mit von der Partie sind auch der frühere Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, der als Ryanair-Aufsichtsrat zusätzlich noch einmal 47.000 Euro pro Jahr einstreifen soll, und die ehemalige Konsumentenschutzkommissarin Meglena Kuneva, die im Sold der französischen Großbank BNP Paribas steht und nebenbei noch als Beraterin der EU-Kommission selbst tätig ist.
Zweimal EU-Gehalt
Besonders heikel scheinen die Fälle des Belgiers Louis Michel und der Polin Danuta Hübner, die direkt von ihren Kommissarsposten als Abgeordnete ins Europäischen Parlament gewechselt sind und dort je 7665 Euro pro Monat plus Taggelder und Zulagen kassieren. In beiden Fällen hat der juristische Dienst der Kommission zwar grünes Licht gegeben. In der einschlägigen EU-Verordnung befindet sich jedoch eine Passage, laut der der Anspruch auf das Übergangsgeld erlischt, "wenn dem ehemaligen Mitglied der Kommission in einem der Organe der Gemeinschaften ein neues Amt übertragen wird." Der Geldfluss an Michel und Hübner sollte also noch einmal von einem unabhängigen Juristen geprüft werden, findet der EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser (Liste Martin). Dem Übergangsgeldsystem bescheinigt er den "Bankrott".
Auch in Österreich gibt es Fortzahlungen für ehemalige Regierungsmitglieder, diese sind allerdings um einiges bescheidener: Sie betragen 75 Prozent des Aktivbezugs für maximal sechs Monate. Allerdings erlischt der Anspruch der Politiker, sobald eine neue bezahlte politische Funktion, eine Erwerbstätigkeit oder eine Pension angetreten wird.