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20 Jahre Haft für Mord an Ex-Arbeitskollegen

Von Daniel Bischof

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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Wien. War es Mord oder Totschlag? Darüber mussten am Mittwoch acht Geschworene entscheiden. Am Wiener Straflandesgericht hatte sich ein 33-Jähriger zu verantworten: Er hat laut Anklage am 8. Dezember 2017 in Favoriten seinen ehemaligen Arbeitskollegen aus Rache erstochen, nachdem dieser ihn einige Wochen zuvor verprügelt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihn wegen Mordes angeklagt.

"Ich war außer Kontrolle", erklärte der Mazedonier. Er bekannte sich schuldig, den Mann erstochen zu haben. Doch habe er keinen Mord, sondern Totschlag (siehe Wissenskasten) begangen. Der Totschlag ist eine privilegierte Form der vorsätzlichen Tötung: Er wird mit fünf bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Auf Mord stehen hingegen zehn bis zu zwanzig Jahre oder lebenslange Haft.

"Wollte sich für Angriff rächen"

Der Mazedonier war 2007 nach Österreich gekommen und verdingte sich auf Baustellen. Dort traf er auf den später Erstochenen, einen Kosovo-Albaner. 2008 gerieten sie erstmals aneinander, zwischen den beiden kam es zu Handgreiflichkeiten.

Nachdem der Asylantrag des Angeklagten im Jahr 2011 abgelehnt worden war, musste er in seine Heimat zurückreisen. 2016 kehrte er mit seiner Ehefrau trotzdem wieder zurück. Erneut begann er, auf Baustellen zu arbeiten. Im November 2017 traf er den Kosovo-Albaner am Weg zur U-Bahn-Station Reumannplatz. Dieser habe ihn mit zwei weiteren Männern grundlos verprügelt, gab der Angeklagte an. Er trug einen Nasenbeinbruch, Prellungen und Platzwunden am Kopf davon.

Was im Anschluss geschah, hierüber gehen die Versionen nun auseinander. Die Anklagebehörde wirft dem 33-Jährigen vor, den Mord von langer Hand geplant zu haben: "Er wollte sich für den Angriff rächen", erklärte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte soll herausgefunden haben, wo der Mann wohnt, und ihm mit einem Komplizen um 22 Uhr auf der Favoritenstraße aufgelauert haben. Dabei trug er neben einem Messer auch eine Gartenkralle mit sich.

"Tut mir leid, was passiert ist"

Das Opfer war mit seiner Verlobten am Weg zum Langos-Essen, als es attackiert wurde. "Es sind plötzlich zwei Männer auf uns zugelaufen. Der eine hat ihn wortlos an der Jack gepackt und mit der anderen Hand zugestochen", schilderte die Verlobte. Der Komplize habe ihrem Mann mit der Gartenkralle Richtung Kopf geschlagen. Laut Augenzeugen lief der schwer verletzte Mann davon. Der Angeklagte eilte ihm laut Anklage nach und erstach ihn.

Einen anderen Hergang schildert der Angeklagte. "Es tut mir schrecklich leid, was passiert ist", sagte er. Doch sei er nach der Attacke "traumatisiert und verängstigt" gewesen. Denn der Kosovo-Albaner habe ihm auch mit dem Umbringen gedroht, sagte er erstmals vor Gericht. Bisher hatte er das in keiner Vernehmung erwähnt.

Dass er dem Opfer aufgelauert und die Tat geplant hat, bestreitet er. Vielmehr sei er dem Mann zufällig begegnet. "Ich wollte die Polizei anrufen, doch habe ich das Handy zu Hause gelassen, weil der Akku leer war." Daher habe er ihn selbst stoppen wollen und mit einem Bauchstich "leicht verletzen" wollen. Dann sei er "außer Kontrolle" geraten. Ihr Mandant sei von seiner Furcht und seinem Zorn überwältigt worden: "Er stach im Blutrausch auf ihn ein", meinten seine Verteidiger.

Die Geschworenen folgten dieser Darstellung nicht: Sie sprachen den Mann einstimmig des Mordes schuldig. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach der Bluttat hatte sich der Angeklagte nach Mazedonien abgesetzt, 2018 wurde er im Kosovo festgenommen. Wer der mögliche Komplize war, ist ungewiss. Der Mazedonier erklärte, er sei vor dem Messerangriff mit einem Polen, dessen Namen er nicht mehr wisse, unterwegs gewesen.

Totschlag

Einen Totschlag begeht, "wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten". Der Täter kann dabei aus Furcht, Bestürzung und Schrecken (asthenische Affekte), aber auch aus Wut und Hass (sthenische Affekte) gehandelt haben. Als allgemein begreiflich gilt das Verhalten, wenn auch ein rechtstreuer Mensch bei dem Anlass in eine heftige Gemütsbewegung geraten hätte können.