Biergigant Anheuser-Busch verstieß gegen Kartellrecht. Billige Einfuhren aus den Niederlanden nach Belgien wurden verhindert.
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Brüssel. Überteuertes Bier kommt die weltgrößte Brauerei teuer zu stehen. Die EU-Kommission hat über den belgischen Biergiganten Anheuser-Busch InBev (AB) eine Strafe in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht verhängt. AB habe seine marktbeherrschende Position in Belgien dazu missbraucht, gezielt Importe aus anderen EU-Staaten, zumal den Niederlanden, zu verhindern. Die Verstöße seien von 9. Februar 2009 bis zum 31. Oktober 2016 begangen worden, erklärte die EU-Kommission. AB habe die Verurteilung bereits akzeptiert, bestätigte sie gegenüber der "Wiener Zeitung".
"Die Verbraucher in Belgien mussten mehr für ihr Lieblingsbier bezahlen, weil AB InBev den grenzüberschreitenden Verkauf zwischen den Niederlanden und Belgien gezielt beschränkt hat", erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Druck auf Händler ausgeübt
Die beliebteste Biermarke in Belgien ist das von AB produzierte Jupiler, auf das etwa 40 Prozent der Verkäufe des gesamten belgischen Biermarkts entfallen. In den Niederlanden - wo der Markt umkämpfter ist - verkauft AB das Bier allerdings billiger, um konkurrenzfähig zu sein. AB wollte verhindern, dass Händler das Bier günstig in den Niederlanden einkaufen und dann in Belgien unter dem dortigen Verkaufspreis weiterverkaufen. Dafür hat man sich einiges einfallen lassen.
Der Verkauf in den belgischen Supermärkten wurde dadurch erschwert, dass die französischen Lebensmittelinformationen vom Etikett entfernt wurden und Design und Größe der Bierdosen verändert wurde. Ein Großhändler in den Niederlanden erhielt nur begrenzte Mengen Bier, um die Einfuhr nach Belgien zu beschränken. Des Weiteren wurde im Einzelhandel Druck ausgeübt: Einige Produkte von AB gehören in Belgien gewissermaßen zur Standardausrüstung - fehlen sie im Geschäft, bleiben die Kunden aus. AB weigerte sich, einem Einzelhändler diese Produkte zu verkaufen, wenn er nicht zustimmte, seine Einfuhren von billigerem Jupiler-Bier aus den Niederlanden nach Belgien zu begrenzen. In den Niederlanden wiederum machte AB Sonderangebotspreise für einen Einzelhändler davon abhängig, dass diese nicht an Abnehmer in Belgien weitergegeben wurden.
15 Prozent der Strafe erlassen
Während die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens an sich keinen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht darstellt, hat der Missbrauch dieser Position zur nunmehrigen Verurteilung geführt. Dabei ist AB noch verhältnismäßig günstig davongekommen: Weil die Brauerei mit den EU-Behörden voll kooperierte, wurden ihr 15 Prozent der Strafe erlassen, die sich nun auf exakt 200,409.000 Euro beläuft.
AB hat sich zudem dazu verpflichtet, obligatorische Lebensmittelinformationen sowohl auf Französisch als auch auf Niederländisch auf der Verpackung seiner Produkte anzubringen. Betroffen sind alle bestehenden und neuen Produkte in Belgien, die in den kommenden fünf Jahren unter besonderer Beobachtung stehen werden.
Unterdessen berichten Insider, dass AB Anteile seines Asien-Pazifik-Geschäfts an die Börse in Hongkong bringen will. Das Volumen wird auf mindestens fünf Milliarden Dollar geschätzt. Das belgische Unternehmen will mit den Einnahmen seinen Schuldenstand senken, der durch die Übernahme des Rivalen SABMiller Ende 2016 stark gestiegen war.