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2003 wird entscheidendes Jahr

Von Barbara Ottawa

Europaarchiv

Die Europäische Union hat das Jahr 2003 zum "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" erklärt. Doch die Arbeit für behinderte Menschen findet auf EU-Ebene schon seit langem statt. Ein wichtiger Schritt war die Gründung des Europäischen Behindertenforums (EBF) oder European Disabled Forum (EDF) im Jahr 1996. Der Verein besteht aus nationalen Behindertenverbänden und vertritt 37 Millionen EU-BürgerInnen aller Behinderungsgruppen. Dem Forum gehören auch Behindertenorganisationen aus Island und Norwegen an.


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"Wir kommen alle aus verschiedenen Ländern, mit verschiedenen kulturellen Hintergründen, und es funktioniert", beschreibt Anthony Williams aus dem Europasekretariat der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), dem Dachverband der Behindertenorganisationen Österreichs, die Arbeit im Europäischen Behindertenforum im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Williams ist Vorstandsmitglied des EBF und sieht die Zusammenarbeit in diesen Fragen auf EU-Ebene sehr positiv. "Das EBF hat enge Kontakte mit der EU-Kommission, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen. Es unterstützt auch die interfraktionelle Arbeitsgruppe für Behindertenfragen des Europäischen Parlaments", erläutert Williams. Das Europäische Parlament hat dem EBF außerdem beratenden Status eingeräumt und zwei Mitglieder des EBF sitzen im Wirtschafts- und Sozialausschuss des Parlament.

"Dadurch wird der Behindertenarbeit auf europäischer Ebene großes Gewicht verliehen", so Williams. Eine direkte Auswirkung einer EU-Bestimmung auf die nationale Gesetzgebung war die Gestaltung der Euromünzen. Gemeinsam mit dem Europäischen Blindenverband wurden die Münzen so gerillt, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen leicht zu erkennen sind.

Das EBF war maßgeblich an der Aufnahme des Artikel 13 (Nichtdiskriminierung) in den Vertrag der Gründung der EU beteiligt. Auf dieser Grundlage hat die EU bereits eine Richtlinie in Bezug auf die Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf angenommen. Ziel ist nun eine solche Direktive für alle Zuständigkeitsbereiche der EU.

"Es gibt noch große Unterschiede in Europa, was die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen betrifft", erläutert Eduard Riha, Geschäftsführer der ÖAR, gegenüber der "Wiener Zeitung". Doch 2003 werde ein wichtiges Jahr werden, und es werde alles daran gesetzt, dass es erfolgreich ist.

Gleichstellungsgesetz und Bioethikkonvention

Die Hoffnung des ÖAR ist, dass diese EU-Direktive Auswirkung auf die Nationale Gesetzgebung hat, bestätigt Irmgard Bauer, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit beim ÖAR der "Wiener Zeitung". Ein Gleichstellungsgesetz, wie es in der Schweiz und in Deutschland bereits eingebracht wurde, wäre ein großer Durchbruch. Ein Problemfall EU-weiter Regelungen sei jedoch die Bioethikkonvention, in der acht Punkte nicht konform mit der österreichischen Gesetzgebung seien, erläutert Bauer.

http://www.edf-feph.org

http://www.oear.or.at