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§ 209 Herbstthema

Von Alexandra Grass

Politik

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ scheinen hinsichtlich des § 209 StGB unter Zugzwang geraten zu sein: Nachdem das OLG Innsbruck kürzlich beim VfGH die Aufhebung des seit Jahrzehnten umstrittenen Paragraphen beantragt hatte, will man jetzt über eine entsprechende Änderung diskutieren. Justizminister Dieter Böhmdorfer kann sich, wie er letzte Woche meinte, sogar eine Streichung vorstellen. In den beiden Parlamentsklubs wurde jetzt der Meinungsbildungsprozess angekurbelt. Eine Lösung könnte es im Herbst geben - wenn bis dahin nicht schon der VfGH tätig geworden ist.


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In der FPÖ steigt die Bereitschaft, den 209er ändern zu wollen. Nachdem sich Böhmdorfer dazu geäußert hatte, zeigt sich auch Klubchef Peter Westenthaler "offen". Parteichefin Susanne Riess-Passer könne sich das früher gescheiterte Kompromissmodell mit einem Schutzalter von 16 Jahren vorstellen. Die FPÖ spielt den Ball jetzt aber der ÖVP zu.

Diese will sich, wie Justizsprecherin Maria Fekter gestern betonte, frühestens im Herbst entscheiden, welche Haltung sie einnehmen wird. Eine ersatzlose Streichung - wie SPÖ und Grüne fordern - komme für die ÖVP aber nicht in Frage.

Die Homosexuelleninitiativen befürchten einen "faulen Kompromiss" zwischen den Regierungsparteien, wie Christian Högl von der HOSI Wien gegenüber der "Wiener Zeitung" betonte, und hoffen weniger auf die Politik, als vielmehr auf den VfGH, der nun über eine Aufhebung zu entscheiden hat.

Den § 209 gibt es seit 1971 - damals wurde für Homosexuelle das Mindestalter von 18 Jahren festgeschrieben, für heterosexuelle und lesbische Beziehungen liegt es bei 14. Solch unterschiedliche Altersgrenzen gibt es in der EU nur noch in Portugal. Wegen dieser Diskriminierung wurde Österreich schon wiederholt vom Europarat, dem EU-Parlament oder zuletzt von amnesty international kritisiert. Im EU-Parlament hatte man erst kürzlich wieder auf jüngste 209er-Urteile in Österreich hingewiesen. Der § 209 ist nach wie vor alles andere als "totes Recht". 1999 gab es 28 Verurteilungen, im März dieses Jahres waren 22 Personen wegen Verstoßes gegen den 209er in Haft.

Die Homosexuelleninitiativen kämpfen schon lange für dessen Streichung - ebenso für eheliche Rechte und Pflichten für homosexuelle Partnerschaften. Eine entsprechende Bürgerinitiative wurde kürzlich dem Parlament übergeben. Gefordert wird überdies eine Antidiskriminierungsbestimmung. Wie Högl betonte, müsste diese, einer EU-Verordnung folgend, innerhalb von zwei Jahren geschaffen werden.