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24. September 1945: Geburtsstunde des einigen Bundesstaates

Von Georg Friesenbichler

Politik
Ein in Besatzungszonen aufgeteiltes Österreich war die Ausgangssituation der Verhandlungen 1945. WZ-Archiv

Das unbekannte Jubiläum. | Gestern: Kampf um Einheit. | Heute: Kampf um Föderalismus. | Wien. Es ist ein unbekanntes Jubiläum, das am heutigen Samstag die Regierungsgebäude rund um den Minoritenplatz zu einem "Tag der Offenen Tür" laden lässt. Und doch ist es für die Entwicklung Österreichs in der Zweiten Republik ein immens wichtiges: Mit der Länderkonferenz am 24. September 1945 wurde eine Teilung des Landes, wie sie Deutschland widerfuhr, verhindert. Die Vertreter der westlichen Bundesländer stimmten nach anfänglichem Zögern zu, die provisorische Staatsregierung unter Karl Renner anzuerkennen.


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Damit war Österreich als einheitliches, föderales Staatsgebilde wiedererstanden, wenn es auch noch Jahre dauern sollte, bis das durch die Besatzungsmächte in vier Zonen aufgeteilte Land wirklich vereint war. Doch schon am 25. November 1945 konnten die ersten freien Wahlen der Zweiten Republik stattfinden - vorbereitet von weiteren Länderkonferenzen.

In der Folge verlor dieses Instrumentarium allerdings Bedeutung, die Koordination zwischen den Bundesländern wurde auf Beamtenebene fortgeführt. Erst nach Anerkennung durch die Bundesregierung Mitte der sechziger Jahre entfalteten die Länderkonferenzen - vor allem die Landeshauptleutekonferenz - stärkere Aktivitäten. Heute sind die Beratungen der Landeshauptleute zu einem zwar nicht verfassungsmäßig festgeschriebenen, aber einflussreichen Bestandteil der österreichischen Demokratie geworden.

Dass die Landeshauptleutekonferenz ein wichtigeres Instrument als der konstitutionell festgelegte Bundesrat geworden ist, lässt manche seit Jahren an der Sinnhaftigkeit der Länderkammer zweifeln.

Noch entscheidender für das Verhältnis von Bundesländern und Staat sind aber Fragen der Gesetzgebungskompetenzen und der Verteilung der Geldmittel. Der im Frühjahr beendete Österreich-Konvent ist angetreten, diese Probleme in einem neuen Verfassungsentwurf zu klären, konnte aber wegen der vielen widerstreitenden Interessen zu keiner Lösung kommen. Nun ist das Parlament am Zug. In jedem Fall wird das damals wie heute heikle Verhältnis zwischen Bund und Ländern auch weiterhin kritisch zu überprüfen sein. Auch dazu will die vorliegende Sondernummer der "Wiener Zeitung" einen Beitrag leisten.