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244.000 Euro Reservemunition

Von Veronika Gasser

Wirtschaft

Betreiber neuer Ökostromanlagen werden auch in nächster Zeit durch die Finger schauen. Denn der Verbund hat vor, gegen den Bescheid des Energie-Regulators, der vorschreibt den gesetzlich festgelegten Ökostromtarif auszuzahlen, zu berufen.


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Während der Berufung kann die Verbund-Tochter APG weiterhin die Auszahlung der korrekten Tarife aussetzen. Doch dieses Vorgehen halten die privaten Betreiber kleiner Anlagen für höchst unfair. Immerhin sitzt der Verbund finanziell am längeren Hebel. So kritisiert IG-Windkraft Juristin Ursula Nährer, dass von 2,1 Mill. Euro Verwaltungskosten für 2004, die aus dem Ökofördertopf berappt werden, allein 12% für juristische Dauerbetreuung bewilligt wurden. "Das gibt doch zu denken." Mit 244.000 Euro "Reservemunition" sei ein Stromkrieg vor Gericht leicht zu gewinnen. Sollten die Anwaltskosten wegen der Fülle der Verfahren diesen Betrag gar übersteigen, sei davon auszugehen, dass auch das als Verwaltungsaufwand anerkannt wird. "In jedem Fall wird der Stromkunde über die Netzgebühren zur Kassa gebeten." Die Gegner können solchen Geschützen nicht standhalten. Trotzdem rät Die IG-Windkraft ihren Schützlingen die Verträge des Verbunds nicht zu akzeptieren und im Notfall den Rechtsweg zu bestreiten. Denn für Windenergie werden statt der vorgeschriebenen 7,8 Cent pro kWh nur 1,63 Cent geboten.

Ebenso ergeht es Karl Wenninger einem Bauern aus Kilb in Niederösterreich. Er hat eine Biogasanlage um 1,65 Mill. Euro errichten lassen. Als er diese ans Netz anschloss, hieß es er bekommt statt 14,5 Cent nur 4,12 Cent pro kWh bewilligt. Das ist eine Reduktion um 72%, die Wenninger nicht annehmen kann. Er wird klagen. "Ich stehe sonst mit einem Bein im Konkurs."

Während Investoren um ihr Geld bangen, gibt es hitzige Verhandlungen der Länder mit Wirtschafts-, Justiz- und Umweltministerium, da für die Ökostromförderung 40 Mill. Euro fehlen. Die Länder beharren darauf, dass bis Anfang April, nach der Wahl in Kärnten, eine Lösung gefunden werden muss. Auch scheint so gut wie ausgemacht, dass das Ökostromgesetz abermals reformiert werden muss.