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25%-Klausel aufgehoben

Von Martyna Czarnowska

Politik

Was Österreichs Volksgruppen seit Jahren fordern, wird nun erfüllt: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag die so genannte Ortstafelregelung im Volksgruppengesetz aufgehoben. Damit sind zweisprachige topographische Aufschriften nicht mehr an einen hohen Bevölkerungsanteil von Volksgruppenangehörigen gebunden. Die 25%-Klausel ist verfassungswidrig, befand der VfGH.


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"Es ist ein großer Erfolg." Mit wenigen Worten umreißt Hubert Mikel vom Österreichischen Volksgruppenzentrum die Bedeutung des VfGH-Erkenntnisses, in dem am Donnerstag die 25%-Klausel aufgehoben wurde. Diese wäre extrem hoch angesiedelt, erläutert Mikel. Denn laut Volksgruppengesetz konnten zweisprachige Ortstafeln lediglich dort angebracht werden, wo der Volksgruppenanteil mindestens 25 Prozent beträgt.

Staatsvertrag ohne Klausel

Dies sei verfassungswidrig, stellte der VfGH fest. Denn laut Artikel 7 des Staatsvertrags von 1955 sind in "den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung (...) die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch" zu verfassen. Von 25 Prozent Bevölkerungsanteil ist keine Rede - erst im Volksgruppengesetz von 1976.

Aus Anlass einer Beschwerde eines Angehörigen der slowenischen Volksgruppe hatte der VfGH zu prüfen, ob diese Bestimmung im Einklang mit der Verfassung stehe, erläuterte Gerhart Holzinger, Mitglied des VfGH, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Es seien zwei Fragen zu klären gewesen: Was ist ein Verwaltungsbezirk und was ist unter "gemischter Bevölkerung" zu verstehen. Die Beurteilung lautet nun: Eine Ortschaft, die auf Grund der Ergebnisse der Volkszählungen über einen längeren Zeitraum einen Minderheitenprozentsatz von mehr als zehn Prozent aufweist, sei "Verwaltungsbezirk mit gemischter Bevölkerung".

Grüne und SPÖ begrüßten die Entscheidung des VfGH. Es sei "ein wichtiges Erkenntnis mit Augenmaß", betonte Nationalratspräsident Heinz Fischer. Für VolksgruppenvertreterInnen ist es ein weiterer wichtiger Schritt. Doch weitere sollten folgen: etwa ein neues Gesetz, welches umgesetzt werden müsse, meinte Bernhard Sadovnik, Obmann des Rates der Kärntner Slowenen.

Völlig anders sieht die Sachlage für Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider aus. Er verspottet das Erkenntnis als eine "vorverlegte Faschingsentscheidung". Von ihm aus gebe es keine Bereitschaft, zusätzliche Ortstafeln aufzustellen.

Hubert Mikel zeigt sich trotzdem optimistisch. Denn erstmals sei klar festgelegt: Es entspricht nicht der österreichischen Verfassung, wenn keine zweisprachigen Ortstafeln aufgestellt werden. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Die EU wird sich vergrößern, und dann werde auch Kärnten feststellen, dass Mehrsprachigkeit einen großen Wert darstelle - nicht nur kulturell sondern auch wirtschaftlich.