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255 Verurteilte seit 2015 wegen terroristischer Aktivitäten

Von Karl Ettinger

Politik

Justizministerin Zadic zeigt sich trotz des Terroranschlags in Wien mit Leistungen im Strafvollzug "sehr zufrieden".


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Der Bericht der Untersuchungskommission mit fünf Experten zum Terroranschlag in Wien, der unmittelbar vor Weihnachten öffentlich gemacht worden ist, nimmt die Umsetzung der Deradikalisierung enthafteter Extremisten und vor allem Fehler der österreichischen Verfassungsschützer nach der bedingten Entlastung des späteren islamistischen Attentäters kritisch ins Visier. Der Täter, der im Dezember 2019 vorzeitig mit Auflagen aus der Haft entlassen wurde, war aber nur einer von insgesamt 255 Personen, die in Österreich wegen terroristischer Aktivitäten seit dem Jahr 2015 bis Oktober dieses Jahres im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten verurteilt worden sind. Der Großteil davon, nämlich 173, wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, wie aus der aktuellen Antwort Justizministerin Alma Zadic (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hervorgeht.

Der 23-seitige erste Zwischenbericht der Kommission unter dem Vorsitz der Wiener Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes empfiehlt im Justizteil Verbesserungen bei der Deradikalisierung religiös motivierter Extremisten, die in Haft waren. Zadic sieht das durch das Anti-Terror-Paket der türkis-grünen Bundesregierung, das derzeit in Begutachtung ist, sichergestellt. Stärker unter Druck geraten durch die Arbeit der Untersuchungskommission ist Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), weil die Experten eine Reihe von Pannen im Vorfeld des Terroranschlags am 2. November beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und beim Wiener Landesamt beanstandet haben und eine Reform des Verfassungsschutzes noch ausständig ist.

Die Justizministerin, die wegen der bevorstehenden Geburt ihres Kindes nun von Vizekanzler und Beamtenminister Werner Kogler vertreten wird, nimmt ausdrücklich die Verantwortlichen für den Strafvollzug und deren Arbeit in Schutz. "Ich bin mit den Leistungen der gesamten Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen - auch und insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten - sehr zufrieden", betont Zadic. Die Justizanstalten kämpfen seit langem mit dem Problem, dass sie mit rund 9.000 Häftlingen beständig überbelegt sind. Verbesserung soll nun auch eine Reform des Vollzugs bringen, die eine Ausweitung der Fußfessel bringt und eine bessere Zusammenarbeit bei religiös motiviertem Terrorismus bei Staatsanwaltschaften und Gerichten zum Ziel hat. Die Ministerin verweist in der Anfragebeantwortung auf die geplante Einrichtung einer Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug.

Verfassungsschutz warüber Ausgang informiert

Zadic stellt außerdem in ihrer Antwort fest, dass der spätere Terrorattentäter, der vier Personen erschossen hat und dann selbst von der Polizei erschossen wurde, nach seiner vorzeitigen Haftentlassung im Dezember 2019 eine dreijährige Probezeit erhalten habe. Für diese Zeit sei Bewährung und die Weisung, die Deradikalisierung mit dem Verein Derad fortzusetzen. Über zwei Ausgänge und die bedingte Entlassung am 6. Dezember 2019 des Täters sei das Landesamt für Verfassungsschutz jeweils informiert worden, wird weiter ausgeführt.

Zu weiteren Details wird auf den Bericht der Untersuchungskommission verwiesen. Diese kam im Zwischenbericht zum Ergebnis, dass beim Verfassungsschutz vor allem heuer im Sommer trotz Hinweisen ausländischer Geheimdienste Fehler beim weiteren Vorgehen gegen den späteren Attentäter passiert seien. Die Frage, ob damit der Terroranschlag hätte verhindert werden können, müsse aber "ungelöst" bleiben.

Bei der Justiz sieht die zuständige Ressortchefin keine Fehler bei der vorzeitigen bedingten Entlassung des Anhängers des Islamischen Staates (IS). Die Vorgaben seien eingehalten worden, in dem in diesem Fall eine sogenannte Entlassungskonferenz einberufen worden sei. Dabei seien "gemeinsam mit dem Insassen, seinen Eltern, seinem Derad-Betreuer, der zuständigen Bewährungshelferin sowie einer Vertreterin der zuständigen Justizanstalt ein individueller Maßnahmenplan erstellt" worden, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Dieser Maßnahmenplan habe unter anderem auch regelmäßige 14-tägige Kontakte mit der Bewährungshelferin umfasst.

Volksanwaltschaft hatte Vorgespräch mit Nehammer

Die Untersuchungskommission soll bis Ende Jänner den Endbericht vorlegen. Gleichzeitig hat auch Volksanwalt Walter Rosenkranz, zuvor Klubobmann der FPÖ, ein Prüfverfahren der Volksanwaltschaft angekündigt, um etwaige Pannen rund um den Terroranschlag in der Wiener Innenstadt angekündigt.

Bisher hat es allerdings, wie der "Wiener Zeitung" im Büro des Volksanwalts erklärt wurde, lediglich ein Vorgespräch mit Innenminister Nehammer stattgefunden. Akten sind noch nicht übermittelt worden, die Behörden haben dazu ab dem Stellen des Ansuchens grundsätzlich zwei Monate Zeit.