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30 Millionen für kranke Häftlinge

Von Brigitte Pechar

Politik

Gastinger drängt auf Anpassung der Kostenerstattung der Länder. | Wien. Das Justizministerium hat im Vorjahr 30 Millionen Euro für die Versorgung von Häftlingen in Krankenanstalten ausgegeben. Kürzlich wurde zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung (15 a-Vertrag) bis zum Jahr 2008 abgeschlossen, wonach die Länder dem Bund jährlich 8,5 Millionen Euro Krankenhauskosten für Gefängnisinsassen refundieren.


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Häftlinge sind nicht krankenversichert. Das bedeutet, dass dem Justizministerium für Krankenhausaufenthalte der Insassen von den Spitälern Privattarife verrechnet werden. Diese Tarife werden von den Ländern festgesetzt. Den höchsten Tarif hat hier das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien mit 510 Euro pro Tag.

Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern müsse unbedingt überdacht werden, erklärte Justizministerin Karin Gastinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Spätestens für die Jahre ab 2009 sollte eine neue Kostenaufteilung festgelegt werden. Denn als diese Vereinbarung im Jahr 2003 erstmals getroffen wurde, haben sich Bund und Länder die Kosten noch geteilt. Damals lagen die Ausgaben des Justizministeriums bei 16 Millionen Euro, die Länder refundierten etwa 8 Millionen. "Die Ausgaben haben sich verdoppelt, die Refundierung der Länder ist gleich geblieben. Da muss man etwas tun", sagte Gastinger

Die Zahl der Häftlinge steigt ständig - derzeitiger Stand rund 8500. Dramatisch ist aber, dass deren Gesundheitszustand sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert hat - und zwar schon mit Beginn der Einweisung. Das bedeutet für das Justizministerium rasant ansteigende Ausgaben für Krankenhausaufenthalte. Vor allem in der Psychiatrie explodierten die Kosten: Von 30 Millionen wurden allein 24 Millionen Euro für Behandlung in der Psychiatrie ausgegeben.