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Die letzte Chance für eine Herabsetzung oder sogar Nullstellung der Steuervorauszahlungen des laufenden Jahres bietet die Finanzverwaltung noch bis Ende dieses Monats.
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Diese Initiative soll vor allem jenen Betrieben zugute kommen, die durch die Flutkatastrophe des heurigen Sommers direkt oder indirekt betroffen wurden und deren finanzielle Mittel daher dringend für die betriebliche oder geschäftliche Regenerierung benötigt werden.
Obgleich die Vorauszahlungen für das 4. Quartal dieses Jahres von der Finanz bereits vorgeschrieben wurden, kann noch bis kommenden Donnerstag eine Neuanpassung der Beträge - rückwirkend bis Jahresanfang - beantragt werden. Die Finanzämter sind angewiesen worden, diesbezügliche Anträge rasch zu bearbeiten, so dass eine positive Erledigung noch vor dem Fälligkeitsdatum des 4. Quartals (15. November) wirksam werden kann.
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich für notwendige Schadensbehebungen nach der Katastrophe noch bis Donnerstag nächster Woche einen zusätzlichen Steuerfreibetrag zu besorgen. Wer beim Wohnsitzfinanzamt die angefallenen "außergewöhnlichen Belastungen" aus der Flutkatastrophe geltend macht, kann dafür noch für das laufende Jahr einen besonderen Freibetragsbescheid beanspruchen oder einen bereits vorhandenen ergänzen lassen. Mit Hilfe dieses Bescheides kann in vielen Fällen beim Arbeitgeber eine Aufrollung der Lohnsteuer der bisherigen Monatsbezüge angeregt und dadurch eine Lohnsteuerrückzahlung noch vor einer Arbeitnehmerveranlagung erwirkt werden. Die Finanzverwaltung hat für derlei Anträge einen besonderen Vordruck L 54 aufgelegt, der bei den Finanzämtern ausgegeben wird. Auch hier endet aber die Antragsfrist am 31. Oktober.