Wäre BayernLB-Geld Eigenkapital, müsste es Hypo nicht rückführen.
| 130 Millionen Euro pro Jahr nur Zinsen.
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Klagenfurt/Wien/München. In der Auseinandersetzung zwischen der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria Bank und ihrer früheren Mutter, der Bayerischen Landesbank (BayernLB), steigt die Spannung. Denn der renommierte Sachverständige Fritz Kleiner, dessen Expertise auch in den mutmaßlichen Wirtschaftskriminalfällen AvW, Bawag, Hypo Leasing Steiermark, GAK und Sturm gefragt war, hat mit seinem 705 Seiten starken Gutachten die geschäftliche Gebarung der BayernLB vom Einstieg bei der Hypo Ende 2007 bis zu ihrem "Ausstieg" bzw. zur Notverstaatlichung der Hypo Ende 2009 durchleuchtet.
Dabei hat er unter anderem die groß angelegte Darlehensgewährung in 13 Tranchen der Bayern an die strauchelnde Kärntner Tochter in Höhe von 2,86 Milliarden Euro unter die Lupe genommen, die nach Ergänzungen insgesamt auf rund 3,1 Milliarden Euro stieg. Ende 2013 soll die Hypo den Betrag zurückzahlen. Doch es gibt Zweifel an der "Art der Darlehen". "Für uns auffällig war auch der hohe Fremdkapitalzufluss von der BayernLB an die Hypo Alpe Adria Bank International (HBInt) zwischen dem 20. Februar 2008 und dem 17. Oktober 2008", heißt es in der Expertise. "In den zugrunde liegenden ,Loan Agreements‘ (Darlehensverträgen) ist eine Zweckverwendung der Darlehen nicht erwähnt, wie das bei sonstigen Darlehensverträgen wohl vorkommt." Nachsatz: "Wenn diese hohen Fremdkapitalien von der BayernLB an die HBInt der Verlustabdeckung im weitesten Sinn dienten, muss die BayernLB von diesem Finanzierungszweck gewusst haben." Zugleich schätzt der Experte die jährlichen Zinszahlungen der Hypo an die Bayern auf rund 130 Millionen Euro - auch heuer.
Weiteres Gutachten erwartet
Dabei erhebt sich der Verdacht, dass dieser Mittelzufluss möglicherweise ein "verdeckter Eigenkapitalzuschuss im Konzern" war. Sollten Rechtsexperten zu diesem Schluss kommen, hätten diese Darlehen nach Paragraf 54 Aktiengesetz ("Keine Verzinsung von Einlagen") nicht verzinst werden dürfen. Zugleich dürfte dieses mutmaßliche "verdeckte Eigenkapital" auch nicht zurückgezahlt werden: Paragraf 52 Aktiengesetz ("Keine Rückgewähr von Einlagen"). Hypo-Insider rechnen nun damit, dass das Thema "Eigenkapitalersatz" in einem weiteren Gutachten rechtlich untermauert wird. Dann hätte die Hypo einen "Verhandlungstrumpf" gegen ihre klagsfreudige Ex-Mutter in der Hand.
Die Angelegenheit sei "einer der Schwerpunkte" in Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Kleiner-Gutachtens, meint Hypo-Aufsichtsratschef Johannes Ditz im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Der Vorstand und der neue "Koordinator" zur Vergangenheitsbewältigung, Georg Krakow, würden die Sache analysieren und gegebenenfalls eine Strategie erarbeiten. Es sei noch zu früh zu sagen, was sich am Ende des Tages aus dem Ganzen ergebe.
Bayern rechnen mit Zahlung
"Das Gutachten liegt uns nicht vor, Sie können es uns aber gern zuschicken", sagt BayernLB-Sprecher Matthias Lücke. "Wir haben uns mit solchen Fragestellungen längst beschäftigt, darauf will ich aber nicht weiter eingehen. Wir gehen davon aus, dass die Hypo, so wie vertraglich vereinbart, die Rückzahlung leisten wird."
Wie berichtet, hat die BayernLB eine Millionenklage gegen die Hypo-Mitarbeiterstiftung eingebracht, von der sie 2007 Hypo-Aktien gekauft hatte. Das Verfahren gilt als Testballon. Möglicherweise könnte indirekt die Hypo selbst betroffen sein. Da sowohl Hypo als auch BayernLB im Besitz des jeweiligen Staates sind, hat die Angelegenheit auch eine politische Komponente.