Bei der derzeit laufenden Regierungsklausur wird ein weiteres Paket beschlossen. Zwischendurch ein kleiner Überblick über die diversen staatlichen Corona-Hilfsprogramme.
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Als sich Österreich gerade auf den Lockdown vorbereitete, es war Mitte März, verabschiedete sich Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) von seinem Nulldefizit. Stattdessen kündigte er einen Krisenfonds an, der mit vier Milliarden Euro dotiert sein werde. So hieß es, doch die Regierung ließ damals bereits wissen: Es wird wohl mehr werden. Nur vier Tage später war es dann auch soweit. Nicht mehr 4, sondern 38 Milliarden Euro wollte man nun in die Hand nehmen, und frei nach Ex-EZB-Chef Mario Draghi war die Losung: "Koste es, was es wolle." Schritt für Schritt wurde danach diese Ankündigung in Rechtsnormen gegossen und es wurden diverse Hilfspakete geschnürt. Es sind mittlerweile recht viele, und der Überblick ist schwierig. Die Opposition übt heftige Kritik, wonach die Hilfen nicht ankämen und die Programme nicht funktionierten. Die Regierung behauptet das Gegenteil. Klar ist: Bei der Regierungsklausur am Montag und Dienstag in Wien werden die nächsten Pakete geschnürt. Eine kurze Übersicht.
Anfangs haben sich die Hilfsprogramme ausschließlich an Unternehmen und Selbständige gerichtet. Zum einen ging es unmittelbar darum, Massenkündigungen zu verhindern, zum anderen die Betriebe, denen teilweise bis zu 100 Prozent des Umsatzes plötzlich wegbrachen, liquide zu halten, um Insolvenzen zu verhindern. Die Regierung setzte dafür primär auf das Mittel der Kurzarbeit und auf Steuerstundungen sowie auf staatliche Kredithaftungen. Im Mai kamen die Fixkostenzuschüsse dazu, sie sollen ebenfalls Insolvenzen abwenden.
Begleitend wurden auch diverse Nothilfe-Pakete beschlossen, etwa für die Gastronomie, den Kulturbereich, aber dann auch für besonders betroffene Familien. Dafür wurde der Familienhärtefonds aufgestockt und angepasst. Am Dienstag soll auch beim Arbeitslosengeld nachgebessert werden. Der Kreis potenzieller Empfänger von Hilfszahlungen wurde also erweitert.
Kurzarbeit: Nach wie vor dürften mehr als eine Million Arbeitnehmer in Kurzarbeit sein, vorige Woche waren es 1,161 Millionen Betroffene, der Trend ist nun aber fallend, der Höhepunkt scheint überschritten. Das Arbeitsmarktservice bearbeitet die Anträge, die bisher ein Volumen von 10,3 Milliarden Euro umfassen. Es ist einer der größten Posten des gesamten Hilfspakets, da der Staat für bis zu 90 Prozent der (reduzierten) Gehälter aufkommt. Die Möglichkeit zur Kurzarbeit wurde ab Juni um bis zu drei Monate verlängert.
Stundungen: Bei der Kurzarbeit kam es zu teils großen Verzögerungen durch die hohe Zahl der Anträge, die auf einmal gestellt wurden. Sie überforderten das AMS. Schneller ging es bei Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen, die von den Finanzämtern abgewickelt wurden. Diese konnten auf ein gängiges Modell zurückgreifen, da auch vor der Pandemie Unternehmen immer wieder in Zahlungsschwierigkeiten gerieten und um Stundungen ansuchten. Der große Unterschied: In Coronazeiten müssen keine Zinsen gezahlt werden. Bisher wurden Abgaben in der Höhe von 6,2 Milliarden Euro gestundet. Freilich, sie müssen schon irgendwann beglichen werden. Zuletzt wurden die Stundungen bis 15. Jänner verlängert.
Haftungen: Auch das Mittel von Garantien für Kredite ist dem Staat nicht fremd. Der Corona-Hilfsfonds ist mit 15 Milliarden Euro dotiert und wird von der Cofag, der Covid-19 Finanzierungsagentur, abgewickelt. Bisher wurden rund 5 Milliarden Euro an Haftungen gewährt. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das garantiewerbende Unternehmen vor der Corona-Zeit nicht in Schwierigkeiten war. Was unter "Schwierigkeiten" zu verstehen ist, ist unionsrechtlich geregelt (Artikel 2, Absatz 18), es betrifft jedenfalls bereits insolvente Unternehmen. Die Konditionen der Kredite sind zwar gut, dennoch müssen auch diese Kredite, für die der Staat haftet, zurückgezahlt werden. Zwar ist die Eigenkapitalquote der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in Österreich mit durchschnittlich mehr als 30 Prozent gut, dennoch ist mehr als ein Fünftel überschuldet. Vor Corona, wohlgemerkt.
Fixkostenzuschüsse: Diese Hilfe muss, im Gegensatz zu Krediten und Stundungen, nicht zurückgezahlt werden. Auch diese, erst im Mai geschaffene Möglichkeit, soll Insolvenzen verhindern, indem der Staat Fixkosten zu einem Teil begleicht, wenn diese aufgrund von Umsatzeinbrüchen nicht gedeckt werden können. Das betrifft etwa Mieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen für gewisse Kredite, Lizenzgebühren, Energie, Telekommunikation sowie einen (angemessenen) Unternehmerlohn und saisonale und verderbliche Ware. Je nach Schwere des Umsatzentfalls leistet die Republik einen Zuschuss. Bei 80 bis 100 Prozent beträgt die staatliche Ersatzleistung 75 Prozent. Bei geringerem Umsatzrückgang liegt sie naturgemäß darunter. Die Abwicklung erfolgt ebenfalls über die Cofag, die gerade mit den ersten Auszahlungen beginnt. Laut Schätzungen des Finanzministeriums könnte dieser Topf 6 Milliarden Euro ausmachen.
Härtefallfonds: Dieser Fonds wurde bei der Wirtschaftskammer angesiedelt, was zu Kritik der Opposition führte. Er wurde für EPU und kleine Unternehmen geschaffen sowie für Selbständige. Bisher wurden 172.000 Personen gefördert und 286 Millionen Euro ausbezahlt, 96 Prozent der Anträge wurden bearbeitet, heißt es aus der Wirtschaftskammer.
Der Fonds stand auch in der Kritik, da sich doch zahlreiche Antragsteller öffentlich beschwerten, gar nichts oder nur sehr wenig erhalten zu haben. Die Regierung verteidigte den Fonds, novellierte ihn jedoch Anfang Juni. Nun ist in Summe eine Gesamtförderung von bis zu 15.000 Euro pro Förderungswerber möglich.
Branchen-Hilfen: Nicht alle Branchen sind gleich betroffen, deshalb hat die Regierung spezielle Hilfsprogramme ausgerollt. Das betrifft die Gastronomie und die Kultur. Beim "Wirtshauspaket" wurde die Getränkesteuer für nichtalkoholische Getränke auf 10 Prozent halbiert. Das hilft freilich nicht allen Gastronomiebetrieben. Nun soll eine Mehrwertsteuersenkung kommen, die auch für Kulturveranstaltungen, Kunstverkäufe und Bücher gilt.
Für Künstler wurde zudem ein Überbrückungsfonds mit 90 Millionen Euro dotiert. Die Regierung wünscht sich, dass die temporären Steuersenkungen nicht in Form von niedrigeren Preisen an die Konsumenten weitergegeben werden, wie das auf lange Sicht der Fall wäre. Kurzfristig sind auch die sogenannten Preisanpassungskosten zu beachten, auf Englisch "menu cost", also die Kosten, neue Speisekarten zu produzieren. (sir)