Oberster Gerichtshof bestätigt Schuldsprüche, Kärntner Ex-ÖVP-Landesrat muss ins Gefängnis.
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Wien. Ein Geständnis zahlt sich aus - zumindest im Fall Dietrich Birnbachers. Zwar hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch gegen den 74-jährigen Kärntner Steuerberater bestätigt, der Schlüsselfigur in der Causa Birnbacher dürfte aber das Gefängnis erspart bleiben. Hinter Gitter müssen hingegen Birnbachers Mitangeklagte, der frühere ÖVP-Landesrat Josef Martinz, sowie die Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander.
Im Jahr 2007 hatten Martinz und der verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider Birnbacher damit beauftragt, ein Gutachten für den Verkauf der Kärntner Hypo zu verfassen. Vorgesehen war zunächst ein Honorar von zwölf Millionen Euro, dass dann aber auf sechs Millionen reduziert wurde. Wie Birnbacher gestand, war von Anfang an vorgesehen, dass von dem Geld jeweils zwei Millionen Euro an das damalige BZÖ und die ÖVP fließen. Xander, der wegen seiner Verstrickungen in die Causa Styrian Spirit derzeit eine zweijährige Haftstrafe absitzt und in Handschellen vorgeführt wurde, und Megymorez wurde vorgeworfen, die Landesholding, die das Birnbacher-Honorar bezahlen musste, geschädigt zu haben, indem sie das Gutachten durch andere Gutachten bestätigen ließen. Tatsächlich war der Wert des Birnbacher-Papiers keine sechs Millionen Euro wert, sondern 300.000.
Im Herbst 2012 waren die vier in Klagenfurt wegen Untreue verurteilt worden. Martinz fasste fünfeinhalb Jahre aus, Megymorez drei und Xander zwei Jahre. Birnbacher, der als Einziger ein Geständnis abgelegt hatte, fasste in der ersten Instanz drei Jahre aus, davon zwei auf Bewährung. Im Gegensatz zu den anderen Angeklagten legte er auch keine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil, sondern nur Berufung gegen die Strafhöhe ein.
Gerichtsgutachter im Fokus
Bei der Berufungsverhandlung am Dienstag in Wien schossen sich die Verteidiger von Martinz, Megymorez und Xander vor allem auf Frank Schäfer, den Gerichtsgutachter im ersten Prozess, ein, der seinerzeit den Wert des Birnbacher-Gutachtens auf höchstens 300.000 Euro geschätzt hat. Die Verteidiger störten sich vor allem daran, dass Schäfer als Sachverständiger eine wichtige Rolle im Ermittlungsverfahren spielte und dann - quasi als Zeuge der Anklage - auch in der Hauptverhandlung als Gerichtssachverständiger agierte, während Privatgutachten nicht zugelassen waren. Darauf ließ sich der Richtersenat unter Franz Zehetner aber nicht ein: Die Strafprozessordnung verpflichte den Sachverständigen zur Objektivität. Außerdem hätte es das Verfahren nur verzögert, für die Hauptverhandlung einen eigenen Sachverständigen zu bestellen.
Auch den von den Verteidigern vorgebrachten Einwand, der Erstrichter sei befangen gewesen, weil er mit Medien Kontakt hatte, ließ Zehetner nicht gelten. Alle Nichtigkeitsbeschwerden wurden abgewiesen. Bei den Berufungen gegen das Strafmaß zeigte sich der Richtersenat den Argumenten aber durchaus zugänglich. So wurden bei Birnbacher das Geständnis und die begonnene Schadenswiedergutmachung (eine Million hat er bezahlt, weitere 2,5 Millionen kommen aus zu unrecht bezahlten Steuern dazu) sowie die lange Verfahrensdauer berücksichtigt. Seine Strafe bleibt zwar drei Jahre, der bedingte Teil wurde aber von zwei auf zweieinhalb Jahre erhöht.
Keine Haft für Birnbacher?
Laut Verteidiger Richard Soyer war es Birnbachers Geständnis 2012, das "den zwanzigjährigen politischen, moralischen und wirtschaftlichen Niedergang beendet hat". Für Birnbacher dürfte es aber bedeuten, dass er nicht ins Gefängnis muss, denn laut Soyer "stehen Fußfesseln natürlich im Raum". Birnbacher zeigte sich entsprechend erleichtert.
Bei Martinz wies der OGH die Behauptung zurück, dass der Angeklagte nur eine untergeordnete Rolle neben Jörg Haider gespielt habe. Allerdings befanden die Richter, dass das Strafmaß des Erstgerichtes im Verhältnis zu den Mitangeklagten zu hoch sei, und reduzierten es um ein Jahr auf viereinhalb Jahre. Doch auch bei diesem Strafmaß kommt eine teilbedingte oder bedingte Strafe nicht infrage. Martinz muss also in Haft. Das gilt auch für Xander und Megymorez, denen das Gericht einen "klaren Täterwillen" zusprach, schließlich hätten sie das Honorar Birnbachers mit Gutachten rechtfertigen wollen. Bei den beiden bestätigte der OGH die Strafe der ersten Instanz.