Viel Geld blieb vor der antragslosen Steuerrückerstattung beim Staat liegen. Nur 13.000 Senioren erhielten nach dem automatischen Ausgleich eine noch höhere Gutschrift.
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Wien. Es war eine der zentralen Forderungen der Seniorenvertreter, mit der Steuerreform 2016 von SPÖ und ÖVP wurde der Wunsch dann auch umgesetzt. Für Pensionisten gibt es seither die automatische Arbeitnehmerveranlagung. Aktuelle Zahlen des Finanzministeriums, die der "Wiener Zeitung" jetzt vorliegen, zeigen, dass die Senioren davor hohe Millionenbeträge dem Staat einfach überlassen haben. Im vergangenen Jahr wurden für das Jahr 2017 immerhin 44,793 Millionen Euro von der Finanz durch die automatische Rückerstattung der Lohnsteuer ausbezahlt.
Davor wurden Beträge in mehrfacher Millionenhöhe bei der Finanz liegengelassen, eine Art Körberlgeld für den jeweiligen Finanzminister. Wie hoch diese Summe war, ließ sich vorerst nicht genau beziffern. Denn einerseits haben sich die steuerlichen Bemessungsgrundlagen geändert. Außerdem können noch bis zu fünf Jahre zurück Anträge zur Arbeitnehmerveranlagung eingebracht werden.
Informationsschreiben an 745.000 Pensionisten
Für das Vorjahr gibt es noch keine Daten, da die automatische Arbeitnehmerveranlagung dafür gerade im Laufen ist. Viele Pensionisten haben gerade in den vergangenen Wochen Post vom Finanzministerium erhalten oder werden diese bekommen. Die Antwortfrist für die Senioren richtet sich nach dem Versendezeitpunkt des Schreibens des Finanzministeriums und ist aus diesem ersichtlich. Drei Wochen lang besteht daraufhin die Möglichkeit, allfällige Änderungen oder eine Kontonummer bekanntzugeben. Es ist auch ein Verzicht auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung möglich. Das ist aber nicht notwendig, weil noch bis zu fünf Jahre danach eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung eingebracht und diese damit beantragt werden kann.
Pensionisten, aber auch Beschäftigte, die bereits einmal ein Schreiben zur automatischen Arbeitnehmerveranlagung zugestellt erhalten haben, bekommen in den Folgejahren keine weitere Vorausinformation mehr, sondern sofort die automatische Arbeitnehmerveranlagung, wird im Finanzministerium, das von Minister Eduard Müller geführt wird, erläutert. Wichtig sei daher, dass Betroffene eine etwaige Änderung der Daten ihres Bankkontos formlos schriftlich bekanntgeben oder via Finanz-Online. In den Jahren 2017 und 2018 haben in Summe rund 745.000 Pensionisten ein solches Informationsschreiben für die Jahre 2016 sowie 2017 zugeschickt erhalten.
Für 2017 wurden schließlich knapp 45 Millionen Euro an Lohnsteuer automatisch von der Finanz an Pensionisten überwiesen. Im Jahr 2017 waren es für das Jahr 2016 bereits 29,5 Millionen Euro. Der Anstieg der nachträglichen Rückerstattung von 2016 auf 2017 kommt nach Angaben des Finanzministeriums durch die automatische Berücksichtigung von Spenden und Kirchenbeiträgen aus dem Veranlagungsjahr 2017 zustande. Für 2018 werden "ähnliche Werte" erwartet, heißt es im Finanzressort, die Abwicklung läuft gerade.
Man kann weiterhin einen Steuerausgleich machen
Besteht nun die Gefahr, dass durch die automatische Arbeitnehmerveranlagung viele der insgesamt mehr als zwei Millionen Pensionisten auf eine Rückerstattung von Lohnsteuer verzichten? Offenbar nicht, wie weitere Auskünfte des Finanzministeriums auf Anfrage der "Wiener Zeitung" zeigen. So haben im Vorjahr exakt 18.020 Pensionisten nachträglich eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt. Dabei kam es bei 4971 Fällen zu keiner Veränderung bei der Rückerstattung, die steuerliche Gutschrift hat sich durch den nachträglich gestellten Antrag nicht mehr erhöht. Bei 13.049 Fällen erhöhte sich zwar die Gutschrift, allerdings insgesamt um nur 86.835 Euro, das waren im Durchschnitt 6,65 Euro. Weitere Nachforderungen habe es nicht gegeben, heißt es vom Finanzministerium. Dazu kommt, dass viele Pensionisten mit weniger als 1100 Euro brutto im Monat gar keine Steuer zahlen.
Voraussetzungen für automatische Veranlagung
Grundsätzlich gelten für die automatische Arbeitnehmerveranlagung für Pensionisten wie auch für Arbeitnehmer für das vergangene Jahr 2018 folgende Voraussetzungen: Es wurde bis Ende Juni noch kein Antrag von der Person zur Arbeitnehmerveranlagung eingereicht; der Betroffene hat nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen; es wurden in den vergangenen beiden Jahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge steuerlich geltend gemacht.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so kommt es im Laufe des zweiten Halbjahres 2019 zu einer automatischen Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr ohne eigenen Antrag. Die Steuergutschrift erfolgt erst in der zweiten Jahreshälfte, weil zuerst abgewartet wird, ob bis Jahresmitte Ende Juni ein Antrag mit individuellen Abzugsposten gestellt wird. Wer erstmalig profitiert, erhält nun in der zweiten Jahreshälfte das Schreiben des Finanzministeriums. Wer schon im Vorjahr eine automatische Gutschrift erhalten hat, muss keinen Antrag stellen - außer er erhofft sich eine höhere Steuerrückerstattung, dann muss er selbst einen Antrag stellen.