Bei der Abfindung der Hypo/Heta-Gläubiger bestehen noch mehrere Risiken.
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Langsam lichten sich einige Nebel im Hypo-Heta-Desaster. Medien berichten, dass entweder der Bund oder das Land Kärnten die garantierten Anleihen mit Abschlag zurückkaufen sollen. Österreich hofft, dass die Gläubiger einen Abschlag akzeptieren, der in etwa jenem des "Generalvergleichs" zwischen Österreich und Bayern (45 Prozent Abschlag) entspricht. Kärnten müsste dazu eine Sondergesellschaft gründen und vom Bund einen Kredit aufnehmen. Dafür gibt es ja schon den Präzedenzfall, da die Bundesfinanzierungsagentur Kärnten bereits einen Kredit von 343 Millionen Euro mit strikten Bedingungen zugesichert hat, da Kärnten seine notwendigen Investitionen im laufenden Budget nicht bedecken kann. Der Bund kann sich noch immer zu guten Konditionen (AA+) verschulden und gibt diese Refinanzierungskonditionen mit Aufschlag an Kärnten weiter. Dieses Modell könnte also künftig ausgeweitet werden. Kärnten müsste auch seinen "Zukunftsfonds" in diese Gesellschaft einbringen und würde über Jahrzehnte seine Kreditraten abstottern. Da die Heta noch geschätzte Vermögenswerte von etwa 7 bis 8 Milliarden Euro hat, die in den nächsten Jahren zu veräußern sind, würden diese Erlöse die Kosten für die Steuerzahler reduzieren.
Folgende Risiken bestehen noch:
Es ist fraglich, ob alle Gläubiger einem solchen Vergleich zustimmen. Deren Eigentümer werden nicht ohne Weiteres auf die Hälfte ihrer besicherten Forderungen verzichten. Wenn nur ein Teil der Gläubiger zustimmt, wird es für Österreich problematisch und jedenfalls teurer.
Der Spruch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, der das Gesetz zur Enteignung von mehr als 1 Milliarde Euro an Forderungen für verfassungswidrig erklärt hat, stärkt die Position aller Gläubiger.
Letztlich bestimmt die Höhe des auszuhandelnden Vergleiches (also die vereinbarte Abschlagssumme) die Kosten für Österreich.
Möglicherweise sind nicht alle aushaftenden Heta-Kredite richtig bewertet worden. Berichtigungen am Balkan würden noch Nachschussverpflichtungen auslösen.
Völlig unklar ist für die Öffentlichkeit, inwieweit all diese Verhandlungen zwischen dem Bund und Kärnten in die nunmehr anlaufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich (der ab Anfang 2017 gelten soll) eingehen werden.
Zwei Dinge stehen jedenfalls bereits jetzt fest: Erstens wurde die vollmundige Ankündigung des Finanzministers, kein weiterer Steuer-Euro werde in die Heta fließen, nur zwei Monate später ad absurdum geführt. Gesamtkosten für die Steuerzahler (Kärntens oder ganz Österreichs) von 12 bis 15 Milliarden Euro scheinen immer realistischer zu werden. Zweitens ist es einer Demokratie absolut unwürdig, dass ein solches Desaster, das etwa 5 Prozent von Österreichs Nationalprodukts kostet, vollkommen ohne Information der Öffentlichkeit abläuft. Auch wenn Verhandlungspositionen nicht im Vorhinein verkündet werden können, wären offizielle Berichte über die gewählte Strategie das Mindeste, was ein Parlament von der zu kontrollierenden Regierung einfordern müsste. Die Bevölkerung hat ein Recht zu wissen, welche anderen Staatsausgaben dieser Pleite geopfert werden. Immerhin ist der Betrag doppelt so hoch wie die vielgepriesene Steuerreform.