Sozialleistungen steigen automatisch. Familien und Pensionisten profitieren ab August von dem Paket gegen Teuerung.
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Es handle sich um einen "nationalen Kraftakt", um Armut zu verhindern. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) legte bei dem von der Bundesregierung geschnürten Paket zur Abfederung der hohen Teuerungsrate den Schwerpunkt auf die Sozialmaßnahmen. Wie beim Gesamtpaket umfasst es kurzfristige Hilfen - teils in Form von Einmalzahlungen - ab August und dauerhafte Änderungen, allen voran die künftig automatische Anpassung von Sozialleistungen, wie Familienbeihilfen und Mindestpensionen an die Inflationserhöhungen. Ab Oktober gibt es außerdem für alle Erwachsenen einen Klimabonus von 500 Euro, für Kinder 250 Euro. Das Volumen dieses Sozialpakets gegen die Teuerung wird von Finanz- und Sozialministerium mit drei bis vier Milliarden Euro beziffert.
Damit betroffene, meist einkommensschwächere Menschen möglichst rasch Unterstützung angesichts einer Inflationsrate von acht Prozent erhalten, wird es vor den erst im Juli vorgesehenen letzten Sitzungen des Nationalrats vor der Sommerpause noch im Juni eine Sondersitzung des Parlaments geben. Damit soll sichergestellt werden, dass die ersten finanziellen Hilfen wie die 180 Euro einmalig für Familien ab Anfang August ausbezahlt werden können.
Bis zu 2.000 Euro Familienbonus schon heuer
Bei den Sofortmaßnahmen stehen die Hilfen für Familien, Pensionisten und Arbeitslosen im Mittelpunkt. Die Familien profitieren nicht nur ab August von einer Einmalzahlung der Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro. Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres, wie der Sozialminister anmerkte. Außerdem wird die Anhebung des steuerlichen Familienbonus auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr von Anfang 2023 auf heuer vorgezogen, wie der "Wiener Zeitung" im Büro von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) erläutert wurde. Das bedeutet: Bei Anweisung durch den Arbeitgeber gibt es nachträglich eine Auszahlung, sonst erfolgt die Überweisung des Familienbonus nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Gleichzeitig wird der Kindermehrbetrag von 450 auf 550 Euro erhöht.
Für besonders von der Teuerung betroffene Gruppen wird es im September eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro geben. Davon sollen Arbeitslose ebenso profitieren wie Mindestpensionisten und Bezieher einer Sozialhilfe. Die Volkshilfe beklagte allerdings, dass es sich nur um Einmalzahlungen handelt.
500 Euro gibt es für heuer als einmaligen steuerlichen Absetzbetrag für die Teuerung. Diese Auszahlung erfolgt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Davon profitieren vor allem auch viele Pensionisten, bei diesen erfolgt die Auszahlung jedoch schon heuer. Das Geld soll mit der Pensionszahlung im August überwiesen werden. Während der SPÖ-Pensionistenverband mit Präsident Peter Kostelka wie die SPÖ ein Vorziehen der Pensionserhöhung zur Abgeltung der Teuerung gefordert hatte, zeigte sich die Chefin des ÖVP-Seniorenbundes Ingrid Korosec mit der Lösung zufrieden, weil damit das Geld im Sommer auf das Konto der Bezieher niedrigerer und mittlerer Pensionen komme. Zuletzt hat SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner auf ein Vorziehen der Pensionserhöhung gedrängt. Die SPÖ hat einen entsprechenden Antrag im Nationalrat angekündigt.
Schließlich umfasst das Paket auch die Verlängerung des sogenannten Wohnschirms, mit dem Delogierungen verhindert werden sollen, weil jemand seine Miete nicht mehr bezahlen kann. Auch damit soll verhindert werden, dass sozial bedürftige Menschen ihr Zuhause verlieren.
Valorisierung der Sozialleistungen
Für Lehrlinge gibt es die Verlängerung des sogenannten Digischecks bis 2024 mit bis zu dreimal 500 Euro im Jahr.
Die nachhaltigste Neuregelung im Sozialbereich betrifft jedoch die Valorisierungen der Sozialleistungen, wie die "Wiener Zeitung" am Dienstag berichtete. Das bedeutet, dass Sozialleistungen automatisch an die Teuerung angepasst werden. Auch diese Maßnahme war von Hilfsorganisationen in der Vergangenheit immer wieder verlangt worden. Damit wird speziell einem Verlust der Kaufkraft bei Menschen entgegengewirkt, die ohnehin wenig Einkommen zur Verfügung haben. Sozial- und Gesundheitsminister Rauch hat gleich bei seinem Amtsantritt Anfang März angekündigt, dass für ihn der Kampf gegen Armut und Armutsgefährdung ein besonderes Anliegen sei.
Jährliche Anpassung der Familienbeihilfen
Ab 1. Jänner 2023 werden nach Auskunft des Sozialministeriums alle Sozialleistungen valorisiert, die bisher nicht jährlich an die Inflationsrate angepasst wurden. Dazu gehören nunmehr auch die Familienbeihilfen für mehr als 1,5 Millionen Kinder und auch das Kindergeld für Eltern. Der steuerliche Kinderabsetzbetrag fällt ebenfalls unter diese Neuregelung.
Umfasst sind aber auch andere finanzielle Leistungen. Dazu zählt das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Ebenso gilt das für Rehabilitationsgeld und das Umschulungsgeld für jene, die sich umschulen lassen. Auch die Studienbeihilfen werden künftig automatisch an die Teuerung angepasst.
Auch steuerliche Absetzbeträge für Alleinerziehende und Pensionisten angepasst
Angepasst werden schließlich auch steuerliche Absetzbeträge - nämlich der Absetzbetrag für Alleinerzieherinnen sowie der schon angeführte für Pensionisten, aber auch der Verkehrsabsetzbetrag, der ab Jänner 2023 valorisiert wird. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von jährlich 650 Euro wird zusätzlich um 500 Euro angehoben.
Bereits valorisiert werden die mehr als zwei Millionen Pensionen und das Pflegegeld für rund 460.000 pflegebedürftige Menschen. Allerdings gab es in der Vergangenheit vor allem für höhere Pensionen auch Anhebungen unter der Inflationsrate oder nur Fixbeträge, was speziell für Beamte im Ruhestand niedrigere Erhöhungen zur Folge hatte. Bereits valorisiert wird, wie das Sozialministerium betonte, auch die Sozialhilfe, das ist die frühere Mindestsicherung.