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500 Gesetze zu Lasten von Unternehmern

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Im Herbst werden konkrete Reduktions-ziele festgelegt. | Größtes Sparpotenzial bei Steuern und Sozialversicherung. | Wien. Die Kostenfallen für Unternehmen sind identifiziert. Rund 500 gesetzliche Bestimmungen sehen beinahe 5700 Informationsverpflichtungen für heimische Betriebe vor.


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Das bestätigt Clemens Mungenast, Leiter der Abteilung "Verwaltungskosten senken für Unternehmen" im Finanzministerium, der "Wiener Zeitung".

Ein Viertel einsparen

Diese Ergebnisse sind nur der erste Schritt auf einem holprigen Weg: Denn die Bundesregierung will bis 2010 die Kosten, die den heimischen Unternehmen durch diese staatlichen Infopflichten entstehen, um ein Viertel reduzieren.

Im vergangenen Halbjahr wurde deshalb der Rechtsbestand des Bundes nach Verpflichtungen von Betrieben durchforstet, Informationen für Behörden, andere Institutionen oder Personen bereitzustellen. Darunter fallen zum Beispiel die Körperschaftssteuer-Erklärung, Anträge auf Genehmigungen, Statistikvorschriften oder verschiedene Kennzeichnungspflichten.

Über konkrete Zahlen hält sich Mungenast bedeckt. Er vermutet, dass sich der Verwaltungsaufwand von Unternehmen zwischen 1,5 Prozent und 3 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) bewegt. Schätzungen von Februar dieses Jahres will Mungenast nicht bestätigen. Demnach verursachen die staatlichen Regeln Verwaltungskosten in den Unternehmen zwischen sechs und neun Milliarden Euro.

Details über die Informationspflichten werden noch nicht offiziell bekannt gegeben. Mungenast verrät nur, dass rund 10 Prozent der Verpflichtungen für 90 Prozent der Verwaltungskosten verantwortlich sind. Den größten Aufwand würden das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium verursachen.

Das glaubt auch Ralf Kronberger von der Abteilung für Finanz- und Handelspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich. Er verweist dabei auf die Ergebnisse der niederländischen Erhebungen der Verwaltungskosten, bei denen man die größten Brocken im Sozialversicherungs- und im Steuerbereich identifiziert hat.

500 Gesetze weniger?

Was bedeutet das nun für die Zukunft? Müssen 500 Gesetze geändert werden?

Bei einer Veranstaltung der Infora Consulting Group versuchte Mungenast zu beruhigen. Der Abteilungsleiter stellte klar, dass man nicht alle Rechtsvorschriften ändern werde, die Informationspflichten enthalten. Vielmehr ginge es darum, Regelungen und Prozesse zu vereinfachen, um vor allem Doppelbelastungen von Unternehmen zu verhindern - etwa durch Datenaustausch zwischen den öffentlichen Stellen. Auch im eigenen Ressort hat Mungenast schon eine Verbesserungsidee: So könnte man beispielsweise die Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer vereinheitlichen. "Hier ist Kreativität gefordert", erklärte der Abteilungsleiter und gab auch zu, dass bei der Umsetzung des Projekts sicherlich einige Stolpersteine zu erwarten sind. "Jeder ist für Entlastung. Wenn man aber konkret nachfragt, sieht keiner bei sich einen Optimierungsbedarf."

Schon in diesem Herbst sollen die Reduktionsziele festgelegt werden. Die konkreten Maßnahmen sollen bis zum Jahresende stehen.

Kritik für das Projekt gibt es schon von Anfang an von der Arbeiterkammer. Helmut Gahleitner von der wirtschaftspolitischen Abteilung der AK Wien äußert die Befürchtung, das man kostspielige Regelungen abschaffen werde, ohne auf deren Nutzen Rücksicht zu nehmen. Gefahr ortet er vor allem beim Konsumentenschutz. Außerdem glaubt er, dass das Projekt der Regierung auf Kosten der Transparenz geht.

Auch andere Experten verweisen darauf, dass die Interessen der zu Informierenden zu berücksichtigen seien. In einem Zeitalter, da die europaweite Pflicht zur Rücksichtnahme auf Menschen mit Behinderung viele kostspielige Maßnahmen auslöse, dürfe man nicht die viel größere Anzahl von Menschen ignorieren, die sich überfordert fühlen, wenn sie wichtige Informationen nur noch im Internet finden können.

Mungenast hält die Befürchtungen für nicht gerechtfertigt.