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Arbeitszeit und Gehalt müssen absolut vereinbar sein und zusammenpassen. Je nach Kollektivvertrag verdienen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedlich. Wenn zum Beispiel ein Angestellter € 1.500,- Brutto pro Monat verdient dann sind das Netto € 1.221,40,- pro Monat. Das sind natürlich abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Nun muss man an die Nebenkosten denken was noch zu bezahlen ist. Wir wissen das das Leben nicht mehr billig ist und denken dabei an unsere eigenen Bedürfnisse. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss sich das Leben leisten können. Wenn von dem Gehalt im Schnitt wenig zum Leben bleibt weil zuviel für die Miete, Telefonkosten, Haushalt ect, draufgeht, dann muss man natürlich über mehr Gehalt je nach Kollektivvertrag diskutieren. Jedes Jahr setzen sich Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Arbeitgeber an einen gemeinsamen Tisch um die Kollektivverträge neu zu verhandeln. Jedes Jahr gibt man den Kollektivverträgen ein neues Gesicht.
Seit 01.September 2018 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten das zwar eine Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden Woche vorsieht aber diese je nach Kollektivvertrag verteilt auf bis zu 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche verteilt werden kann. Diese 60 Stunden Woche ist nicht mit jedem Kollektivvertrag vereinbar denn es gibt Branchen in denen es nicht notwendig ist 12 Stunden am Tag zu arbeiten, außer die Auftragslage erfordert es mehr Stunden zu verordnen. Das klingt jetzt wie ein Patentrezept aber ist es in Wirklichkeit nicht. Wenn es keine Begründung gibt das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 12 Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche arbeiten sollen dann hat der/diejenige das Recht diese Mehrarbeit abzulehnen. Ohne eine wirkliche Begründung warum der/diejenige mehr arbeiten und länger in der Firma bleiben muss, darf der Arbeitgeber keine Mehrarbeit anordnen.
Das neue Arbeitszeitgesetz hat kein Patentrezept und die 60 Stunden Woche oder der 12 Stunden Tag kann nicht so einfach ohne eine wirkliche Begründung angeordnet werden. Der Arbeitnehmer darf nicht zu Mehrarbeit ohne wirkliche Begründung verpflichtet werden. Gibt es keine Begründung dann hat der Arbeitnehmer das Recht diese Mehrarbeit abzulehnen.
Der Arbeitgeber ist kein Arzt der einem eine Verordnung ausstellt und es gibt auch im Falle des Arbeitszeitgesetz keine Apotheke bei der man das Rezept einlösen kann. Ob es berechtigt ist den Arbeitnehmer zu entlassen wenn er Mehrarbeit ablehnt die nicht wirklich begründet ist muss man sich anschauen. Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber diese Ablehnung akzeptieren muss. Warum sollte man seine Angestellten zu Mehrarbeit verpflichten wenn keine Mehrarbeit anfällt oder es keine Begründung gibt. Da sehe ich keinen Grund Mehrarbeit anzuordnen oder was noch schlimmer ist zu verpflichten. Natürlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmen Pflichten zu erfüllen aber nur die Verpflichtungen die im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind. Zu was verpflichtet werden kann regeln Kollektiv und Arbeitsvertrag. Das weiß der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gleichermaßen.
Ich freue mich auf die kommenden Kollektivvertragsverhandlungen die ja jetzt schon für die ersten Branchen begonnen haben und ich glaube auch das diese sich sehr lange hinziehen werden da eines ganz klar sein muss.
Arbeitszeit und Gehalt müssen absolut übereinstimmen und zusammenpassen. Wenn schon 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden gearbeitet werden soll dann muss diese Arbeitszeit aber auch bitte dementsprechend fair und gerecht entlohnt werden.
Welcher Gehalt wäre für 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche am angemessensten? Bevor diese Frage nicht geklärt ist wird es zu keinem Ende der Verhandlungen kommen. Herzlichen Dank.