Nach monatelangem Tauziehen um das Kindergeld, einigte sich der Ministerrat gestern: Das "Kinderbetreuungsgeld für alle" kommt ab 1. Jänner 2002. Die Eltern können sich die Zeit teilen, wobei ein Elternteil maximal 30 Monate, der andere mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen kann. Alleinerzieherinnen erhalten maximal 30 Monate Kinderbetreuungsgeld. Das erhöhte Karenzgeld (plus 2.500 Schilling) bleibt aufrecht. Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Die Gesamtkosten werden mit 16 Mrd. Schilling berechnet.
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Die FPÖ und Sozialminister Herbert Haupt konnten sich somit mit ihren Forderungen - drei Jahre Kindergeld auch ohne Partner und Fall der Zuverdienstgrenze - nicht durchsetzen. Auch die ÖVP und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein mussten von ihrer Forderung, die Inanspruchnahme des Kindergeldes auf 28 plus 12 Monate zu teilen, abrücken. Mehr Verhandlungsgeschick hatten Bartenstein und Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei der Zuverdienstgrenze. Diese wurde mit brutto 200.000 Schilling fixiert, entspricht also den geforderten 15.000 Schilling.
Das Kindergeld von 6.000 Schilling pro Monat entspricht einer Erhöhung des bestehenden Karenzgeldes (185,50 Schilling pro Tag) um 8 Prozent. Das Kindergeld ist keine Versicherungsleistung mehr, sondern eine Familienleistung und ist somit von einer Erwerbstätigkeit abgekoppelt. Alle Mütter und Väter, die sich der Kinderbetreuung widmen, sind anspruchsberechtigt. Also auch Studentinnen und Studenten, Selbständige, Bäuerinnen und Bauern, Hausfrauen und Hausmänner sowie geringfügig Beschäftigte. Auch Migrantinnen haben Anspruch auf das Kindergeld. Dieser wird in Anlehnung an die Erfordernisse für den Bezug der Familienbeihilfe abgeleitet.
Für die volle Ausschöpfung der 36 Monate, ist eine Teilung Voraussetzung. Ein Elternteil darf höchstens 30 Monate in Anspruch nehmen, der andere Elternteil muss mindestens sechs Monate Kindergeld beziehen. Dadurch entfällt die Sondernotstandshilfe für Alleinerzieherinnen und Paare mit geringem Einkommen. Diese wird derzeit maximal 12 Monate nach dem Karenzgeldanspruch gewährt. Da die Sondernotstandsunterstützung von den Gemeinden finanziert wird, das Kindergeld aber zur Gänze aus dem FLAF kommt, will Bundeskanzler Wolfgang Schüssel mit den Ländern und Gemeinden über eine Beteiligung "in Verhandlung treten".
Der bestehende Kündigungsschutz von 24 Monaten ab Geburt des Kindes bleibt erhalten. Das bedeutet, dass jemand, der 30 Monate Kindergeld bezieht, die letzten sechs Monate keine Rückkehrgarantie auf seinen Job mehr hat. Der Sozialminister sieht dennoch Vorteile für Alleinerzieherinnen, immerhin könnten sie nun sechs Monate länger bei den Kindern bleiben. Kinderbertreuung wirkt künftig pensionsbegründend. Von den 48 Monaten, die derzeit pensionserhöhend wirken, werden 18 Monate als pensionsbegründend gerechnet. Diese 18 Monate werden also auf die 15 Jahre, die als Mindestzeit für eine Pension gebraucht werden, angerechnet. Auch Befürchtungen, dass Frauen, die das Kindergeld beziehen, künftig keine Krankenversicherung mehr haben, wurden ausgeräumt: Pensionsversicherung und Krankenversicherung werden vom FLAF übernommen.
Auch Eltern, die seit 1. Juli 2000 ein Kind haben, können ab 1. Jänner 2002 ihre Kinderbetreuungszeit verlängern.
In Verhandlung ist Haupt derzeit noch über eine Ausweitung der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen. Eine zusätzliche Arbeitskraft für längere Öffnungszeiten koste etwa 300.000 Schilling pro Jahr. Er könne sich vorstellen, dass davon ein Drittel der Bund, ein Drittel die Länder und ein Drittel die Wirtschaft übernehme. Derzeit führe er Gespräche mit fünf Modellgemeinden - drei davon in Kärnten - über die Ausweitung der Öffnungszeiten.
Auch die Kinderbeihilfe wird ab 1. Jänner 2003 für jedes Kind ab dem vierten Lebensjahr um 100 Schilling erhöht. Das entspricht einer Erhöhung zwischen 7 und 4 Prozent .