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Am 12. November, dem 80. Jahrestag der Beschlußfassung über das Gesetz über die Staats- und Regierungsform, mit welchem die republikanische Staatsform festgelegt worden ist, werden
Nationalrat und Bundesrat in einer gemeinsamen Festsitzung im Sitzungssaal der Bundesversammlung, dem historischen Plenarsaal des ehemaligen Abgeordnetenhauses, feierlich den 80. "Geburtstag" der
Republik begehen.
Von den gewohnten Veranstaltungen dieser ARt wird sich diese Festsitzung dadurch unterscheiden, daß sie sich nicht nur als repräsentativer staatspolitischer Akt, sondern auch als künstlerisches
Ereignis präsentiert: auch in thematischer Hinsicht tragende Funktion kommt der musikalischen Gestaltung zu.
Der folgende Beitrag dient daher dem Zweck, nach einem kurzen Rückblick auf jene Vorgänge, die zur Ausrufung der Republik am 12. November 1918 geführt haben und auf sie unmittelbar gefolgt sind, eine
Vorausschau auf die gemeinsame Festsitzung am 12. November 1998 und insbesondere auf ihr Musikprogramm zu geben.
Vorgeschichte der Republikgründung
Zum Anlaß: Die Entstehung des österreichischen Staates als eines der Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie, die am Ende des Ersten Weltkriegs an ihren inneren Spannungen
zerbrach, vollzog sich im Herbst 1918 binnen nur dreier Wochen, zwischen 21. Oktober und 12. November, und sie vollzog sich, was für eine Staatsgründung nicht selbstverständlich ist, weitgehend
friedlich und · mit der tragischen Ausnahme des 12. November selbst · ohne Blutvergießen, weil auf parlamentarischem Weg.
Als sich im Herbst 1918 die militärische Niederlage bereits abzeichnete, hatte Kaiser Karl noch einen letzten Versuch zur Rettung der Monarchie unternommen: Sein "Völkermanifest" vom 16.
Oktober 1918, in dem er zu ihrem Umbau in einen Nationalitätenbundesstaat aufrief, fand freilich nur geringen Widerhall.
Die darin enthaltene Aufforderung zur Bildung von "Nationalräten" aus den Reichstagsabgeordneten der einzelnen Nationalitäten wirkte allerdings insofern wegweisend, als die 208 noch lebenden, 1911
gewählten Abgeordneten der deutschen Reichsratswahlbezirke daraus die Legitimation ableiteten, sich am 21. Oktober im Niederösterreichischen Landhaus in der Wiener Herrengasse als "Provisorische
Nationalversammlung für Deutschösterreich" und damit als eigenständige parlamentarische Vertretung der Deutschen in den cisleithanischen Kronländern zu konstituieren.
Diese Provisorische Nationalversammlung beanspruchte die Vertretungsgewalt für einen neuen Staat, der sich "Deutschösterreich" nannte und das gesamte deutschsprachige Gebiet Cisleithaniens umfassen
sollte. Von den drei in der Provisorischen Nationalversammlung vertretenen politischen Lagern, den Deutschnationalen, Christlichsozialen und Sozialdemokraten, waren die letzteren zwar mandatsmäßig am
schwächsten, aber am besten · ja als die einzige politische Kraft überhaupt · auf den Zusammenbruch der Donaumonarchie vorbereitet.
Zwei Ziele galt es für die Sozialdemokratie vorerst zu erreichen: zunächst unter den gegebenen Mandatsverhältnissen in der Provisorischen Nationalversammlung ständige Majorisierung durch die
bürgerliche Mehrheit · sobald sich diese vom ersten Schock erholt haben würde · zu verhindern (eine Befürchtung, die sich in der Folge ohnedies als vorerst unbegründet herausstellen sollte), dann
grundsätzlich im Lichte der unter dem Regierungssystem der konstitutionellen Monarchie gemachten Erfahrungen die politische Führungsrolle des Parlaments gegenüber der Regierung sicherzustellen.
Der Erreichung beider Ziele diente das von der Sozialdemokratie entwickelte und sehr rasch durchgesetzte Verfassungskonzept, die Regierungsgewalt einem proportional zur Provisorischen
Nationalversammlung zusammengesetzten (somit auch den Sozialdemokraten eine Vertretung garantierenden) Vollzugsausschuß der Nationalversammlung zu übertragen und damit die klassische Gewaltenteilung
zwischen Parlament und Regierung · zugunsten des Parlaments · aufzuheben.
Der Staatsgründungsbeschluß
Auf der Grundlage dieses Konzepts bzw. im einzelnen eines von Karl Renner ausgearbeiteten Entwurfs faßte die Provisorische Nationalversammlung in ihrer zweiten Sitzung, am 30. Oktober 1918, den
Beschluß "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt", mit welchem die Gründung des Staates Deutschösterreich vollzogen worden ist, sodaß für diesen Akt mit Recht die Bezeichnung
"Staatsgründungsbeschluß" geprägt worden ist.
Dieser provisorischen Verfassung vom 30. Oktober 1918 zufolge übte die Provisorische Nationalversammlung von nun an "die oberste Gewalt des Staates Deutschösterreich" aus, und zwar selbst die
gesetzgebende Gewalt, die Regierungs- und Vollzugsgewalt hingegen durch einen Ausschuß, der die Bezeichnung "Deutschösterreichischer Staatsrat" trug, die Geschäfte der Staatsverwaltung aber
seinerseits wieder durch Beauftragte führte, die in ihrer Gesamtheit die Staatsregierung bildeten. In der als Konzentrationsregierung eingerichteten ersten Staatsregierung spielte der
sozialdemokratische Leiter der Staatskanzlei Karl Renner bald eine bestimmende Rolle.
Dieses gewaltenverbindende Verfassungsmodell wurde bereits vier Monate später als zu kompliziert wieder aufgegeben und durch ein einfacheres gewaltenteilendes ersetzt, das auf der Wahl der Regierung
durch die Nationalversammlung und auf der dieser gegenüber bestehenden politischen Ministerverantwortlichkeit basierte.
Aufrecht blieb also das Konzept der "Parlamentsherrschaft", das den Volkswillen, also den Willen des Souveräns, durch seine Repräsentanten im Parlament in der staatlichen Willensbildung
unbeeinträchtigt von einer vom Parlament unabhängigen (bis dahin in der konstitutionellen Monarchie ja dem Monarchen verantwortlichen) Regierung zu verwirklichen trachtete.
Die politische Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament macht das Wesen des parlamentarischen Systems · im Unterschied zu dem klassischen Gewaltenteilungskonzept
verpflichteten System der konstitutionellen Monarchie oder etwa zum Präsidialsystem · aus; als "Geburtstag" des parlamentarischen Systems in Österreich kann somit der 30. Oktober 1918 gewertet
werden.
Eine wesentliche Frage war am 30. Oktober 1918 noch offen geblieben: die Frage der Staatsform. Von vornherein klar war nur, daß das neue Staatswesen ein demokratisches sein mußte, nicht jedoch ob
demokratische Monarchie oder Republik!
Auf eine klare Linie, nämlich zugunsten der Republik, waren allein die Sozialdemokraten festgelegt, während die anderen Parteien zunächst eher der demokratischen Monarchie zuneigten, ihre Haltung
aber rasch änderten, als sie unter den Druck der Straße gerieten · bereits am 30. Oktober forderten Demonstranten lautstark die Ausrufung der Republik.
Nachdem eine Parteienübereinkunft zunächst vorgesehen hatte, die Frage der Staatsform vorerst offenzulassen und ihre Beantwortung einer zu wählenden Konstituante (allenfalls einem direkten
Volksentscheid) vorzubehalten, schwenkten nunmehr zuerst die Deutschnationalen, schließlich auch die Christlichsozialen um.
Ausrufung der Republik
Erst nachdem Kaiser Karl am 11. November auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtet hatte, verabschiedete die Provisorische Nationalversammlung am 12. November 1918, bereits im
Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße, einstimmig das "Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich", dessen Artikel 1 besagte: "Deutschösterreich ist eine
demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt."
Als "Geburtstag" nicht des österreichischen Staates und der parlamentarischen Regierungsform, aber der republikanischen Staatsform Österreichs ist somit der 12. November 1918 zu identifizieren.
Dieser 12. November 1918 bildete einen tragischen Auftakt zur tragischen Geschichte der ersten österreichischen Republik: als nach der Beschlußfassung die Ausrufung der Republik vor dem
Parlamentsgebäude verkündet wurde, kam es zu Unruhen, die zwei Todesopfer und zahlreiche Verletzte forderten.
Aber nicht nur auf die von gewaltsamer Konfliktaustragung geprägte Geschichte dieser Ersten Republik, sondern auch auf ihr gewaltsames und tragisches Ende wiesen die Ereignisse des 12. November 1918
bereits hin, wenngleich man an die Auspizien, unter denen der "Anschluß" an das Deutsche Reich im Jahre 1938 erfolgen sollte, natürlich damals noch nicht denken konnte. Artikel 2 des Gesetzes über
die Staats- und Regierungsform lautete nämlich: "Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik."
Nachdem sich die Hoffnungen auf einen föderativen Zusammenschluß der Nachfolgestaaten der Donaumonarchie zerschlagen hatten, suchte man nunmehr, da kaum einer der politisch Handelnden an die
wirtschaftliche Überlebensfähigkeit eines österreichischen Kleinstaates glaubt, das Heil, insbesondere das wirtschaftliche, allein in einem Anschluß an Deutschland.
Die Formulierung des Gesetzes vom 12. November 1918 war dabei freilich allein als politische Bekundung des Anschlußwillens, nicht als staats- oder völkerrechtlich relevanter Akt zu werten. Tatsache
blieb jedoch, daß die Republik Deutschösterreich am 12. November 1918 mit einer schweren Hypothek ins Leben trat: daß sich nämlich zu ihrer staatlichen Eigenständigkeit ebenso nur wenige aus
innerster Überzeugung bekannten wie zu ihrer Staatsform.
Zu den weiteren am 12. November 1918 von der Provisorischen Nationalversammlung gefaßten Beschlüssen zählte auch jener über "die feierliche Beitrittserklärung der Länder, Kreis und Gaue des
Staatsgebietes". Während in Wien die Provisorische Nationalversammlung die Staatsgewalt des Staates Deutschösterreich ergriffen hatte, waren in dessen historischen Einheiten, den Ländern,
provisorische Landesversammlungen an die Stelle der noch nach dem Kurienwahlrecht gewählten Landtage getreten.
Der Aufforderung, Beitrittserklärungen zum Staat Deutschösterreich abzugeben, folgten fast alle historischen Länder, jedoch auch die neu konstituierten Länder Deutschböhmen und Sudetenland, was
allerdings ohne Wirkung blieb, da die Tschechoslowakische Republik, die am 28. Oktober in Prag proklamiert worden war, diese wenngleich mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete beanspruchte.
Fehlende Identifikationsgrundlagen
Das Staatsgebilde "Deutschösterreich" beruhte im November 1918 somit gleich auf zwei Fiktionen: der eines Anschlusses an Deutschland und jener eines von Nachbarstaaten beanspruchte Gebiete
einschließenden territorialen Umfangs. Daß es sich dabei um Fiktionen handelte, daß also die Zustimmung der Siegermächte des Weltkriegs in beiden Fällen kaum zu erhalten sein würde, lag für
Klarsichtige damals schon auf der Hand, ebenso daß es für die Menschen unter diesen Umständen nicht gerade leichter wurde, sich mit einem Staat zu identifizieren, der so unklare Konturen besaß.
Umso wichtiger mußte es sein, diesem Staat eine Verfassung zu geben, als allen seinen Bürgern gemeinsamen Orientierungspunkt, war doch die mehrfach abgeänderte und ergänzte provisorische Verfassung
vom 30. Oktober, wie es Karl Renner formulierte, nur "ein Notdach, die erste Aufrichtung einer öffentlichen Gewalt".
Mit dieser Aufgabe der Ausarbeitung einer definitiven Verfassung wurde die am 16. Februar 1919 gewählte Konstituierende Nationalversammlung betraut, in welcher die Sozialdemokraten die relative
Mandatsmehrheit erlangten, worauf sie mit den Christlichsozialen eine Koalitionsregierung bildeten. Nachdem der territoriale Umfang des Staates sowie durch vertragliche Verankerung des
"Anschlußverbots" seine Unabhängigkeit in St. Germain festgelegt und in der Folge der Staatsname in "Republik Österreich" geändert worden war, konnte die Nationalversammlung an die Erfüllung dieser
Aufgabe schreiten, die sie am 1. Oktober 1920 mit der einstimmigen Beschlußfassung über das Bundes-Verfassungsgesetz abschließen konnte.
Diese formale Einstimmigkeit konnte indes nicht darüber hinwegtäuschen, daß alle politischen Kräfte ihre mehr oder minder starken Mentalreservationen gegen den gefundenen Verfassungskompromiß bewahrt
hatten, der somit genau die Funktion, welche die Verfassung vor allem ausüben sollte, nämlich als Anknüpfungspunkt für einen alle politischen Kräfte, ja alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
verbindenden und bindenden "Verfassungspatriotismus" (um einen vom deutschen Politologen Dolf Sternberger geprägten Ausdruck zu verwenden) zu dienen, nicht zu erfüllen vermochte.
Die Folgen sind bekannt: der immer unversöhnlicher erscheinende Gegensatz zwischen den großen politischen "Lagern", die zunehmend auf die Straße verlagerten Auseinandersetzungen über die Grundlagen
des Gemeinwesens, die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie, der blutige Bürgerkrieg und schließlich der Verlust der staatlichen Unabhängigkeit, auf welchen die siebenjährige
Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus folgte.
Als Österreich in Gestalt der Zweiten Republik wiedererstand, hatten die Menschen unter dem Eindruck eben dieser Gewaltherrschaft und der Folgen des Verlustes der staatlichen Selbständigkeit,
gelernt, sich mit dem Kleinstaat Österreich und seiner Verfassungsordnung zu identifizieren, sich zu diesem Staat zu bekennen und Formen der Zusammenarbeit in diesem Staat zu entwickeln, welche die
in den letzten Jahren so viel berufene "Erfolgsgeschichte" dieser Zweiten Republik erst möglich gemacht haben.
Jahrestage der Republikgründung
In der Zweiten Republik ist der 12. November zwar nicht als Staatsfeiertag wiederaufgenommen worden, als welcher er in der Ersten Republik fungiert hat, ohne indes damals die integrative Funktion
ausüben zu können, die einem solchen Tag zukäme. Seit mehreren Jahrzehnten ist es allerdings üblich geworden. "runde" Jahrestage der Ausrufung der Republik durch gemeinsame Festsitzungen des
Nationalrates und des Bundesrates zu begehen; dies zwar zum 50. ebenso wie zum 60. und zum 75. Jahrestag in den Jahren 1968, 1978 und 1993 der Fall.
Wodurch sich die Festsitzung am 12. November 1998 von den vorangegangenen Veranstaltungen dieser Art unterscheidet, das ist vor allem ihre musikalische Gestaltung: Erstmals wird versucht, der
Musik nicht nur den Charakter einer "Umrahmung" oder "Überbrückung", wie er im Begriff "Zwischenmusik" so treffend seinen Ausdruck findet, sondern den Charakter eines tragenden Elements
zukommen zu lassen.
Die musikalische Gestaltung der Festsitzung schlägt einen Bogen von der Entstehungszeit der Republik Österreich, von der Zeit des Umbruchs zwischen Monarchie und Republik, über die tiefste Zäsur, den
schmerzlichsten Einschnitt in der 80jährigen Geschichte der Republik Österreich, den vorübergehenden Verlust der staatlichen Unabhängigkeit durch den "Anschluß" an Hitler-Deutschland, bis zur
Gegenwart.
Musikalisch symbolisiert werden diese drei Phasen der Geschichte der Republik Österreich durch drei jeweils im Zeitzusammenhang entstandene Stücke von Repräsentanten der österreichischen Musik, die
deren gemeinsame Wurzeln und Traditionen, aber auch deren Vielfalt und methodische wie thematische Breite verkörpern.
Stehen die einleitenden "geistlichen Lieder" Anton Weberns, die für eine Zeit des Übergangs und der Veränderung auch im künstlerischen Schaffen des Komponisten repräsentativ sind, für die Zeit der
Gründung der Republik, so findet sich der vorübergehende Untergang Österreichs im Nonett Nr. 2 Hanns Eislers widerspiegelt, das im US-amerikanischen Exil entstanden ist und die Unruhe, die
Unsicherheit dieses Entstehungszusammenhangs, dieser Entstehungszeit wiedergibt.
Michael Mautners "Sub umbra alarum tuarum" schließlich, als Auftragskomposition zum 80. Geburtstag der Republik entstanden, vermittelt demgegenüber eine gewisse Sicherheit, die durchaus sinnbildlich
für den gefestigten Bestand der Republik Österreich 80 Jahre nach ihrer Gründung, und nach der mittlerweile mehr als 53jährigen "Erfolgsgeschichte" der Zweiten Republik, zu stehen vermag.
Drei österreichische Komponisten, stellvertretend für die Vielfältigkeit der österreichischen Kunstmusik des 20. Jahrhunderts, verkörpern im musikalischen Programm der Festsitzung am 12.
November 1998 nicht nur drei Phasen der Geschichte der Republik Österreich, Entstehung, Katastrophe und letzthin gesicherte Verwirklichung, sondern auch wenn die drei Musiker ihre gemeinsamen Wurzeln
in der "Zweiten Wiener Schule" nicht verleugnen können, auch drei unterschiedliche Zugänge zur musikalischen Gestaltung und damit zugleich zur sozialen Funktion von Musik.
Musik und Politik
Die Auseinandersetzung um Anspruch und Funktion musikalischer · oder auch ganz allgemein künstlicher · Gestaltung hatte bereits im 19. Jahrhundert eingesetzt. Mit unterschiedlichen Vorzeichen ging
und geht es in ihr letztlich um die Frage, ob und inwiefern der "reine" ästhetische Anspruch oder die soziale bzw. politische Instrumentalisierbarkeit und Instrumentalisierung im Mittelpunkt des
künstlerischen Schaffens stehen soll und kann.
Was im Konflikt zwischen der einem mehr oder minder differenzierten Deutschnationalismus huldigenden Wagner-Partei und der Partei des Wiener Musikkritikers Eduard Hanslick, der das reine
"musikalische Hören" von dem Botschaften oder Stimmungen rezipierenden "pathologischen Hören" trennte, zum Ausdruck kam, nämlich die Auseinandersetzung darüber, ob die Musik die Aufgabe hätte, solche
außermusikalischen Botschaften zu übermitteln, oder sich nicht zur Dienerin irgendwelcher außerästhetischer Ziele machen dürfe · was in der Negation politischer Instrumentalisierbarkeit im letzten
auch eine politische Position ist ·, das kam, wenn auch mit ganz anderem Vorzeichen, schließlich auch im Bruch Hanns Eislers mit seinem Lehrer Arnold Schönberg zum Vorschein:
Für Eisler war es nun eben die "proletarische" Verantwortung des Künstlers, die ihn veranlaßte, in Abwendung von der strengen kompositorischen Technik seines großen Lehrmeisters nach
vereinfachten methodischen, harmonischen und rhythmischen Mitteln zu suchen, mit deren Hilfe er einen breiten Hörerkreis ansprechen und beeinflussen konnte.
Für Weberns kompositorisches Schaffen hingegen war, so sehr er in seinem Engagement um Arbeiter-Symphoniekonzerte und Arbeiter-Singverein auch um die soziale Breitenwirkung der Musik bemüht war, die
Strenge der Form und Gesetzmäßigkeit der kompositorischen Technik, überdies eine die Breite der Akzeptanz von vornherein erschwerende extreme Verkürzung und Konzentration des musikalischen Ausdrucks
zeitlebens die maßgebliche Leitlinie.
Dies bedeutet nicht, wie nach seinem Tod interpretiert worden ist, daß seine Musik eine ausschließlich "konstruktivistische", jede Aussage, jede Sprachähnlichkeit verleugnende wäre; vielmehr führte
er, wie er dies in einem Vortrag im Jahre 1933 formulierte, die Entstehung von Musik auf Notwendigkeit zurück, "etwas zu sagen, auszudrücken, einen Gedanken auszudrücken, der nicht anders
auszudrücken ist als i Tönen. . . . Die Musik ist in diesem Sinne eine Sprache."
Die Ausdrucksform, die Webern in seinen Kompositionen gewählt hat, ist jedoch keine so plakative wie die der romantischen Programmusik, sondern eine sehr verhaltene, ja minimalistische, die den
Zugang zu ihrer Aussage fast zwangsläufig nur für einen viel kleineren Hörerkreis offenhält als die demgegenüber geradezu epische Ausdrucksform, derer sich ein Hanns Eisler bediente.
Michael Mautners musikalische Ausdrucksweise hält, wie der selbst 1994 schrieb, eine ambivalente Position zwischen den Extremen: "Ob eine Musik, schön oder häßlich ist, sagt noch nichts über ihre
Qualität oder ihre Gültigkeit aus, das verwendete Material alleine ist noch keine Garantie für Gelingen oder Mißlingen. Daher behalte ich mir eine strikte stilistische Ambivalenz vor. Ich
vermeide weder tonalen Wohlklang, noch scheue ich dissonante Schärfe. Generell versuch ich, unnötige Schwierigkeiten für die Interpreten wie für die Hörer zu vermeiden, ohne aber auf den Anspruch,
neue Räume und Inhalte zu erforschen, zu verzichten."
Komponisten und Stücke
Nicht nur in den kompositorischen Prinzipien und im jeweiligen musikalischen Anspruch, sondern auch in den Lebenswegen der drei Komponisten tut sich ein breites Spektrum auf.
Das breite Spektrum zwischen Gewalt und Stabilität, zwischen tragischem Scheitern der Ersten und "Erfolgsgeschichte" der Zweiten Republik oszillierender historischer Erfahrung des österreichischen
Menschen in diesem Jahrhundert, an dessen Beginn die "Versuchsstation des Weltuntergangs", das "alte Österreich" mit seiner weltweit einzigartigen kulturellen und geistigen Blüte, aber seinem
brüchigen politischen Fundament, und an dessen Ende das politisch gefestigte Österreich der Zweiten Republik steht, nicht ganz jene "Insel der Seligen", als die es sich zeitweise gefühlt hat, aber
immerhin ein Hort politischer und wirtschaftlicher Stabilität, wenn auch nicht mehr von jenem geistigen Funkenregen erfüllt, der aus dem Erbteil des "alten Österreich" noch in das Österreich der
Ersten Republik hineingefallen ist und das geistige Leben in dieser Ersten Republik so sehr angefacht hat.
Kinder des "alten Österreich"
Webern und Eisler, an Lebensalter nur durch eine halbe Generation getrennt, sind typische Kinder dieses "alten Österreich". Beamtensohn der eine, Sohn eines Philosophen der andere, der eine damit
Angehöriger jener breiten "noblesse de robe", die zumindest in administrativer · aber vielfach auch in politischer · Hinsicht das Rückgrat der Monarchie bildete, der andere Angehöriger des jüdischen
Bildungsbürgertums, dem die Monarchie in ihrer Spätzeit und noch die Erste Republik vornehmlich ihre geistige Blüte verdankte.
Der eine ist trotz Ausgrenzung schließlich in seiner österreichischen Heimat geblieben, hat zwar die Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus überlebt, ist aber in der allgemeinen Unsicherheit
des Jahres 1945 einem tragischen Mißverständnis zum Opfer gefallen · und somit letztlich indirekt ein Opfer der tragischen Wirrungen der österreichischen Geschichte dieses Jahrhunderts geworden; den
anderen, kosmopolitischer Veranlagten, zog es schon frühzeitig hinaus in die Welt, zunächst nach Deutschland, auf der Flucht vor dem Naziterror fand er schließlich Gastrecht in den USA, um dieses
unter dem McCarthy-Terror wieder zu verlieren und sein Leben schließlich in der DDR zu beschließen, ohne seine Bindungen an Österreich ganz aufgegeben zu haben.
Michael Mautner hingegen ist in der zweiten österreichischen Republik geboren und aufgewachsen. Nach musikalischer Ausbildung in seiner Geburtsstadt Salzburg wirkt er heute als
Lehrbeauftragter am Mozarteum wie auch als freischaffender Komponist und Dirigent. Bei Funktionen übt er auch für die Festsitzung am 12. November 1998 aus: Er selbst wird das Ensemble "die reihe"
dirigieren (das im übrigen, wie es es der Zufall will, genau halb so alt wie die Republik, damit aber eines der ältesten auf neue Musik spezialisierten Kammermusikensembles Europas is).
"Sub umbra alarum tuarum"
Auch die Festsitzung einleitende Fanfare hat Mautner komponiert, und zwar nach einem Motiv aus "Sub umbra alarum tuarum". Über den herkömmlichen allgemeinen Zweck einer Fanfare hinaus,
Aufmerksamkeit zu schaffen für das Folgende, stellt sich diese einleitende kurze Komposition somit auch als thematische Wegweiserin zu den die Festsitzung musikalisch tragenden Stücke dar.
Auf die Begrüßungsansprache des Präsidenten des Bundesrates Alfred Gerstl, der in der Festsitzung den Vorsitz führen wird, und die Rede des Vizekanzlers Wolfgang Schüssel werden dann die Nummern I,
IV und V aus den "Fünf geistlichen Liedern", op. 15, von Anton Webern folgen.
Zwischen 1917 und 1923 entstanden, stehen diese kurzen, melancholischen Stücke exemplarisch für eine Zeit der Veränderung, nicht nur des politischen Umbruchs, sondern auch der Entwicklung in
kompositorischen Schaffen des Künstlers, einer Entwicklung, die vom radikalen Expressionismus zu einer fast klassisch zu nennenden Formensprache führte.
An die Webern-Stücke schließt sich die Festrede des Präsidenten des Nationalrates Heinz Fischer, auf welche die ausgewählten Teile aus Hanns Eislers Nonett Nr. 2 folgen. In ihnen wird die Fähigkeit
des Komponisten deutlich, komplexen Eindrücken in musikalisch nachvollziehbarer Form Ausdruck zu verleihen; und die Eindrücke, die Eisler wie so viele österreichische Emigranten 1938 zu verarbeiten
hatte, waren jene von Flucht und Exil:
Unruhe, Gehetztheit, eine fast manische Getriebenheit ist dem Werk zu eigen.
Im Spannungsfeld von schnellen Erregungen und melancholischen Inhalten werden Bilder projiziert, deren Entschlüsselung dem Hörer anheimgestellt bleiben muß.
Klingt Eislers Stück in verhaltener Spannung aus, so ist die Grundstimmung von Mautners Neukomposition "Sub umbra alarum tuarum", die im Anschluß an die Ansprache von Bundeskanzler Viktor
Klima zur Uraufführung gelangt, eine versöhnlichere. Der Titel bezieht sich auf ein Zitat aus dem 57. Psalm Davids: " . . . im Schatten deiner Flügel nehme ich Zuflucht, bis die Widrigkeiten
vorübergehen."
Michael Mautner schreibt dazu: "Dieser Psalm nimmt Bezug auf eine Episode in der Davids-Geschichte, I. Sam. 23: 13-24: 7, in welcher David vor der Verfolgung durch Saul in einer Höhle
Zuflucht sucht. Durch ein Ungeschickt begibt Saul sich ohne Begleitung in diese Höhle und wird von David gestellt. Dieser jedoch vermeidet es, Hand an Saul zu legen, denn, er ist der Gesalbte
Jahwe's, und, möge Jahwe richten zwischen dir und mir. Mehr als der Inhalt des Psalms hat mich dieser geschichtliche Hintergrund · diese Situation des Innehaltens im Triumph, der Fairneß im
kritischen Augenblick · interessiert und die für dieses Auftragswerk nötige Hintergrundebene ergeben."
Wer die Leitlinien der österreichischen Geschichte nach 1945 vor Augen hat, der mag hier einen Anklang an die Konsensfähigkeit, ja Harmoniebedürftigkeit, welche diese Geschichte geprägt hat,
wiederfinden.
Nach der Festansprache von Bundespräsident Thomas Klestil wird den Ausklang der feierlichen Sitzung, und dies ist Tradition, die gemeinsame Intonation der ersten Strophe der österreichischen
Bundeshymne bilden.Õ
Günther Schefbeck ist Leiter des Parlamentsarchivs
NOVEMBER 1998