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Kovats darf nicht behaupten, ein Vorkaufsrecht für Emco-Anteile zu haben.
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Wien/Hallein.Der Verkauf der Werkzeugmaschinenbausparte Emco der insolventen A-Tec Industries AG ging am Mittwoch mit den verbindlichen Angeboten in die Schlussrunde. Doch hinter den Kulissen nimmt der Schlagabtausch zwischen A-Tec-Boss Mirko Kovats und A-Tec-Treuhänder Matthias Schmidt sowie Insolvenzrichter Rudolf Winter an Heftigkeit zu. Wie die "Wiener Zeitung" am Mittwoch exklusiv berichtete, hat Schmidt gegen Kovats eine Klage eingebracht. Darin begehrt Schmidt die Feststellung, dass Mirko Kovats kein Vorkaufsrecht für die Emco-Gesellschaftsanteile hat, wie dieser behauptet.
Außerdem meint Kovats, dass ein Verkauf der Emco ohne seine Einbindung ein hohes rechtliches Risiko für den Käufer bergen würde. Aus diesem Anlass hat Richter Winter am Dienstag einen weiteren Beschluss zur Sicherung des Vermögens der A-Tec erlassen.
"Dr. Kovats wird aufgetragen, im Rahmen des Verwertungsprozesses die Behauptung zu unterlassen, ihm stünde ein Aufgriffs- und Vorkaufsrecht an den Gesellschaftsanteilen der Emco Maier GmbH zu", heißt es im Gerichtsbeschluss. "Dr. Kovats hat in seiner Äußerung vom 12. Dezember eine Bescheinigung eines Aufgriffsrechtes nicht einmal ernsthaft versucht." Nachsatz: "Dr. Kovats möge es unbenommen bleiben, Behauptungen beliebiger Art aufzustellen und zu publizieren. Es steht ihm jedoch nicht frei, Gläubiger der A-Tec durch unrichtige Behauptungen zu schädigen."
Der brisante Hintergrund
Laut Gericht haben die Emco-Gründer, die Familien Maier und Esca, den Fortbestand des Unternehmens in einer familiären Gesellschaftsstruktur geregelt. Dafür haben sie im Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass im Fall eines Ausstiegs einer Familie der anderen Familie ein Aufgriffs- und Vorkaufsrecht für die Anteile zusteht. Zugleich wurde festgelegt, dass der Kaufpreis dafür zinsenfrei und ohne Sicherheiten in 20 bis 30 Jahren zu bezahlen ist.
Doch im Herbst 1997 stieg Kovats bei der damals schwer angeschlagenen Emco ein, später brachte er die Anteile in seine M.U.S.T. Privatstiftung ein; danach erwarb die A-Tec Mechanical Engineering Holding GmbH 99,01 Prozent der Emco, Kovats selbst kaufte 0,99 Prozent von den Maier-Erben. Von 2004 bis 2006 erwarb die A-Tec Industries AG in drei Tranchen für insgesamt 90,3 Millionen Euro die Emco-Anteile. Ein Aufgriffsrecht wurde nicht thematisiert, heißt es im Gerichtsbeschluss. "Ein aufrechtes Aufgriffsrecht hätte diesen Kaufpreis wegen der beschränkten Verkehrsfähigkeit niemals gerechtfertigt", stellte Richter Winter fest. Auch sind Kovats und die M.U.S.T. Privatstiftung "keine Angehörigen eines Gründerfamilienstammes."
Die Universitätsprofessoren Susanne Kalss und Friedrich Rüffler stellten in Gutachten, die der Treuhänder in Auftrag gab, fest, dass "nur leibliche Abkömmlinge der Gründerfamilien ein Vorkaufsrecht hätten". "Die Behauptung von Dr. Kovats, ein Aufgriffsrecht zu besitzen, greift massiv in den Verwertungsprozess ein", erklärt der Richter. "Damit verbunden ist eine krasse Wertminderung der Anteile der A-Tec an der Emco." Nachsatz: "Damit schädigt Dr. Kovats treuwidrig die A-Tec um seines persönlichen Vorteils willen."
"Es gibt das Recht auf freie Meinungsäußerung, das lasse ich mir von Herrn Winter nicht nehmen", sagt Mirko Kovats zur "Wiener Zeitung". "Es wird ein Rekurs eingebracht, und ich gehe davon aus, dass sich dieser Beschluss in die Reihe der aufgehobenen Beschlüsse einreihen wird." Zugleich bestreitet Kovats eine Schädigung der Gläubiger.