Gericht kippt Weisung gegen Kovats, aber auch Treuhänder sieht sich bestätigt.
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Wien. Rund um den Verkauf der werthaltigen Teilsparten der bankrotten A-Tec Industries AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien ein Machtwort gesprochen.
Ein OLG-Senat unter Präsident Johann Rechberger hat in einem 16-seitigen Beschluss einer Beschwerde von A-Tec-Boss Mirko Kovats "teilweise Folge gegeben".
Indes haben die Oberrichter Kovats Einsprüche gegen den bereits abgeschlossenen Verkauf der A-Tec-Division ATB an die chinesische Wolong-Gruppe abgewiesen.
Kovats, vertreten vom Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky, hat mit der Entscheidung (Aktenzahl 28 R 232/11k) durchgesetzt, dass die ihm vom Konkursgericht auferlegte Verpflichtung, "jegliche Störung des Verwertungsprozesses zu unterlassen, ersatzlos aufgehoben wird".
Lanskys Argumente
Anwalt Lansky hatte beim Oberlandesgericht vorgebracht, dass diese Sicherungsmaßnahme nichtig sei, weil weder A-Tec Industries AG, noch Mirko Kovats noch die M.U.S.T. Privatstiftung oder die J.E. Loidolt Privatstiftung gehört wurden und die Weisung zu unbestimmt sei. Ein Eingriff in die Rechte Dritter sei nur zulässig, argumentierte Lansky, wenn das Gericht die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahme sorgfältig geprüft habe, dazu zähle die Anhörung der Betroffenen.
Ein Punktesieg
Laut Urteil ist der Auftrag des Gerichts, jegliche Störung zu unterlassen, zu allgemein und daher nicht exekutionsfähig. Das heißt: Das Insolvenzgericht hätte diese Anti-Störungsauflage genauer definieren müssen. Und somit könnten auch keine Geldstrafen wegen etwaiger Störungen verhängt werden.
Zur Erinnerung: Laut OLG hatte sich das Konkursgericht für diese Zwangsmaßnahme gegen Kovats entschieden, weil es der Ansicht war, dass der A-Tec-Boss für die Abtretung von Minderheitsanteilen der Sparte ATB an Wolong überzogene Preisforderungen stelle. Kovats soll anfangs 7,5 Millionen Euro, später sogar zehn Millionen Euro für den Verkauf seiner Anteile an die Chinesen gefordert haben. Dem Vernehmen nach soll das Geschäft mit Wolong dadurch beinahe gekippt sein. Letztendlich klappte der Deal doch. Der 6-Prozent-Anteil von Kovats (KPSK GmbH) an der ATB Nordenham wurde mit 1,5 Millionen Euro festgelegt.
Weisungen weiter möglich
Laut OLG Wien sind die beim Wolong-Deal angeordneten Sicherungsmaßnahmen mittlerweile hinfällig geworden, weil der Kauf- und Abtretungsvertrag (über 62 Millionen Euro) rechtswirksam zustande gekommen sind.
Auch A-Tec-Treuhänder Mathias Schmidt kann dem Gerichtsbeschluss Positives abgewinnen, weil Kovats nur in einem Punkt erfolgreich war. "Das OLG geht davon aus, dass die - im Zusammenhang mit dem Verkauf der ATB - erteilten Weisungen sehr wohl möglich waren", erläutert Schmidt der "Wiener Zeitung" "Das bedeutet für das weitere Verwertungsverfahren, dass - sofern erforderlich - wieder konkrete Weisungen des Insolvenzgerichtes, wie sich die Beteiligten im Einzelfall zu verhalten haben, möglich und rechtens sind." Nachsatz: "Das ist für mich als Treuhänder im Verwertungsprozess sehr zweckdienlich." Schmidt sieht in der Gerichtsentscheidung im Gegensatz zu Lansky keinen Rückschlag für sich, sondern eine "geschaffene Klarheit", die für ihn und die Gläubiger eine Beruhigung darstelle".