Beschwerde gegen Nordautobahn-Vergabe zurückgewiesen. | Anfechtung ist aber weiter möglich. | Wien. Im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für Planung, Bau und Betrieb des ersten Teilstücks der Nordautobahn A5 kann die Autobahn-Gesellschaft Asfinag einen juristischen Teilerfolg verbuchen. Das Bundesvergabeamt (BVA) wies die Beschwerden des Baukonsortiums Akor (Strabag, Porr, Raiffeisen) und des Baukonzernes Bilfinger Berger gegen die Bestbieter-Entscheidung der Asfinag zurück. Die Asfinag hatte das Angebot eines Konsortium aus den Firmen Alpine Mayreder, der deutschen Hochtief sowie der französischen Egis als günstigstes bewertet.
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Die unterlegenen Bieter hatten dagegen beim Vergabeamt Beschwerde eingelegt. Üblicherweise ist die Bestbieter-Entscheidung gleichbedeutend mit dem Zuschlag. Im konkreten Fall wurden die beiden Entscheidungen aber - unüblicherweise - getrennt, was einiges an rechtlicher Unsicherheit zur Folge hatte. Denn die Einspruchsfrist beträgt laut Gesetz 14 Tage. Allerdings ist nur gegen den Zuschlag ein Einspruch vorgesehen, nicht jedoch gegen eine reine Bestbieter-Entscheidung.
Vergabeamt präzisiert
Das BVA weist aus diesem Grund die Beschwerden zurück, stellt aber klar, dass die unterlegenen Bieter nach dem Zuschlag (der Anfang September erteilt werden soll) erneut Beschwerde einlegen können. Das könnte den Spatenstich für die A5, der für Ende September geplant ist, nach wie vor verzögern.
Die Asfinag kann der Entscheidung des BVA dennoch etwa Positives abgewinnen. "Wir sind zufrieden, dass das Vergabeamt unseren Weg, den Bestbieter zu ermitteln, bestätigt hat", sagt Finanzvorstand Christian Trattner.