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Ab 1. Oktober verrechnet die Finanz Anspruchszinsen

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Steuerzahler, die aus irgendwelchen Gründen ihre Steuererklärungen für 2003 noch nicht abgegeben haben, sollten sich jetzt beeilen. Ab 1. Oktober beginnt die Finanz wieder mit der Verrechnung von Anspruchszinsen und diese laufen so lange, bis der (mehr oder weniger ersehnte) Steuerbescheid eintrifft.


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Verzinst werden die Steuernachzahlungen für die Zeit von 1. Oktober bis zur Zustellung des Steuerbescheids, danach beginnt ja die "normale" Fälligkeitsperiode zu laufen. Das gleiche gilt übrigens auch für Steuerguthaben, die aus etwa zu hoch geleisteten Vorauszahlungen herrühren: hierfür gibt es eben Guthabenzinsen!

Der Zinssatz beträgt derzeit 3,47% p.a.. Es besteht jedoch eine Freigrenze von 50 Euro; innerhalb dieses Betrages werden Zinsen nicht vorgeschrieben. Diese Freigrenze im Zusammenhang mit dem geltenden Zinssatz macht es möglich, dass Steuernachzahlungen bis zu 3.000 Euro 175 Tage lang unverzinst bleiben können; für Nachzahlungen bis zu 8.000 Euro sind es 65 Tage und für solche bis zu 20.000 Euro sogar noch immer 26 Tage, die zinsenfrei bleiben können. Das gleiche gilt allerdings auch für die Guthabenzinsen.

Wer die Vorschreibung von Zinsen vermeiden möchte, obgleich er aus dem Steuerbescheid 2003 eine Nachzahlung erwartet, könnte inzwischen eine spezifische Abschlagszahlung an das Finanzamt überweisen, die dann auf die Nachforderung angerechnet wird. Diese Zahlung muss allerdings deutlich als "E 01 - 12/03" gekennzeichnet sein.

Nachzahlungszinsen sind keine Steuerabsetzposten; Guthabenzinsen brauchen allerdings auch nicht versteuert zu werden.