Im ersten Quartal 2003 kommen sie noch zu zweit, ab dem zweiten wird aus der gemeinsamen Lohnabgabenprüfung ein Ein-Mann- oder ein Ein-Frau-Unternehmen. Ab Beginn des nächsten Jahres werden Lohnsteuer und Sozialversicherung bei den Arbeitgebern "in einem Aufwaschen" überprüft - entweder von einem Beamten der Finanz oder von einem Bediensteten der Gebietskrankenkasse. Die vorsichtigen Gemeinden und Magistrate wollen erst im Laufe des Jahres in die Prüfungsaktion einsteigen - bis sie sehen, wie das Ganze läuft.
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Die nun gesetzlich verankerte gemeinsame Lohnabgabenprüfung, auf die die Prüfer beider Systeme derzeit legistisch und technologisch intensiv eingeschult werden, wird auch für die Arbeitgeber neue Erfahrungen mit sich bringen: müssen sie doch mit dem Prüfungsorgan einen Fragenbereich diskutieren, der diesem bisher themenfremd war.
"Sachverständige" als PrüferInnen
Die Prüfer gelten als "Sachverständige", die die Lohnabgaben-Abrechnungen kontrollieren und - im Rahmen von EStG, ASVG und (später auch) KommSt beurteilen müssen. Sie sind keine "Richter" in Abgabensachen. Stellen sie rechnerische, sachliche oder rechtliche Unebenheiten fest, so melden sie dies ihren jeweiligen Instanzen (Finanz und/oder Sozialversicherung und/oder Gemeinde) und diese geben dann rechtsmittelfähige Bescheide heraus. Aus dem einheitlichen Prüfungsvorgang kann so hinterher ein auf drei Ebenen ablaufendes Rechtsmittelverfahren werden.
Höhere Prüfungsdichte angestrebt
Das neue System wird zu einer höheren Prüfungsdichte führen, heißt es: die Arbeitgeber werden öfter mit dem Besuch eines "Sachverständigen" rechnen müssen. Der Prüfungsplan wird von einem eigenen Lenkungsausschuss erstellt. Der erste dieser Ausschüsse soll schon in der kommenden Woche die Arbeit aufnehmen.