Vorteile für Fluggäste bringt eine neue EU-Verordnung, die gestern im Ministerrat beschlossen wurde: Für Überbuchungen gibt es ab 2005 höhere Entschädigungen. Auch für Totalausfälle und Verspätungen müssen die Airlines zahlen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Nach monatelangem Tauziehen einigten sich die Außenminister in Brüssel darauf, die Passagier-Rechte auszubauen: Ist ein Flug überbucht, so dass der Fluggast trotz Reservierung keinen Platz bekommt, erhalten Passagiere auf Langstreckenflügen - zusätzlich zum Ticket-Preis oder einem Flug zu einem anderen Zeitpunkt - 600 Euro Entschädigung. Bei bis zu 3.500 Kilometern sind 400 Euro fällig, bei einer Strecke von unter 1.500 Kilometern immerhin noch 250 Euro. Das ist fast doppelt so viel wie bisher. Anders als bis jetzt gelten diese Regelungen auch für Charterflüge - bisher waren nur Linienflüge umfasst.
Zudem haben Passagiere, die aufgrund einer Überbuchung auf einem Flughafen sitzen geblieben sind, Anrecht auf eine Mahlzeit und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Nach EU-Angaben bleiben jährlich rund 250.000 Menschen am Boden, weil Fluggesellschaften die Maschinen überbucht haben.
Gratis-Essen bei Verspätung
Eine ähnliche Entschädigung erhalten Passagiere, wenn ihr Flug annulliert wird. Nicht zahlen muss die Airline nur dann, wenn sie die Passagiere zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informiert hat oder ihre Kunden auf einen zeitnahen Alternativflieger umbucht.
Auch bei Verspätungen ab zwei Stunden müssen sich Airlines künftig deutlich kulanter zeigen. Die Reisenden erhalten dann Mahlzeiten und Erfrischungen. Gegebenenfalls wird ihnen auch eine Hotelübernachtung bezahlt. Beträgt die Verspätung mehr als fünf Stunden, können sich Passagiere den Flugpreis erstatten lassen, wenn sie die Reise dann nicht mehr antreten wollen.
Der Kompromiss im EU-Ministerrat kam gegen die Stimmen Großbritanniens und Irlands und unter Stimmenthaltung Deutschlands zu Stande. Die deutsche Regierung hatte Ende der vergangenen Woche "erhebliche rechtliche Bedenken" über die Neuregelung geäußert. So müssten Fluggesellschaften nun auch bei Fällen höherer Gewalt haften, etwa bei Streiks, Unwetter und sogar Terroranschlägen. Auch bei den Billigfliegern stößt die Verordnung auf Kritik. Sie zahlen derzeit zum Teil gar keine Entschädigung.
VKI begrüßt Verordnung
Während die Verordnung von europäischen Fluggesellschaften unisono als "unsachgemäß" kritisiert wird, begrüßen Konsumentschutzorganisationen die neue Regelung. Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur "Wiener Zeitung": "Die Verordnung bringt in einigen Bereichen wesentliche Verbesserungen und gilt jetzt erstmals für alle Flüge, die EU-Bezug haben."
In der Branche werde kolportiert, dass es der Regelfall sei, Flüge mit zehn Prozent zu überbuchen, um die Flugzeuge jedenfalls voll zu bekommen. Hirmke empfiehlt, sich mit der Beschwerde im Regelfall direkt an die Fluglinie zu richten - wenn der Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde, an den Reiseveranstalter. Bis sich die neuen Regeln durchsetzen, "wird es wohl noch ein bisschen einer Kontrolle bedürfen", glaubt der Konsumentenschützer.
Ähnliches bei der Bahn
Auch auf jene, die beim Bahnfahren unter ausgefallenen oder verspäteten Zügen leiden, kommen bessere Zeiten zu: Für den Bahn- und Schiffsverkehr plant die EU ähnliche Entschädigungsregeln.