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Ab Neujahrsbaby gibt es mehr Geld

Von Ina Weber

Politik

Es sind keine Übergangsregelungen vorgesehen. | Fertiges Gesetz erst im September. | Wien. Enttäuscht werden all jene sein, die 2007 ein Baby bekommen haben oder noch werden und sehr auf das neue Kindergeld-Modell gehofft haben. Denn dieses gilt erst für Kinder, die ab dem 1. Jänner 2008 zur Welt kommen. "Das Gesetz tritt ab Jänner in Kraft und somit wird es auch ab Jänner gelten", heißt es aus dem Büro von Frauenministerin Doris Bures.


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Bis zum Sommer wollen SPÖ und ÖVP die Details noch ausarbeiten. "Die Detailregelungen kann man erst treffen, wenn man weiß wie viel im Topf ist", meinte Jürgen Beilein, Pressesprecher von Familienministern Andrea Kdolsky zur "Wiener Zeitung". Im Rahmen der Budgetverhandlungen bis Ende März sollen noch Spielräume drinnen sein. Doch der Flaf (Familienlastenausgleichsfonds) sei stark belastet. Man müsse aufpassen, dass die jetzigen Leistungen nicht gekürzt werden, so Beilein. Das Gesetz soll im September fertig sein und am 1. Jänner 2008 in Kraft treten.

Für Alleinerzieher mehr Geld für 18 Monate

Vereinbart wurde, dass das erhöhte Kindergeld für einen kürzeren Zeitraum "aufkommensneutral" sein soll. Durch die kürzere Karenzdauer fällt der Beitrag der Krankenversicherung früher weg und durch den Wiedereinstieg in den Beruf fließen wieder Beiträge in den Topf zurück, lautet die Argumentation. Für Alleinerziehende wird es aller Voraussicht nach eine Sonderregelung geben. Bures und Kdolsky sind beide nicht abgeneigt, jenen, die keinen Partner haben, das erhöhte Kindergeld für 18 statt 15 Monate auszuzahlen. Das betrifft zehn Prozent aller Kindergeldbezieher. Insgesamt gab es im Jänner 169.959 Bezieher.

Spannend wird es, was die Zuverdienstgrenze betrifft. Zwar hat sich die Regierung auf deren Anhebung auf 16.200 Euro pro Jahr geeinigt. Doch will die SPÖ hier noch versuchen, mehr Spielraum zu schaffen. Das bisherige Gesetz sieht vor, dass wer die Zuverdienstgrenze überschreitet, das gesamte Kindergeld zurückzahlen muss. Es gibt jedoch eine von der damaligen Sozialministerin Ursula Haubner erlassene Härtefallverordnung. Diese besagt, dass bei "unvorhersehbaren" Überziehungen um bis zu 15 Prozent (2190 Euro) auf eine Rückforderung verzichtet werden kann. Allerdings ist es bis jetzt unabhängig von der Höhe der Überschreitung - im Jahr 2003 waren es 0,7 Prozent, die über der Zuverdienstgrenze lagen - zu keiner einzigen Forderung nach Rückzahlung gekommen. Haubner trat für die Aufhebung der Zuverdienstgrenze ein und verfolgte keine strikte Exekution des Gesetzes. Und die ÖVP verweist auf Haubner, in deren Zuständigkeit das Gesetz fiel.

Die SPÖ würde am liebsten die Zuverdienstgrenze noch weiter anheben und an eine reduzierte Arbeitszeit koppeln. Die vollständige Rückzahlung bei Überschreitung sei "existenzgefährdend", hieß es. Es sollte nur die Differenz zurückgezahlt werden müssen und nicht das gesamte Kindergeld. Das sei noch Verhandlungsbasis, meinte ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl dazu. Prinzipiell sei für sie das Zurückzahlen nur der Differenz vorstellbar.

"Keine Angst" vor

Rückzahlungen

Was Rückzahlungen ehemaliger Bezieher - das Kindergeld wurde 2002 eingeführt - betrifft, gab Steibl Entwarnung. Das sei kaum vorstellbar. Wenn, dann wären Rückforderungen lediglich von den aktuellen Beziehern möglich.

Wozu eine Zuverdienstgrenze gut sein soll, wenn sie nicht überprüft wird, blieb unbeantwortet. Das neue Kindergeld-Modell sei ohnehin ein Minderheitenprogramm, meinte Sozialexperte Christoph Klein von der Arbeiterkammer. Er forderte eine "Erweiterung des Angebots" auf beispielsweise 630 Euro monatlich für 20+4 Monate oder 530 Euro für 24+5 Monate.