Bildungsministerin Elisabeth Gehrer wird ihren Regierungskollegen kommenden Montag im Sommerministerrat einen Fahrplan zur Entlassung der Universitäten in die Vollrechtsfähigkeit präsentieren. In ihrem Ressort geht man davon aus, dass dieser bei allen Regierungsmitgliedern Unterstützung findet. Demnach sollen die österreichischen Universitäten ab 1. Oktober 2003 autonom sein.
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Gehrer wird am Montag eine Kurzfassung einer Punktation für die Vollrechtsfähigkeit präsentieren, die Langfassung wird bis Ende August vorliegen, erklärte Hochulsektionschef Sigurd Höllinger gegenüber der "Wiener Zeitung".
Bis Ende November sollen dann - begleitet durch viele Beratungsrunden - die Stellungnahmen abgegeben werden. Darauf aufbauend werde das Gesetz bis Ende Februar/Anfang März 2002 ausgearbeitet, erläuterte Höllinger den Ablauf: "Ziel ist ein Beschluss zur Jahresmitte, sodass das Gesetz zur Vollrechtsfähigkeit der Unis mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten kann." Implementiert werde das Gesetz erst mit Beginn des Wintersemesters 2003. Die Kunstuniversitäten erhalten noch ein zusätzliches Jahr zur Anpassung, da diese mit der "halben Autonomie" noch nicht so vertraut seien. Sie werden demnach erst 2004 in die Autonomie entlassen.
Zwischen den Universitäten und dem Bund werden künftig Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Universitäten werden gut beraten sein, "Strategen" zu diesen Verhandlungen zu entsenden, denn dort wird die Mittelzuteilung geregelt. "Es handelt sich bei der Entlassung in die Vollrechtsfähigkeit um keine Privatisierung, der Bund übernimmt weiterhin die Finanzierung", erklärte Höllinger.
Gehrer präsentiert am Montag auch einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zur Profilentwicklung der Unis. Die Wiener naturwissenschaftliche Fakultät hat sich dabei bereits "in die Tiefe" begeben und Schwerpunkte ausgearbeitet.