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Aber wer hat’s gemacht?

Von Christina Böck

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Wenn man sich denkt: "Warum hat die japanische Künstlerin Yayoi Kusama nie eine Champagner trinkende Katze gemalt?", dann lebt man jetzt in der richtigen Zeit. Denn es gibt nun Künstliche Intelligenz, die genau dies herstellen kann. Man braucht nur in ein Feld das gewünschte Motiv und den Künstler, dessen Stil man sich wünscht, eingeben und fertig. Das wirft natürlich eine wichtige Frage auf. Denn die KI wurde ja erst mit Werken der entsprechenden Künstler gefüttert, um dieses neue Bild erstellen zu können. Wie sieht es mit dem Urheberrecht der solcherart "benutzten" Künstler aus? Ist "Stil", den ein Künstler kreiert hat, tatsächlich einfach Allgemeingut, das man als "Tool" einsetzen kann? Und war das vielleicht okay, solange einzelne Menschen das imitiert haben, und ist nicht mehr okay, wenn es eine Maschine industrialisiert? Mehrere Künstler haben in den USA jedenfalls Klagen eingebracht.

Interessanterweise ist eine andere Copyrightfrage schon geklärt: Als Urheber eines solchen Bildes darf man sich nicht bezeichnen. Das US Copyright Office hat bei einem mit der KI Midjourney erstellten Comic geurteilt, dass der Bildgenerator nicht wie ein Pinsel oder anderes Werkzeug anzusehen sei, ihm also eigene kreative Kraft zugestanden; somit muss Midjourney als Urheber angegeben werden. Dass es freilich einen Menschen geben muss, der der KI die Idee gibt, also den ursprünglichsten kreativen Prozess, wird ignoriert. Diese Programme werden Gerichte sicher noch lang beschäftigen.