Heute, Donnerstag, im Bundesrat, Tagesordnung Punkt 8: das Jahrhundertwerk, das etwa so viele Väter wie Kritiker hat. Dazu ein bisschen Pflichtdebatte unter den Damen und Herren Abgeordneten, anschließend der konsensuale Segen und dann ab das Ganze in die Unterschriftsmappen der Herren Klestil und Schüssel. Den wichtigsten Teil besorgt der Herr Amtsdirektor im Bundeskanzleramt: Er muss zusehen, dass das "BMVG" - das "Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz" rechtzeitig ins Gesetzblatt kommt.
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Auf die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes mit dem schmucken Etikett "Abfertigung neu", ist inzwischen - auch in dieser Zeitung - bereits viel Druckerschwärze verwendet worden. Was eher wenig beleuchtet wurde, sind die steuerlichen Wirkungen, die der Arbeitgeberseite Erfreuliches, Überraschendes, aber auch noch viel Ungeklärtes vorsetzen.
Gesichert ist der feine kleine Lohnsteuersatz von 6% bei Auszahlung der Abfertigungen an die anspruchsberechtigten Dienstnehmer; dabei ist es gleichgültig, ob die gesetzliche Abfertigung noch vom bisherigen Arbeitgeber, von der neuen Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) oder - gesplittet - von beiden ausbezahlt wird. Sofern der Arbeitnehmer die Kasse veranlasst, das Abfertigungskapital (anstelle einer Barauszahlung) an eines der prämienbegünstigten Pensionszusatzversicherungssysteme zu überweisen, bleibt die Überweisung lohnsteuerfrei - ebenso wie die künftige Auszahlung der (lebenslangen) Rente.
Ungeachtet des Gesetzesstarts am 1.7.2002 beginnt die wahre Wirkung des BMVG erst am 1.1.2003 - nämlich für alle Dienstverhältnisse, die ab diesem Tag oder danach beginnen. Da erhebt sich die Frage, inwieweit Arbeitgeber auch die bisher schon bestehenden Abfertigungsansprüche (jene, die vor dem 1.1.2003 angewachsen sind) an die MVK übertragen können. Das können sie: per Teilumstieg oder per Totalumstieg.
Teilumstieg heißt: Die Ansprüche bis 31.12.2002 bleiben weiterhin beim bisherigen Dienstgeber und werden von ihm sozusagen "eingefroren". Für die weiter wachsenden An-sprüche der "Alt-Dienstnehmer" werden von ihm ab 2003 Abfertigungsbeiträge an die MVK bezahlt. Für die Arbeitnehmer entsteht dadurch ein gespaltener Anspruch: einmal gegenüber dem Arbeitgeber für den Anspruchsteil bis Ende 2002, dann gegenüber der MVK für den danach folgenden Anspruchsteil. Für den Altanspruch kann der Dienstgeber die Rückstellung weiterführen - oder auch nicht, wie wir noch sehen werden.
Totalumstieg heißt: Der Arbeitgeber verkauft seine bisher angesammelten Ansprüche an die MVK - gegen eine ent-sprechende Einmalprämie. Ab 2003 bezahlt er die Abfertigungsbeiträge für die "Alt-Arbeitnehmer" ebenso wie für die Neueintritte. Es gibt danach für die Arbeitnehmer keine gespaltenen Ansprüche, sondern alle Ansprüche (auch aus der Zeit vor 2003) richten sich nur mehr an die Kasse.
Die dritte Möglichkeit ist der Fortbestand bzw. der Weiteraufbau der Ansprüche der "Alt-Dienstnehmer" beim bis-herigen Arbeitgeber über den 31.12.2002 hinaus (nur für die Neueintretenden besteht ja die neue Beitragspflicht). Die An-sprüche der "Alt-Dienstnehmer" richten sich auch künftig einzig und allein an den bisherigen Dienstgeber. Der Unter-nehmer kann für diese Ansprüche die Abfertigungsrückstellung (so er sie in der Vergangenheit bereits passiviert hat) weiterdotieren oder sie auch total auflösen.
Wird eine Abfertigungsrückstellung (beim Teilumstieg oder bei Fortbestand) weiterhin gebildet, so ist dies künftig allerdings nur mehr im eingeschränkten Ausmaß möglich. Anstelle von 50% darf das Limit im Jahr 2003 nur mehr 47,5% betragen, ab 2004 nur mehr 45%. Bloß die bisher schon mit 60% mögliche Rückstellungshöhe darf weiterhin bei 60% bleiben.
Und nun der Überhammer, der in den letzten Minuten der Gesetzwerdung im Parlament noch ausgeheckt wurde: Wer die Rückstellung (bei Teilumstieg oder Fortbestand) nicht mehr will oder (bei Totalumstieg) nicht mehr braucht, kann den ungeliebten Passivposten aus der Bilanz steuerfrei aufs Kapitalkonto oder auf eine "versteuerte Rücklage" über-tragen. Diese Maßnahme, die zweifellos die Eigenkapitalsituation vieler Firmen verschönern kann, gilt natürlich bloß für die Steuerbilanz; wer handelsrechtlich zur Passivierung verhalten ist, ist dazu auch weiterhin verpflichtet. Zu beachten ist, dass der steuergünstige Umbuchungs-Kunstkniff nur für das Wirtschaftsjahr 2003 zugestanden wird. Wer dieses Jahr ohne Entscheidung verstreichen lässt, bleibt der Rückstellung verbunden.
Die steuerneutrale Buchung hat allerdings doch noch steuerliche Konsequenzen. Zunächst beim Totalumstieg: Die an die MVK zu leistende Ablösesumme (Einmalprämie) ist zwar für das Unternehmen grundsätzlich eine Betriebsausgabe, darf aber nur in Fünftelbeträgen, über fünf Jahre verteilt, als Steuerabsetzposten verwertet werden. Ähnliches gilt beim Teilumstieg oder Fortbestand der Ansprüche. Wenn wegen der Umbuchung keine verbrauchbare Rückstellung mehr in der Bilanz steht, dann ist der irgendwann später auszahlbare Abfertigungsbetrag zwar ebenfalls Sofortaufwand im Jahr der Auszahlung, darf aber auch in diesem Fall nur mit Fünf-Jahre-Verteilung steuerlich abgesetzt werden. Eine Überraschung hat das Gesetz hinsichtlich der Wert-Papierleimung für die Abfertigungsrückstellungen gebracht. Ganz gleich ob man die Rückstellung auflöst, umbucht oder beibehält: Die Wertpapierdeckung kann künftig sukzessive aufgelöst werden. Wohlgemerkt: das betrifft bloß die Abfertigungs-Wertpapiere, nicht auch jene, die für die bilanziellen Pensionsvorsorgen vorgeschrieben sind.
Wer sich also von den Wertpapierdepots für die Abfertigungsansprüche trennen will, der kann dies ab 2003 tun. Nicht sofort und nicht zur Gänze, weil der Kapitalmarkt von der zu erwartenden Springflut von Anleihen- und Fondsver-käufen geschützt werden soll. Deshalb ist auch hier eine Fünftelregelung vorgesehen. Zu Ende 2003 braucht die Wertpapierdeckung (für die Vorjahresrückstellung) nur mehr 40% betragen (statt 50%), zu Ende 2004 nur mehr 30% und so weiter, bis zu Ende 2007 die Deckungspflicht nur mehr Null beträgt.
Dkfm. Abel verabschiedet sich hiermit in die Sommerpause und ist im September mit seinen Steuertipps wieder in der "Wiener Zeitung" präsent.