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Abfertigungsrückstellungen schon heuer auflösbar

Von Alfred Abel

Wirtschaft

"Da erkennt die Mutter ihr Kind nicht mehr", sagte der Herr Abgeordnete am Abend des letzten Tages der Parlamentsarbeit. Tatsächlich hat das "Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002" in der letzten Phase seiner legistischen Erschaffung im Finanzausschuss bedeutende Änderungen erfahren. Im Rahmen der zweiten Lesung wurden weitere Einfügungen vorgenommen, die mit den Hochwasseropfern keinen Konnex haben. Die "Wiener Zeitung" bringt die zehn wichtigsten Neu-Versionen im Überblick.


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Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung der Katastrophen-schäden werden auf Empfängerseite auf jeden Fall steuer-frei gestellt. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Zuschüsse eines Arbeitgebers oder zinsenlose Firmendarlehen an betroffene Arbeitnehmer womöglich Lohnsteuerpflicht bzw. Lohnnebenkosten auslösen. (Gilt ab 2002).

Für betriebliche Ersatzbeschaffungen oder Herstellungen, die durch die Flutkatastrophen notwendig geworden sind, wird eine vorzeitige Abschreibung von 12% (bei Gebäuden) bzw. von 20% (bei beweglichen Gütern) eingeführt; stattdessen kann auch eine Sonderprämie von 5% bzw. 10% beantragt werden. Besonderheit der Prämie ist, dass sie ab sofort angesprochen werden kann; man muss also nicht erst auf den Steuerbescheid für 2002 warten. "Vorzeitige" und Prämie gelten für Ersatzinvestitionen in der Zeit von Juni 2002 bis Ende 2003.

Schneller Steuerfreibetrag

Als Sofortaktion zur persönlichen Lohnsteuerentlastung be-steht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer bis Ende Oktober einen Freibetragsbescheid für das laufende Jahr beantragen können. Darin werden die außergewöhnlichen Belastungen (aber auch Werbungskosten und Sonderausgaben) berück-sichtigt. Der gewährte Freibetrag könnte dann vom Arbeit-geber im Rahmen einer Steueraufrollung noch heuer zu einer Lohnsteuerrückvergütung führen. Der Oktobertermin soll übrigens auch in künftigen Jahren gelten und damit den derzeit geltenden Juni-Ultimo-Stichtag auf Dauer ersetzen.

Der derzeit bestehende "lockere" Forschungsfreibetrag, der erst heuer mit 10% neu eingeführt wurde, soll ab 2003 auf 15% erhöht werden; die analoge Forschungsprämie soll gleichzeitig auf 5% steigen. Das für Prämien für Diensterfindungen offene sogenannte "Jahressechstel" (innerhalb dem die Lohnsteuer bloß 6% beträgt) soll ab 2003 um 15% ausgeweitet werden, wodurch aus dem Sechstel nahezu ein Fünftel wird.

Mehr Bildungsförderung

Neues gibt es beim betrieblichen Bildungsfreibetrag, der seit heuer 20% beträgt. Dieser Freibetrag begünstigt derzeit nur externe Fortbildungsmaßnahmen eines Arbeitgebers für seine Mitarbeiter. Ab 2003 soll er auch für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gelten, wobei allerdings eine pauschale Höchstgrenze (als Bemessungsgrundlage) von 2.000 Euro pro Kalendertag eingezogen wird.

Während derzeit Umschulungsmaßnahmen nur dann als Berufsausgaben (Werbungskosten) eines Dienstnehmers steuerlich absetzbar sind, wenn sie zu einem gegenüber dem derzeit ausgeübten verwandten Beruf tendieren, soll dies ab 2003 nicht mehr gelten. Künftig sollen Umschulungen zu jedem anderen Berufszweig steuerbegünstigt sein, soferne sie umfassend sind (also nicht bloß aus einem Einzelkurs bestehen).

Attraktiv für künftige Lehrherrn ist die neue Form der "AZUBI"-Förderung durch Einführung einer besonderen "Lehrlingsausbildungsprämie" von 1.000 Euro pro Lehrjahr. Die Prämie soll den heuer auslaufenden Lehrlingsfreibetrag ablösen. Da sie aber bereits ab 2002 gilt, besteht für die Lehrherrn in diesem Jahr ein Wahlrecht zwischen den beiden Förderungsmaßnahmen.

Investitionszuwachsprämie

Eine Ankurbelung der betrieblichen Investitionen verspricht sich der Fiskus von der Einführung einer besonderen "Investitionszuwachsprämie". Sie soll das "Mehr" an betrieblichen Anschaffungen belohnen, das in den Jahren 2002 und 2003 über den Durchschnitt der Anschaffungen der drei unmittelbaren Vorjahre hinausreicht. Für diesen Mehrbetrag darf der Betrieb im Rahmen der Steuererklärungen eine 10%-ige Prämie beantragen.

Eine bemerkenswerte Änderung gibt es bei der Behandlung der (steuerlichen) Abfertigungsrückstellungen in den Unternehmerbilanzen. Die ursprünglich für 2003 und Folgejahre vorgesehene Absenkung des Obligos von 50% auf 47,5% bzw. 45% wird auf das Jahr 2002 vorgezogen; die 60%-Version bleibt unverändert. Die Auflösung der Wertpapierdepots darf aber weiterhin erst ab 2003 erfolgen.

Die steuerfreie Übertragung der Rückstellung auf Eigenkapitalkonto oder auf versteuerte Rücklage darf wahlweise 2002 oder 2003 erfolgen; in diesem Fall ist auch die sofortige Auflösung des Wertpapierdepots zulässig.

Zukunftsvorsorge für alle

Auf besonderes Interesse stößt die neue Form der prämienbegünstigten Zusatzvorsorge für alle Bürger. Dieses Vorsorgeprogramm ist der Abfertigung Neu der Dienstnehmer angepasst. Ab 2003 sollen Ansparbeträge für künftige Privatpensionen im Höchstausmaß von 1,53% der 36-fachen Höchstbeitragsgrundlage, somit maximal 1.801 Euro jährlich möglich sein; hierfür gibt es eine staatliche Prämie in der Höhe von (derzeit) 10%, wie sie bereits für die prämienbegünstigten Rentenversicherungen gewährt wird. Nach 10 Jahren Ansparzeit kann man sich das Kapital auszahlen lassen (Rückzahlungspflicht der halben Prämie, aber nur 6% Steuerabzug) oder in eine lebenslange Rente umwandeln lassen (einkommensteuerfrei) oder damit zu einer anderen Zukunftsvorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) switchen.

Die derzeit angebotenen Prämiensysteme, die in der Praxis bislang jedoch wenig Resonanz gefunden haben, sollen auslaufend weiter möglich sein. Bei Pensionsinvestmentfonds soll ein Umstieg auf die neue Form der Zukunftsvorsorge geboten werden.