Die EU schiebt Reverse-ChargeModell Riegel vor. | Modell Riegel vor.
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Brüssel . Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein deutscher Kollege Peer Steinbrück dürfen das Mehrwertsteuersystem nicht grundsätzlich umstellen, um den Steuerbetrug einzudämmen. Das erklärte die EU-Kommission am Mittwoch. "Die Bekämpfung von Steuerbetrug ist zwar eine unserer Prioritäten", sagte Steuerkommissar Laszlo Kovacs. Das von Österreich und Deutschland angestrebte Modell für die Umkehr der Steuerlast sei aber nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
Österreichs Regierung wollte das betrugsanfällige Vorsteuerprinzip bei Geschäften zwischen Unternehmen ab einem Betrag von 10.000 Euro abschaffen, die Deutschen ab 5000 Euro. Während heute die Verkäufer die Mehrwertsteuer (MwSt) verrechnen und dann an das Finanzamt weiterleiten, sollte künftig nur noch der Nettobetrag in Rechnung gestellt werden. Die Steuer wäre lediglich am Ende der Lieferkette gegenüber dem Konsumenten fällig. Einzig die Endverkäufer müssten bei diesem Reverse-Charge-Modell Steuern abzuführen.
Für einzelne Branchen
Für eine derart grundlegende Änderung des Steuersystems gebe es keine rechtliche Basis, so Kovacs' Sprecherin. Lediglich für einzelne Branchen dürfe das Modell angewendet werden. Österreich setzt das Modell in der Baubranche ein, denn Baufirmen verrechneten gerne die Mehrwertsteuer und verschwanden dann von der Bildfläche, ohne das Geld an das Finanzamt weiterzuleiten. Für die generelle Anwendung des Steuermodells müsste die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie geändert werden. Das verlange die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten.
Damit sinken die Chancen des unter österreichischem EU-Vorsitz vorläufig gescheiterten MwSt-Pakets weiter. Dieses umfasst Regelungen für Dienstleistungsbesteuerungen.