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Das Geschäft mit der prämienbelohnten Zukunftsvorsorge kommt auf Touren. Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten ihre "Produkte" an. Trotzdem gibt es noch Vorbehalte. Der gesetzliche Schnellschuss vom vergangenen Herbst sollte die verunglückte "prämienbegünstigte Pensionsvorsorge" ex 2000 durch eine glücklichere Variante ex 2003 ersetzen. Aber auch die Ersatzlösung machte die Versicherer nicht froh. Jetzt versucht die Finanz mit einer Novelle und einem Aufklärungserlass Nachbesserungen.
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In einem dem Parlament vorliegenden Initiativantrag - der in ein "Abgabenänderungsgesetz 2003" münden soll - will man die Kritik der Versicherer an den gesetzlich normierten Veranlagungsvorschriften nun besänftigen.
Nach derzeitiger Regelung müssten die eingenommenen Prämien aus der "Zukunftsvorsorge" zu mindestens 60% in Aktien aus Ländern mit schwachen Börsen veranlagt werden, was natürlich vor allem den österreichischen Aktienmarkt aktivieren soll. Diese Klausel be-deutet für die Versicherer zugegebenermaßen eine starke Risikoerhöhung, weil sie - wieder gesetzlich vorgeschrieben - den Versicherten eine Kapitalgarantie einräumen müssen. Nun soll dem Verlangen der geballten Versicherungslobby nach Herabsetzung der Aktien-Veranlagungspflicht auf 40% des eingenommenen Prämienvolumens entsprochen werden.
"Verbilligter" Ausstieg
Eine andere Verbesserung des Gesetzes könnte den Bar-Ausstieg aus Vorsorgeverträgen (nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist) "verbilligen". Derzeit ist vorgesehen, dass - wenn keine Verrentung der eingezahlten Prämien vom Vorsorgesparer gewünscht wird - bei Auszahlung des angesparten Guthabens die Hälfte der bisher lukrierten Prämien an den Staat zurückbezahlt werden muss.
Zusätzlich hat eine 6%ige Besteuerung des gesamten Auszahlungsbetrages zu erfolgen. Nun soll die 6%ige Besteuerung durch eine 25% "KESt", allerdings bloß auf die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Zinsen (und Zinseszinsen), ersetzt werden.
Renten an Hinterbliebene
Eine periphere Verbesserung bei der Hinterbliebenenversorgung ist ebenfalls im Initiativantrag enthalten. Solche Hinterbliebenenpensionen aus der neuen Zukunftsvorsorge können für Ehepartner und Kinder bis 27 vertraglich vereinbart werden. Nun sollen auch Lebensgefährten in den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten aufgenommen werden, freilich nur "eheähnliche", was gleichgeschlechtliche Partner somit ausschließt.
Hinsichtlich der Pensionskassenbeiträge von Arbeitnehmern, die heuer letztmals bis zur jährlichen Höhe von 1.000 Euro nach dem "alten" Prämiensystem prämienbegünstigt sind (Prämie 2003: 9,5%), soll festgelegt werden, dass diese Beiträge auch künftig prämienbegünstigt geleistet werden können.
Auto-Auslands-Leasing
Der umsatzsteuerrechtliche Teil des Abgabenänderungs-gesetzes beschäftigt sich vor allem mit dem von der Finanz ungeliebten Auslandsleasing von betrieblichen PKW und Kombi. Da der Vertragsabschluss (Leistungsort) solcher Leasinggeschäfte im Ausland erfolgt, kann ein österreichischer Unternehmer dort auch den Vorsteuerabzug (zu-mindestens teilweise) geltend machen. Allerdings sieht das heimische USt-Gesetz in diesem Fall beim Grenzübertritt eine ersatzweise "Eigenverbrauchsbesteuerung" in Höhe der österreichischen USt vor, die den ausländischen Steuer-vorteil somit relativiert.
Nun steht zu befürchten, dass der Europäische Gerichtshof diese Eigenverbrauchsbesteuerung demnächst aufhebt, was österreichische Auto-Leasingfirmen schon zu vorschnellen Gründungen im grenznahen Nachbarraum verleitet hat. (Die "Wiener Zeitung" hat hierüber berichtet). Dies versucht der österreichische Fiskus nun dadurch zu untertreiben, dass er - mit Zustimmung der EU-Mehrwertsteuerkommission und ungeachtet der herankommenden EuGH-Rechtsprechung - die Ersatzbesteuerung noch bis Ende 2005 aufrecht erhalten will. Was wohl gelingen wird.
Pikanterie am Rande: die EU-Zustimmung zur Verlängerung gilt erst ab 9. 1. 2003, was ust-freies Autoleasing in offenen Streitfällen mit der Finanz zumindestens bis 8. 1. 2003 noch möglich erscheinen lässt.
UVA nur elektronisch
Bei Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA), die vor allem für Unternehmen mit Jahresumsatz ab 100.000 Euro ab heuer wieder verpflichtend sind, soll grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an das Finanzamt vorgesehen werden. Nachsatz: "Wenn dies dem Steuerpflichtigen zumutbar ist" - was aber bei Firmen dieser Größenordnung angenommen werden darf. Das Problem dabei: UVA gelten als Steuererklärungen und müssen unterschrieben werden. Im Wege einer künftigen Verordnung soll deshalb eine elektronische Signatur ausdrücklich zugelassen werden.
Sparbuch-Schenkungssteuer
Die von Finanzstaatssekretär Finz just zu Silvester kundgemachte Verlängerung der Schenkungssteuer-Befreiung für Sparbücher und gleichgestellte Geldkonten findet in der nun vorgesehenen gesetzlichen Fassung eine nicht unbeachtliche Nuancierung. Zwar soll die Steuerbefreiung für bezügliche Schenkungen innerhalb der Steuerklassen I bis IV bis Ende 2003 uneingeschränkt weitergelten (also im Bereich näherer und entfernter Verwandter und gegenüber Adoptierten). Für Schenkungen an andere Personen (Steuerklasse V, also an Fremde, wozu auch Lebensgefährten gehören) soll die Steuerbefreiung nur bis zur Höhe von 100.000 Euro gelten (einmalig ausnützbarer Freibetrag). Da Schenkungen innerhalb von 10 Jahren steuerlich (und progressiv) immer zusammengerechnet werden, soll der Freibetrag aber auf künftige Übergaben angerechnet werden können.
Schenkungen aufschieben
Das Problem mit der Neuregelung liegt freilich im Inkraft-treten der verlängerten Steuerbefreiung, was derzeit wegen des parlamentarischen "Reifeprozesses" noch nicht abseh-bar ist. Von Rechtswegen müsste man daher zwischen-zeitige Sparbuchschenkungen (in allen Steuerklassen) wieder melden und versteuern. Wer es also nicht brandeilig hat, sollte die gutgemeinte Tat - zumindestens offiziell - einstweilen aufschieben.