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Mit dem politisch verteilten "dritten Drittel" werden untere Einkommen besonders entlastet.
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Neujahr wird künftig tatsächlich jedes Jahr eine fundamentale Änderung bringen. Denn ab 2023 werden sich am 1. Jänner nun immer die Steuertarifstufen automatisch nach oben verschieben, je nachdem wie hoch die Inflation ist. Das ist die Systematik, die hinter der Abschaffung der kalten Progression liegt.
Das "Teuerungs-Entlastungspaket Teil II", das dies regelt, war im Juli in Begutachtung geschickt worden. Nun wird es am Mittwoch nach mehrheitlich positiven Stellungnahmen im Ministerrat beschlossen, ehe es wieder zur Abstimmung in den Nationalrat geht. Die Regierung hat sich zudem auch über die Modalitäten verständigt, wie die kalte Progression im ersten Jahr genau abgegolten wird. Der Automatismus betrifft nämlich nur zwei Drittel dieser stillen Steuererhöhung. Das dritte Drittel wird nach Ermessen der Bundesregierung verteilt, Türkis-Grün wollen damit in Jahr eins untere und mittlere Einkommen stärker entlasten.
Tarifstufen werden erhöht
Der erste Schritt zur jährlichen Kompensation ist die Ermittlung der Inflation, für die stets der Zeitraum August bis Juli herangezogen wird. Das ist noch trivial. Für das kommende Jahr werden 5,77 Prozent Teuerung als Basis herangezogen, zwei Drittel davon wären demnach 3,85 Prozent. Um diesen Prozentsatz werden ab Neujahr alle Tarifstufen (bis auf die höchste) valorisiert. Durch diese automatische Anpassung verliert der Finanzminister laut Berechnung der Bundesregierung 1,23 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer.
Insgesamt soll die Entlastung im kommenden Jahr aber 1,85 Milliarden Euro betragen, inklusive des noch zu verteilenden dritten Drittels. Grundlage dafür ist eine Berechnung der Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS, die der Regierung jedes Jahr den sogenannten Progressionsbericht vorlegen müssen. Die beiden Institute modellieren dabei, wie hoch die Einnahmen ohne Anpassung wären und wie viel dem Fiskus durch die Verschiebung der Tarifstufen entgeht. Die Differenz wird nach politischem Ermessen verteilt, was in der Begutachtung sehr wohl auch zu negativen Stellungnahmen geführt hat. ÖVP und Grüne wollten sich aber Spielraum lassen, um manche Gruppen stärker zu entlasten.
Sozialleistungen valorisiert
Im ersten Jahr werden die untersten beiden Stufen stärker angehoben. Das betrifft also die Tarifstufen von bisher 11.000 (Grenzsteuersatz 0 Prozent) und 18.000 (20 Prozent). "Insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet", heißt es in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes. Das Ausmaß dieser zusätzlichen Entlastung beträgt rund 617 Millionen Euro.
Auch die Absetzbeträge (Alleinverdiener, Pensionisten, Verkehr) werden angepasst. Und die Regierung wird im Ministerrat am Mittwoch zudem die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen fixieren, die ebenfalls im Sommer bereits angekündigt und in Begutachtung geschickt wurde ("Teuerungs-Entlastungspaket III"). Regierungsvertreter sprachen am Dienstag von einem "historischen Schritt".(sir)