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Die gute Nachricht zuerst: Die österreichischen Abgeordneten sind mit der "Transparenzdatenbank" (www.meineabgeordneten.at), die am Montag online gegangen ist, ein wenig gläserner geworden. Allerdings ist es Milchglas, das nach wie vor die Sicht verschleiert. Denn die Datenbank geht zurück auf eine private Initiative, die sich mit einigem Aufwand und noch mehr Enthusiasmus durch öffentlich zugängliche Quellen gewühlt hat - und damit versucht hat, ein wenig von der Transparenz herzustellen, wie sie in anderen Ländern längst den guten Sitten entspricht.
Die Probleme dabei sind mehrfacher Natur: Einerseits ist die Datenbank nicht vollständig -diesen Anspruch erheben die Initiatoren auch gar nicht, aber volle Transparenz sieht anders aus. Andererseits bleibt es eben eine private Initiative. Das heißt, eine dauerhafte Finanzierung ist nicht gesichert - und die Frage, wie weit die Datenbank geht, bleibt den Initiatoren überlassen. Das heißt, es gibt keine neutrale Kontrolle dessen, was veröffentlicht wird - und es besteht die Gefahr, dass Inhalte ausufern und etwa allzu sehr ins Private abgleiten.
Generell, darin sind sich alle Experten einig, ist mehr Transparenz in Österreich dringend notwendig, allerdings wirft dies zwei zentrale Fragen auf: Wie weit kann und darf die Transparenz gehen und von wem muss sie ausgehen?
Was die erste Frage betrifft, so scheint relativ klar zu sein: Der Wähler soll wissen, für wen er sein Kreuzerl macht. Irrelevant sind dafür zum Beispiel die Eskapaden von pubertierenden Kindern, äußerst relevant ist aber die Frage, in welchen - finanziellen und anderen - Abhängigkeiten der jeweilige Politiker steht oder stehen könnte. Im Klartext heißt das: Sämtliche Einkünfte, egal ob durch Anstellungen, Beteiligungen oder Aufsichtsratsmandate, sowie alle Tätigkeiten in Vereinen sollten offengelegt werden. Franz Fiedler, Präsident von Transparency Österreich, macht in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass Spenden an einzelne Politiker derzeit nicht offengelegt werden müssen. Neben einer Regelung für Parteien wäre also auch eine für Einzelpersonen nötig. Dies kann aber eine private Initiative definitiv nicht lösen.
Und das beantwortet bereits die zweite Frage: Transparenz sollte vom Gesetzgeber selbst ausgehen und in dessen ureigenstem Interesse liegen. Denn nur durch eine fundierte gesetzliche Grundlage kann volle Offenlegung und Kontrolle gewährleistet werden. Die nun präsentierte Plattform kann aber ein gutes Druckmittel in diese Richtung sein oder, um mit Fiedler zu sprechen: "Sie ist ein Aufschrei jener, die die Geduld verloren haben."