Anspruch nur dann, wenn man sonst weder Einkommen noch Pension hat.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 10 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Mit einer Nationalratswahl enden immer auch politische Karrieren. Die einen angekündigt, andere abrupt. Manche plötzliche Ex-Politiker stehen dann vor dem beruflichen Nichts. Allerdings gewährt ihnen das Gesetz eine politische Galgenfrist namens Bezugsfortzahlung.
Günter Stummvoll und Karl Öllinger waren nicht nur als Politiker völlig konträre Figuren, auch das Ende ihres Politikerdaseins gestaltet sich gänzlich anders. Der langjährige ÖVP-Finanzsprecher Stummvoll sitzt seit 1980 im Parlament. Knapp vier Jahre lang war er Staatssekretär. Vor bald einem Jahr kündigte er an, mit dem Ende der Legislaturperiode aus dem Nationalrat auszuscheiden. Freiwillig. Finanziell ändert sich für ihn dabei nichts, denn schon jetzt bezieht er nicht ein Abgeordnetengehalt, sondern die höhere Pension als Staatssekretär.
Auch Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger ist seit einer gefühlten Ewigkeit im Nationalrat. Seit 1994. Auch sein politisches Ende zeichnete sich vor gut einem Jahr ab, als er bei der Erstellung der grünen Wahllisten auf einen unwählbaren Listenplatz gesetzt wurde. Vergeblich hatte er mittels Vorzugsstimmenwahlkampf um seinen Sessel gekämpft. Nun blickt Öllinger einer unsicheren Zukunft entgegen. Mit 63 ist er noch zu jung für die Pension. Ein Rückkehrrecht in seinen Prä-Parlaments-Job - er war Lektor bei einem Verlag - hat er nicht.
Bis sich der neue Nationalrat am 29. Oktober konstituiert, ist Öllinger noch Abgeordneter - mit den entsprechenden Bezügen. Doch auch dann muss er noch nicht um Arbeitslosengeld ansuchen. Für Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats und des Bundesrats sieht das Bundesbezügegesetz eine Fortzahlung der Bezüge vor. Einfache Mandatare bekommen drei Monate lang 75 Prozent der monatlichen Bezüge (inklusive anteilsmäßig 13. und 14. Gehalt). Minister und Klubobleute, die nach dem Unvereinbarkeitsgesetz neben ihrem Amt keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen, sogar sechs Monate lang.
Bei Rückkehrrecht in alten Job keine Fortzahlung
Öllinger macht jetzt zunächst einmal Urlaub, wie er zur "Wiener Zeitung" sagt. Dann hat er dank Bezugsfortzahlung noch bis Ende Jänner Zeit, sich zu überlegen, wie es weitergeht. Für ihn "geht es darum, weiter politisch tätig zu sein" und seine beiden Projekte stopptdierechten.at und "Öllingers Sozialblog" weiterzuführen. Diesbezüglich ist er mit seiner Partei in Verhandlungen. "Ganz entspannt bin ich zwar nicht", sagt er, aber er sieht "durchaus Möglichkeiten, meine Expertise einzubringen".
In einer ähnlichen Situation wie Öllinger sind auch andere Ex-Mandatare, die bisher vor allem parteipolitisch oder freiberuflich tätig waren, wie etwa Stefan Petzner vom BZÖ. Weit erträglicher - abgesehen natürlich von der persönlichen Kränkung einer Wahlniederlage - ist das politische Ausscheiden dann, wenn man in seinen früheren Job zurückkehren kann. Vor allem Arbeiter- und Wirtschaftskammerfunktionäre genießen ein solches Rückkehrrecht.
So geht etwa der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier in die Salzburger AK zurück, wo er übrigens auf die frühere Landeshauptfrau Gabi Burgstaller trifft, die ebenfalls von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch gemacht hat und seit kurzem wieder dort ihren Dienst versieht. Wer ein solches Rückkehrrecht hat, dem steht übrigens keine Bezugsfortzahlung zu, selbst wenn er die besagte Stelle nicht antritt. Um diese fällt nämlich um, "wer Anspruch auf einen anderen Bezug hat, nicht nur, wenn man ihn auch annimmt", sagt Parlamentsexperte Werner Zögernitz zur "Wiener Zeitung".
Alfred Gusenbauers relativierte Großzügigkeit
Wer also aus einer anderen Tätigkeit ein Einkommen bezieht oder Anspruch auf eine bezahlte Stelle hat, bekommt keine Gehaltsfortzahlung. Dasselbe gilt für Pensionsberechtigte.
Maier war erst im Juli ins Parlament zurückgekehrt, aus dem er nach SPÖ-internen Personalrochaden im März ausgeschieden war. BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler hatte sich damals darüber beschwert, dass Maier für einen Monat als Abgeordneter dank der Fortzahlung vier Abgeordnetengehälter bekomme - was eben nicht stimmt. Während Westenthaler, der Ende Oktober ebenfalls aus dem Nationalrat ausscheidet, sehr wohl Anspruch auf weitere Gehälter hat, trifft dies auf den karenzieren AK-Abteilungsleiter Maier nicht zu.
Insofern relativiert sich auch die großzügige Geste von Alfred Gusenbauer, der 2008 nach seinem Ausscheiden als Bundeskanzler erklärte, er werde die Fortzahlung nicht in Anspruch nehmen und "der Republik nicht auf der Tasche liegen". Gusenbauer hatte nämlich ein Rückkehrrecht in die Arbeiterkammer.