Das Personenstandsgesetz 2013 soll eine schlankere Verwaltung bringen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Ob Hochzeiten, Geburten oder ein Todesfall - alle wirklich großen Ereignisse im Leben ziehen unweigerlich mühsame Behördenwege nach sich. Doch damit soll nun Schluss sein. Im Innenausschuss des Nationalrates haben SPÖ, ÖVP und FPÖ Ende November 2012 dem Personenstandsgesetz 2013 und damit der Einrichtung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) zugestimmt. Den zuständigen Bediensteten aller Gemeinden wird dadurch künftig ermöglicht, auf Daten zuzugreifen, die derzeit noch dezentral in Ehe-, Geburten- und Sterbebüchern verwaltet werden.
Die Einrichtung der beiden zentralen Register soll nicht nur der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes dienen. Den Bürgerinnen und Bürgern soll im Sinne des E-Government-Gedankens zugleich ermöglicht werden, unabhängig vom Wohnort mit jeder Behörde in Kontakt treten zu können. Die Führung beider Register als Informationsverbundsysteme wird beim Bundesministerium für Inneres liegen, die Datenverantwortlichkeit jedoch bei den Personenstands- beziehungsweise Staatsbürgerschaftsbehörden. Das Zentrale Personenstandsregister soll bereits im April 2013 funktionsbereit sein. Und das sind die wesentlichsten Neuerungen:
Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ermöglicht nicht nur die zentrale Führung von Personenstandsfällen wie Heirat oder Geburt, Bürgerinnen und Bürger sollen damit auch Urkunden an der "Personenstandsbehörde ihrer Wahl" ausstellen lassen können. So soll es nicht mehr notwendig sein, im Zuge einer Eheschließung mehrere Standesämter kontaktieren zu müssen.
Für Eheschließungen im Ausland soll künftig kein Ehefähigkeitszeugnis mehr ausgestellt, sondern lediglich ein Auszug aus dem ZPR vorgelegt werden müssen.
Der Urkundennachweis im Personenstandsfall, zum Beispiel bei einer Eheschließung, soll entfallen, wobei sichergestellt werden soll, dass die personenbezogenen Daten der Einzelperson geschützt sind und die Bürgerinnen und Bürger anlässlich eines Personenstandsfalles sowie auf Antrag einen Auszug über die gespeicherten Daten erhalten.
Durch Schaffung eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) soll unabhängig vom Wohnsitz überall eine Ausstellung von Bestätigungen in Staatsbürgerschafts-Angelegenheiten möglich werden.
Zudem soll es sowohl im Bereich des ZPR als auch des ZSR möglich sein, unabhängig vom Ort und ohne Wartezeit benötigte Urkunden nach dem "Bürgerkartenkonzept" auszudrucken.
Änderungen im Meldegesetz ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern künftig, eine Meldebestätigung über alle An- und Abmeldungen im Bundesgebiet, die im Zentralen Melderegister verarbeitet sind, bei einer Meldebehörde zu erhalten.
Knackpunkt Datenschutz
Die Gesetzesnovelle stößt allerdings auch auf heftige Kritik. So moniert die Österreichische Rechtsanwaltskammer "das völlige Fehlen gesetzlicher Datensicherheitsvorgaben". Diese sollen laut Regierung per Verordnungen "nachgereicht" werden. Ein Faktum, das sowohl von den Grünen als auch von Datenschützern bemängelt wird. Den grünen Abgeordneten Albert Steinhauser stört außerdem, dass "im Register auch sensible Daten wie die sexuelle Orientierung von Personen erfasst sind, sollten diese in eingetragenen Partnerschaften leben".
Höchst problematisch sei auch der vorgesehene Zugriff der Polizei auf die neue elektronische Datenbank via Verknüpfungsanfrage. "Über diese kann das gesamte familiäre Netzwerk abgefragt werden", warnt Steinhauser. Auch den Gefahren des Identitätsdiebstahls oder der Verletzung der Privatsphäre werde nicht ausreichend begegnet. Das Innenministerium hält dem entgegen, dass eine Protokollierung sämtlicher Abfragen vorgesehen sei, weshalb genau festgestellt werden könne, wer was wann abgefragt hat.
"Ein derartiges zentrales Personenstandsregister muss man sehr kritisch sehen", warnt hingegen Arge-Daten-Obmann Hans Zeger. Den Bürgern sei es nicht mehr möglich zu erkennen, wer zu welchem Zweck auf die Daten zugegriffen habe. "Wenn diese Daten zentral verfügbar sind, dann werden in Zukunft auch Behörden darauf zugreifen, die das derzeit gar nicht benutzen", ist Zeger überzeugt. "Aus Datenschutzgründen ist einer lokalen Speicherung deshalb der Vorzug zu geben."