Über das Scharfmachen gegen Schulschwänzer.
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Laut einer Gesetzesnovelle von Bildungsminister Heinz Faßmann wird Schulschwänzen nunmehr mit einer Mindeststrafe von 110 Euro geahndet. Der Strafrahmen geht bis zu 440 Euro (die "Wiener Zeitung" hat berichtet). Die Verschärfung sieht vor, dass Kinder bereits nach mehr als drei vollen Fehltagen ohne Entschuldigung (im Lauf der gesamten neunjährigen Schulpflicht) von der Schulleitung verpflichtend angezeigt werden müssen.
Einmal abgesehen davon, dass Schulvergehen nunmehr zu Verwaltungsdelikten werden - und sich offenbar niemand überlegt hat, was es für den schulischen Alltag bedeutet, wenn hier die staatliche Ordnung so direkt interveniert. Einmal abgesehen davon, dass 110 Euro für verschiedene Erziehungsberechtigte etwas sehr Unterschiedliches bedeutet (ebenso wie Entschuldigungen übrigens). Einmal abgesehen davon, dass es haarsträubend ist, schulisches Fehlverhalten finanziell abzugelten. Einmal abgesehen von all diesen offensichtlichen, empirischen Einwänden muss man auch das Grundsätzliche in den Blick bekommen, das hier bewirkt und verändert wird.
Schulen sind seit dem 19. Jahrhundert paradoxe Institutionen. Paradox, weil sie Widersprüchliches verbinden. Diese Widersprüche lassen sich genau angeben: Normerfüllung und Übertretungen. Schulen funktionieren keineswegs nur so, dass brave Schüler strenge Regeln befolgen. Schulen funktionieren vielmehr durch beides - Anpassung ebenso wie Regelüberschreitung. Die Schule ist eine Disziplinarinstitution, zu der regelwidriges Verhalten dazugehört. Sie steckt auch das Feld möglicher Übertretungen ab. Es gibt hier also nicht nur erlaubt und verboten. Es gibt auch Dinge, die erlaubt-verboten sind. Und erst danach kommen jene, die ganz, die verboten-verboten sind (wie Gewalt). Das Schulschwänzen aber gehört zum sensiblen Bereich des Erlaubt-Verbotenen. Und genau dieser Bereich soll nun neu geordnet, nein eher gestrichen und ins Verboten-Verbotene verbannt werden.
Damit - sowie mit allen anderen Maßnahmen des Ministers - soll die Schule in eine reine Disziplinarinstitution rückverwandelt werden: Überwachen, Strafen und Kontrollen lautet die Losung. Die Schule soll auf das Einüben in konformes Verhalten reduziert werden - und alle Bereiche des Erlaubt-Verbotenen sukzessive eingezogen werden. Die Grenze möglichen Verhaltens wird ganz festgezurrt - sie kommt nunmehr gleich nach der Regelerfüllung. Da ist kein Spielraum mehr dazwischen.
Damit aber lässt der Minister eine wesentliche - und nebenbei bemerkt keineswegs "linke", sondern zutiefst bürgerliche - Erkenntnis außer Acht: das Erkennen der Produktivität des (nicht unbegrenzt, aber tolerierbaren) regelwidrigen Verhaltens. Das war einmal das, was als rebellische Energie der Antriebsmodus für ein zentrales Subjekt der bürgerlichen Ordnung war - der Antriebsmodus des Unternehmers. Nur als paradoxe Institution und nicht als reine Disziplinaranstalt wurden Schulen zu "Lehrstätten"
für den unternehmerischen Geist.
Nun also sollen Schulen nur noch Funktionieren produzieren. Denn jeder kleine Schritt hinaus muss abgegolten werden. Finanziell! Eine Art Ablasshandel fürs Schlimm-Sein.