Kommission für Gleichbehandlung über Damentarife. | Wien. Es ist ein Etappensieg für die Männer: Frauenrabatte in Diskotheken oder bei Verkehrsunternehmen sind in der Regel diskriminierend und damit verboten. Zu diesem Ergebnis kommt die Gleichbehandlungskommission in einem Gutachten.
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Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, hatten sich mehrere Männer wegen geschlechtsunterschiedlicher Tarife bei Dienstleistungen beschwert. Das Gleichbehandlungsgesetz schreibt jedoch vor, dass Männer und Frauen auch bei der Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen gleich behandelt werden müssen.
Auch aus wirtschaftlichen Gründen und Marketingstrategien sei eine Geschlechterdiskriminierung bei Freizeiteinrichtungen nicht erlaubt, heißt es in dem Gutachten. Diskothekenbesitzer könnten daher verbilligte Eintrittspreise für weibliche Besucher nicht damit rechtfertigen, dass sie damit mehr Frauen anlocken würden.
Die Gleichbehandlungskommission äußerte sich auch zu Frauenrabatten bei Verkehrsunternehmen. Diese Vorteile seien nur dann erlaubt, wenn es sich um "soziale Vergünstigungen" handelt. Was darunter zu verstehen ist, ließ die Kommission aber offen. Das Gutachten ist zwar rechtlich nicht verbindlich, es kann aber vor Gericht als Beweis verwendet werden.