Gesetz war ursprünglich schon für 2020 angekündigt, im Dickicht der vielfältigen Bedenken zeichnet sich noch keine Lösung ab.
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Im Juni zeigte sich das Kabinett von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Hinblick auf eine baldige Regierungsvorlage für ein Informationsfreiheitsgesetz noch zuversichtlich: Man würde sie "bald ins Parlament einbringen". Davor müssten aber noch die rund 200 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf, die in der Begutachtungsphase im Parlament eingingen, vom Verfassungsdienst geprüft werden. Vor allem die Bedenken der Bundesländer und Gemeinden wolle man ernst nehmen.
Im Fokus der Einwände stand die Befürchtung einer Bürokratiewelle, die das Informationsfreiheitsgesetz mit sich bringen würde. Mit dem neuen Gesetz soll der Zugang der Bürger zu staatlichen Informationen erleichtert und der Zugang zu Informationen von staatsnahen Unternehmen geöffnet werden, in die der Rechnungshof Einsicht hat. Dieser soll künftig auch Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Staatsanteil prüfen können.
Umgesetzt werden soll das durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Stattdessen sollen eine Veröffentlichungspflicht von Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, und ein Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu diesen Informationen über ein zentrales Informationsregister eingeführt werden.
Außerdem will man die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs transparenter gestalten und abweichende Meinungen von Höchstrichtern veröffentlichen.
Keine Fortschritte in den vergangenen Monaten
Für Verstimmung sorgte Edtstadler mit einem APA-Interview vor zwei Wochen, dass in Bezug auf den Entwurf, "alles noch einmal durchdenken" wolle. Die SPÖ kritisierte, die ÖVP wollte die Informationsfreiheit auf die lange Bank schieben, und auch der Koalitionspartner ärgerte sich öffentlich. Abgeordneter David Stögmüller schrieb auf Twitter sogar von einer Blockade Edtstadlers "seit Monaten".
Auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" klang Stögmüller allerdings etwas anders. Es sei ein normaler Prozess, Edtstadler nun am Zug und Stellungnahmen müssten eingearbeitet werden. Auf Letzteres verwies auch das Büro der Ministerin. Ihre Aussage ziele vor allem auf die Bedenken der Länder und Gemeinden ab. Nach der Begutachtung gab es zwar Treffen mit dem Gemeindebund, der den Entwurf entschieden ablehnte, aber die letzten Gespräche liegen auch schon einige Woche zurück.
Auch Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit, das anfangs noch in Gesprächen eingebunden war, kann von keinen aktuellen Fortschritten berichten. "Der Entwurf war schwach. Wenn er durch Länder und Gemeinden abgeschwächt wird, bleibt nicht viel übrig", sagt er.
Hat das Ministerium die Bedenken der Länder und Gemeinden beseitigt, bleibt noch die Überzeugung der Opposition. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses betrifft die Bundesverfassung, es bräuchte eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat - also zumindest die Stimmen der SPÖ oder der FPÖ. Beide verlangten jedoch Nachbesserungen, etwa den Ausbau des Interpellationsrechts für Abgeordnete.
Bis das Gesetz nach der Kundmachung in Kraft tritt, dauert es noch 18 Monate. Somit ist der Start des Informationsregisters frühestens 2023 möglich.