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Abschiebung verhindert - Afghanin Laila P. wird freigelassen

Von WZ Online, zel

Politik
Eine Abschiebung auf Basis der Dublin-II-Verordnung: Der Fall der jungen Afghanin Laila P. hat in den vergangenen Tagen in sozialen Netzwerken großes Aufsehen erregt. 
© Facebook, Screenshot

AUA-Crew weigerte sich, die junge Frau mitzunehmen.


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Wien. Der Abschiebetermin stand fest, am Mittwoch um 7:15 früh sollte Laila P. auf dem Flughafen Wien Schwechat in ein Flugzeug Richtung Bulgarien steigen. Seit Montagabend protestierten Unterstützer, Aktivisten und Freunde der jungen Afghanin vor dem Polizeianhaltezentrum Rossauerlände, danach auf dem Flughafen gegen die bevorstehende Abschiebung. Danach kam sie in Schubhaft, inzwischen hat sie das PAZ Rossauerlände verlassen.

"Laila konnte mithilfe der Co-Pilotin der Austrian Airlines, die sich weigerte, sie wegen der Menschenrechtsverletzungen in Bulgarien, mitzunehmen, die Abschiebung verhindern", sagt Valer S., ein Freund und Unterstützer Lailas, am Mittwoch zur "Wiener Zeitung". Die junge Frau habe beim Einstieg in das Flugzeug klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass sie aufgrund ihrer traumatisierenden Erfahrungen und der menschenrechtswidrigen Zustände für Geflüchtete in Bulgarien nicht mitfliegen werde. Die AUA äußerte sich bereits vorab: "Grundsätzlich lehnt Austrian Airlines Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen ab. Trotz des gültigen Vertrages kann Austrian Airlines Passagiere vom Flug ausschließen, wenn sie sich oder andere gefährden, oder wenn ein solcher Transport eine unzumutbare Belastung für die anderen Passagiere darstellt."

Misshandlungen in Bulgarien, laut Gutachten suizidgefährdet

Auf ihrer Flucht wurde die Afghanin in Bulgarien das erste Mal aufgegriffen, nachdem sie vor zwei Jahren über die Türkei nach Österreich flüchtete. Gemäß Dublin-III-Verordnung solle Laila P. nun nach Bulgarien, das für ihr Verfahren zuständig sei, rücküberstellt werden. Die junge Frau fühlte sich in Bulgarien jedoch misshandelt und gilt laut einem Gutachten als "suizidgefährdet".

Der Fall hat am Mittwoch auch den Nationalrat beschäftigt. Die NEOS beschuldigten Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und die Behörden bewusst rechtswidrig zu handeln. Den Abgeordneten zufolge sei die eingeleitete Abschiebung nicht zulässig, weil die Frist, in der Österreich sie nach Bulgarien zurückschieben hätte können, längst abgelaufen sei. An sich gilt hier laut Dublin-III-Abkommen eine Sechs-Monate-Frist, wobei hier während der Berufungsverfahren die Frist ausgesetzt ist, wie das Innenministerium betont.

Seit dem vergangenen Jahr kritisiert der UNHCR die Asyl-Situation in Bulgarien massiv und fordert vor jeder Abschiebungen eine Einzelüberprüfung des Falles. So hat beispielsweise Deutschland 2014 lediglich in 14 Fällen eine Abschiebung nach Bulgarien vorgenommen.

Free Laila Now (Facebook-Initiative)
Pro Asyl - Schwere Misshandlungen von Flüchtlingen in Bulgarien