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Abschiebung - woran sie scheitert

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Taktik in der | Gefängniszelle. | Identität wird oft verschleiert. | Wien. Randalieren, sich ausziehen, falsche Namensangabe - die Taktiken zur Vermeidung einer Abschiebung sind unerschöpflich, wenn man den Berichten von Willfried Kovarnik, Chef der Wiener Fremdenpolizei, glaubt. "Das ist zwar verständlich", räumt der Hofrat gegenüber der "Wiener Zeitung" ein. Doch die "nicht zufrieden stellende Praxis" macht ihm zu schaffen.


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Nützliche Tipps, wie man sich verhalten muss, um nicht abgeschoben zu werden, würde es in der Gefängniszelle geben. Laut Kovarnik haben Häftlinge dort in allen möglichen Sprachen ihre Erfahrungen mit Abschiebe-Taktiken an die Wände gekritzelt.

Fantasienamen

Am häufigsten kommt vor, dass der Betroffene die Identität verschleiert. Das wird auch von der Caritas gegenüber der "Wiener Zeitung" bestätigt.

"Viele geben an, dass sie ihren Pass nicht finden und geben einen Fantasienamen an", erzählt der Fremdenpolizei-Chef. "Wenn sie heiraten, finden sie den Pass plötzlich wieder. Das nenne ich ein Wunder", fügt er mit einem sarkastischen Unterton hinzu.

Wird das Ausweisungsverfahren unter einem Fantasienamen geführt, stellt sich folgendes Problem: Die Botschaft des Landes, in das der Betroffene ausgewiesen werden soll, weigert sich dann meistens, diesen zurückzunehmen, weil sie die Identität der Person nicht kennt. Folglich stellt sie auch kein Heimreisezertifikat aus. Dieses ist für eine Abschiebung aber unbedingt erforderlich. Kovarnik wünscht sich deshalb, dass "die direkte Zusammenarbeit mit dem Heimatstaat intensiviert wird".

Das kann allerdings auch nicht dabei helfen, wenn sich der Betroffene mit Händen und Füßen gegen die Abschiebung wehrt. Wer sich nämlich am Flughafen ordentlich daneben benimmt, wird als Sicherheitsrisiko eingestuft und darf nicht mitfliegen, so Kovarnik.

Ein weiteres Problem, mit dem die Fremdenpolizei bei den Abschiebungen zu kämpfen hat, ist das wiederholte Stellen von Asyl-Anträgen. "Kaum ist das Asylverfahren abgeschlossen, stellt man einen neuen Antrag", schildert Kovarnik. Das ist zulässig, sobald es einen neuen Sachverhalt gibt - die Betroffenen würden sich dabei auf alle möglichen Gründe berufen.

"Es kommt immer der Vorwurf, dass die Asylverfahren so lange dauern. Dabei ist das gar nicht ein Verfahren, sondern mehrere", sagt Kovarnik.