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Abtreibung in den USA wird neu aufgerollt

Von Konstanze Walther

Politik

Der mehrheitlich konservative Oberste Gerichtshof wird nun eine Regelung aus Mississippi überprüfen.


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Nun ist das passiert, wovor US-Frauenrechtsorganisationen und Liberale schon seit langem warnen. Der Oberste Gerichtshof in den USA, der seit der vergangenen Legislaturperiode mit sechs zu drei eine deutlich konservative Mehrheit bei den Richtern stellt, beschäftigt sich mit einem Fall zu Abtreibungsregelungen.

Konkret erklärten die Richter am Montag, sich mit einem Gesetz des Bundesstaats Mississippi zu befassen, das Schwangerschaftsabbrüche höchstens bis zur 15. Woche erlaubt.

Das könnte auf eine nationale Einschränkung des Abtreibungsrechts hinauslaufen. Oft wird der Präzedenzfall Roe versus Wade aus dem Jahr 1973 zitiert. Mit diesem Urteil erklärte der Supreme Court damals, dass der Schwangerschaftsabbruch vom Recht auf Privatsphäre gedeckt sei und es Frauen im ersten Trimester (12 oder 13 Wochen) vollkommen freisteht, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Im zweiten Trimester (bis Woche 27) kann beziehungsweise darf es der Bundesstaat aus Gesundheitsgründen einschränken, und erst ab dem dritten Trimester kann der Abbruch verboten werden - etwa ab der 28. Schwangerschaftswoche.

Damit ist Roe v. Wade zum Teil liberaler als das in Österreich seit 1975 geltende Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch. Hierzulande ist der Abbruch nur in den ersten 16 Wochen möglich (Fristenlösung), später braucht es triftige medizinische Gründe. Also ähnlich dem, was Mississippi nun vorhat.

Roe v. Wade wurde in den USA 1992 noch einmal adaptiert, im Fall Planned Parenthood v. Casey. Damit wurde der mögliche Zeitraum eines Abbruchs ohne medizinische Indikation etwas eingeschränkt. Immer werden dabei das Recht auf Privatsphäre und der Schutz des Fötus gegeneinander abgewogen. Der Supreme Court geht davon aus, dass das Recht des Fötus ab dem Zeitpunkt stärker ist, ab dem er außerhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre.

Bei Roe v. Wade ist das Gericht von der selbständigen Lebensfähigkeit ab dem dritten Trimester ausgegangen. Doch aufgrund der medizinischen Fortschritte wurde 1992 der Zeitpunkt nach vorne verlegt.

Lebensfähigkeit wird ab der 24. Woche angenommen

Die Mehrheit der Experten geht davon aus, dass diese Lebensfähigkeit ab der 24. Schwangerschaftswoche eintreten kann - wenn für die medizinische Versorgung solcher Frühchen gesorgt ist. Eine reguläre Schwangerschaft dauert 40 Wochen.

Mit der angekündigten Prüfung des Gesetzes in Mississippi könnte die nationale Gesetzgebung in den USA empfindlich beschnitten werden.

Ob es allerdings wirklich so weit kommt, wird sich weisen. Denn nur weil konservative Richter in der Mehrheit sind, heißt es nicht automatisch, dass Roe v. Wade gekippt wird. Schon 1992, in der Zeit des republikanischen Präsidenten George Bush, waren die konservativen Richter in der Mehrheit. Diese sprachen sich damals aber, zur Überraschung vieler, für die grundsätzliche Aufrechterhaltung von Roe v. Wade aus - wenngleich sie es ermöglicht hatten, dass die Bundesstaaten Hindernisse für Abtreibungen einführten, eine Option, die durchaus verwendet wird.

Übrigens: Nur weil ein Abbruch legal ist, heißt das nicht, dass der Bundesstaat in den USA (oder in Österreich) einfachen Zugang dazu gewähren muss. Ob Ärzte oder Kliniken medizinisch nicht indizierte Abbrüche ausführen, hängt vom Gewissen und von Geldgebern ab - und bedeutet im Endeffekt oft, dass ganze Bezirke ohne dementsprechende Angebote existieren. In Mississippi, einem Staat mit drei Millionen Einwohnern, gibt es derzeit nur eine einzige Klinik, die solche Eingriffe vornimmt. In Österreich wird es mit dem Verlassen der Bundeshauptstadt zunehmend schwierig.

Auch die Tatsache, dass der Schwangerschaftsabbruch in Österreich noch im Strafgesetzbuch geregelt wird - und nicht legal ist, sondern nur innerhalb der Fristenlösung als "straffrei" bezeichnet wird -, beurteilen viele Kenner der Materie als anachronistisch.

In den USA wird die Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch unterschiedlich nach Bundesstaat gehandhabt. In Österreich muss die Abtreibung meist zur Gänze selbst bezahlt werden - anders als in vielen Ländern Westeuropas, wo die Kosten teilweise oder sogar zur Gänze übernommen werden.

Liberaler Spitzenreiter ist übrigens Kanada. In dem nordamerikanischen Land gibt es seit 1982 keine gesetzliche Einschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen, die Kosten werden vom Staat übernommen.