Regierung strebt Lockerung bei Abtreibungen an. | Madrid. (apa) In Spanien kommt es erneut zum offenen Konflikt zwischen den regierenden Sozialisten (PSOE) und der katholischen Kirche. Kaum ist die politische Sommerpause vorbei, kündigte Spaniens Gleichstellungsministerin Bibiana Aido eine Erneuerung des Abtreibungsrechts bis Ende kommenden Jahres an.
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Das neue Abtreibungsgesetz soll im ersten Halbjahr 2009 vorgestellt werden und dann bis Jahresende in Kraft treten. Die geplante Lockerung der Abtreibungsbestimmungen, die nach dem Vorbild anderer europäischer Länder eine Fristenregelung anstrebt, stößt bei der katholischen Kirche auf großes Missfallen.
"Wer für die Abtreibung ist, stellt sich gegen das wichtigste Gut des Menschen, das Leben", verurteilte am Sonntag der Vize-Präsident der spanischen Bischofskonferenz, Kardinal Antonio Canizares, die geplante Liberalisierung der Abtreibung durch die sozialistische Regierung von Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero.
Bereits am Freitag hatte der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Kardinal William Levada, die Novellierung des Abtreibungsgesetzes kritisiert.
Unterdessen warf die konservative Volkspartei (PP) den regierenden Sozialisten vor, das Streitthema gerade zu diesem Zeitpunkt auf die politische Agenda zu setzen, um von den gravierenden Wirtschaftsproblemen, die Spanien durchmacht, abzulenken. Es handle sich um ein "pures Ablenkungsmanöver" und anstatt Probleme zu lösen, schaffe die Regierung nur neue, so Oppositionsführer Mariano Rajoy.
Der stellvertretende PSOE-Generalsekretär Jose Blanco stellte klar, dass "weder Rajoy noch die Kirche" die Regierung daran hindern werden, ein neues Abtreibungsgesetz zu verabschieden, dass den Frau mehr Sicherheit und Rechte geben wird.
Bisher gestattet das seit 1985 geltende Abtreibungsgesetz den Schwangerschaftsabbruch in drei Fällen: in den ersten 12 Wochen nach einer Vergewaltigung, in den ersten 22 Wochen bei Missbildung des Fötus sowie ohne zeitliche Begrenzung bei Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit der Schwangeren. Diese Rechtslage hat dazu geführt, dass fast alle Abtreibungen unter der letztgenannten Indikation, also zum Schutz der schwangeren Frau, durchgeführt werden.