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Acht Tage und sieben Volksbegehren

Politik

Wahlberechtigte können vom 2. bis zum 9. Mai die Initiativen mit einer Unterschrift unterstützen.


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Korruption, Impfpflicht, Tierschutz und Sozialleistungen — am Montag startete die Eintragungswoche für sieben thematisch weit gestreute Volksbegehren. Sie können noch bis zum 9. Mai persönlich oder online unterzeichnet werden.

"Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren": Mehr Anstand in der Politik, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der unabhängigen Justiz, eine moderne Antikorruptionsgesetzgebung und Reformen der Medienförderung: 72 "Anregungen" haben prominente Politiker, Juristinnen und Beamte rund um Martin Kreutner, einst Leiter der Internationalen Antikorruptionsakademie, formuliert. Schon in der ersten Phase des Volksbegehrens konnten mehr als 80.000 Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Gestartet wurde die Initiative für mehr Sauberkeit in der österreichischen Politik im Zusammenhang mit den Erkenntnissen des Ibiza-Untersuchungsausschusses.

"Arbeitslosengeld rauf!": Ein Zusammenschluss von Sozialwissenschaftlern, Betriebsräten und NGOs fordert eine Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des früheren Nettoeinkommens - aktuell sind es 55 Prozent. Außerdem sollen die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose entschärft und die Notstandshilfe erhöht werden.

"Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!": Um allen Personen Österreich "ein menschenwürdiges Dasein und Teilhabe an der Gesellschaft" zu ermöglichen, haben mehrere Vereine ein gemeinsames Volksbegehren zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens initiiert. Details wie Höhe und Finanzierung der Sozialleistung sollen im Anschluss gemeinsam mit der Zivilbevölkerung erarbeitet werden.

"Mental Health Jugendvolksbegehren": Da die psychische Gesundheit junger Menschen während der Pandemie gelitten hat, wurde das Volksbegehren von der Initiative "Gut, und selbst?", ins Leben gerufen. Dahinter stehen unter anderem die ÖVP-nahe Schülerunion und der Bundesverband für Psychotherapie. Gefordert werden Workshops und Weiterbildung für Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte, eine größere Zahl an Schulpsychologen und eine verstärkte Behandlung des Themas im Schulunterricht.

"Stoppt Lebend-Tiertransporte!":Gestartet vom niederösterreichischen Tierschutz-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), soll mit dem Volksbegehren erreicht werden, dass Schlachttiere, anstatt tagelang über den Kontinent transportiert zu werden, nur noch zum nächstgelegenen Schlachthof gebracht werden dürfen. Weiter transportiert soll nur gekühltes oder tiefgefrorenes Fleisch werden. Österreich soll sich außerdem dafür einsetzen, dass diese Regelung im gesamten EU-Raum umgesetzt wird.

"NEIN zur Impfpflicht!" und "Impfpflichtabstimmung - NEIN respektieren!": Gleich zwei Volksbegehren wollen der mittlerweile ausgesetzten Impfpflicht einen Riegel vorschieben. Während "NEIN zur Impfpflicht!" generell die Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfungen in Frage stellt, beruft sich "Impfpflichtabstimmung -- NEIN respektieren!" auf ein Doppel-Volksbegehren aus dem Vorjahr. Damals konnte für oder gegen die Einführung einer verpflichteten Impfung unterschrieben werden, die Ablehnung erreichte größere Unterstützung.

Unterzeichnung in jeder Gemeinde möglich

Die Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz im Magistrat oder dem Gemeindeamt einer beliebigen Gemeinde unterzeichnet werden. Jede Gemeinde muss dabei mindestens ein Eintragungslokal zu Verfügung stellen. Mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte kann die Unterschrift auch digital erfolgen — diese Möglichkeit haben auch Auslandsösterreicher. Unterzeichnen kann jeder, der auch das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.

Damit ein Volksbegehren starten kann, müssen die Initiatoren zunächst mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen sammeln. Dann folgt ein Einleitungsantrag beim Innenministerium. Wird diesem stattgegeben, wird ein Eintragungszeitraum festgelegt, in dem das Volksbegehren niederschwellig unterschrieben werden kann. Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, unterschreibt kein zweites Mal — die Unterschrift wird für das Ergebnis mitgerechnet. Unterschreiben zumindest 100.000 Personen oder je ein Sechstel der Wahlberechtigten dreier Bundesländer, muss die Thematik im Nationalrat behandelt werden. Das Ergebnis ist für den Gesetzgeber rechtlich nicht bindend.(vis)