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Achtung, Nebenwirkungen!

Von Stefan Janny

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Mit 1. Juli traten Bestimmungen über die Kurzarbeit in Kraft, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Mitarbeiter bis zu 24 Monate hindurch weniger arbeiten zu lassen. Zudem können die Unternehmen nun einen höheren Teil der daraus entstehenden Kosten auf die öffentliche Hand überwälzen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer, ein deklarierter Freund der Kurzarbeit als Mittel zur Dämpfung der Arbeitslosigkeit, verwies in der Vergangenheit - trotz des Aufwands von bislang annähernd 260 Millionen Euro - gerne darauf, dass ein Arbeitsloser drei Mal so viel koste wie ein Kurzarbeiter. Dass diese Quote sich nun auf eins zu 2,3 reduziert, wird wohl kaum etwas daran ändern, dass Hundstorfer Kurzarbeit für das geringere Übel hält.


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Die unter Auftragseinbrüchen leidenden Unternehmen sind ebenfalls Fans der Kurzarbeit, die es ihnen ermöglicht, ihre Personalkapazitäten und -kosten zu reduzieren, ohne Scharen an Mitarbeitern auf die Straße setzen zu müssen. Denn vielfach wurden in Ausbildung und Schulung dieser Beschäftigten Aufwand und Geld investiert, das bei Kündigungen verloren wäre. Springt die Konjunktur wieder an, brauchen keine neuen Arbeitskräfte gesucht zu werden. Das Unternehmen braucht bloß wieder zur Normalarbeitszeit zurückkehren.

Also hat die Verlängerung der Kurzarbeit nur Vorteile? Die Europäische Zentralbank verweist auf nachteilige Nebeneffekte. Zum einen belastet Kurzarbeit die öffentlichen Haushalte. Zum anderen reduziert die Subvention der Kurzarbeit die Motivation für Unternehmen, sich zeitgerecht an geänderte Marktbedingungen anzupassen. Und sie verringert den Anreiz der Beschäftigten, aus schrumpfenden Branchen in solche mit besseren Chancen zu wechseln. Dies kann letztlich dazu führen, dass ein Wirtschaftsaufschwung später einsetzt. Wie bei einem grundsätzlich nützlichen Medikament sollten daher auch bei der Kurzarbeit mögliche Nebenwirkungen nicht außer Acht gelassen werden.