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Affäre Hypo-Leasing-Steiermark: Manager erhielt 11,5 Jahre Haft

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Verteidiger Christandl wird Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.


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Graz. Der zweite Strafprozess um den Millionen-Schaden bei den Balkangeschäften der Hypo Steiermark Leasing wurde am Montag mit einem Kuriosum beendet. Ex-Hypo-Manager Peter Schmidt erhielt dreieinhalb Jahre Haft, dabei hat er schon im ersten Prozess Ende März acht Jahre Haft ausgefasst. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Zur Erinnerung: Zehn Jahre Haft sind die Höchststrafe bei Untreue. Mit der genauen Strafbemessung wird sich aber der Oberste Gerichtshof beschäftigen müssen.

Doch der augenscheinliche Strafüberhang ist laut Justizexperten gar keiner, sondern durch die Aufsplittung der Causa auf zwei Verfahren entstanden. So ist Schmidt im ersten Verfahren als mutmaßlicher Direkttäter verurteilt worden und im zweiten Verfahren als Bestimmungstäter. Das heißt: In letzterem Fall soll er seinen damaligen Prokuristen und Befehlsempfänger Franz F. sozusagen zu den Taten angestiftet haben. Das Kuriosum dabei ist, dass der Prokurist gestern freigesprochen wurde, aber Schmidt verurteilt wurde - das geht, heißt es in Justizkreisen.

Zugleich zur Freiheitsstrafe muss Schmidt insgesamt 45,3 Millionen Euro Schaden verantworten. Wie berichtet, wollte die Hypo Steiermark Leasing Anfang der 2000er Jahre den Balkan geschäftlich erobern und engagierte bei der Marktbearbeitung örtliche Makler, die vor allem hohe Provisionen kassierten. Doch die Verträge platzten zum Teil und zahlreiche Leasingnehmer zahlten ihre Raten nicht. Der renommierte Grazer Sachverständige Fritz Kleiner errechnete in seinem Gutachten allein bei einer Maklerin einen Schaden von 19,78 Millionen Euro. Trotzdem soll Schmidt die Reißleine nicht gezogen haben.

Höchststrafe umgangen?

"Ich mache eine Nichtigkeitsbeschwerde und lege Berufung ein", sagt Harald Christandl, Verteidiger von Peter Schmidt. "Wenn ich diesem Beispiel folge, könnte ich jedes Mal die Höchststrafe durch die Aufsplittung der Verfahren umgehen. Der Oberste Gerichtshof muss das regulieren." Nachsatz: "Die Strafe ist völlig unverhältnismäßig, obwohl mein Mandant viel Schmarrn gemacht hat." Christandl verweist auf den Fall Bawag, Elsner erhielt 9,5 Jahre Haft.