Milchquote soll bis 2015 schrittweise angehoben werden. | Brüssel. Die Überarbeitung der jährlich knapp 50 Mrd. Euro schweren EU-Agrarpolitik nimmt Gestalt an: So will die EU-Kommission die direkten Agrarförderungen für Großbetriebe weit weniger drastisch kürzen als in ersten Vorschlägen vom Herbst 2007.
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Vor allem Deutschland mit seinen ehemaligen Agrarkombinaten im Osten war dagegen Sturm gelaufen. Statt bis zu 45 Prozent sieht Brüssel nun nur höchstens neun Prozent Reduktion vor. Die Milchquote soll bis zu ihrem Auslaufen 2015 dagegen kontinuierlich erhöht werden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Kommission hervor, der im Mai präsentiert werden soll.
Zusätzlich zu der von den Landwirtschaftministern bestätigten Erhöhung der Milchquote um zwei Prozent ab April soll ab 2010 bis zum endgültigen Auslaufen der Mengenbeschränkung 2015 jährlich eine Steigerung um ein Prozent stattfinden.
Österreichs Landwirtschaftsminister Josef Pröll hatte mit seinem deutschen Kollegen Horst Seehofer gegen eine Aufstockung gestimmt. Er sieht die Milchpreise durch die Angebotserhöhung in Gefahr. Das komme den landwirtschaftlichen Großbetrieben auf Kosten der Bergbauern entgegen. Diese könnten im Preiskampf nicht bestehen.
Strafzahlung von 16,7 Mio. Euro
In diese Richtung argumentieren auch österreichische Bauernvertreter, obwohl die heimischen Milchproduzenten die knapp 3 Mio. Tonnen schwere Quote heuer erneut um 60.000 Tonnen übertroffen haben. Das hat eine Strafzahlung von 16,7 Mio. Euro zur Folge. Die Kommission argumentiert darüber hinaus mit steigender Nachfrage, vor allem nach Käse.
Bei den Kürzungen bei Großempfängern der Agrarförderungen schlägt die Kommission nun vor, Förderbeträge, die 100.000 Euro übersteigen, um 3 Prozent zu kürzen, Subventionen über 200.000 Euro um 6 Prozent und mehr als 300.000 Euro um 9 Prozent.
Wie schon im Herbst angekündigt, will die Kommission zusätzlich die Umschichtung der Gelder aus den direkten Agrarförderungen in den Topf zur Förderung der Ländlichen Entwicklung bis 2013 von heute 5 auf 13 Prozent erhöhen. Diese Abzüge betreffen alle Empfänger von direkten EU-Agrarförderungen. Für Großbetriebe ergibt das Gesamteinbußen von bis zu 17 Prozent.