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Ahnungslos, besessen, überfordert

Von Wolfgang Zaunbauer

Analysen

Drei Fälle klassischer Fehlbesetzung. | Dass es mit der Bawag nicht schon viel früher bergab ging, verwundert angesichts eines Vorstandes wie Hubert Kreuch, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt. Kreuch war in der Gewerkschaftsbank für kleine und mittlere Unternehmen und die Filialen zuständig. In dieser Funktion mag er auch gut gewesen sein, als Vorstand war er aber eine glatte Fehlbesetzung.


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Für den Vorstand einer Bank, der Entscheidungen über Millionenkredite mitträgt, genügt es nicht, voll kindlicher Bewunderung für den Generaldirektor jedes Wort für bare Münze zu nehmen. Sich dann darauf zu berufen, ein völlig anderes Ressort betreut zu haben, zeugt von keinem guten Amtsverständnis.

Ein Mindestmaß an Interesse und Skepsis wäre hilfreich gewesen. Kreuch hätte sich ein Beispiel an seinem Kollegen Christian Büttner nehmen sollen. Dieser hatte wenigstens vorübergehend die Courage, die Flöttl-Geschäfte zu hinterfragen und auch gegen das Sanierungspaket vom Oktober 1998 zu stimmen. Schließlich verließ jedoch auch diesen der Mut, und er trug weiter alle Entscheidungen mit.

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Mangelndes Interesse kann man Gerda Kostelka-Reimer nicht unterstellen. Die Privatbeteiligtenvertreterin des ÖGB ist mit dem Vorsatz angetreten zu beweisen, dass bei den Spekulationen keineswegs alles Geld verloren ging. Vielmehr geht die Anwältin davon aus, dass die Angeklagten einen Teil für sich abgezweigt haben. Diese Idee verfolgt Kostelka mit an Besessenheit grenzender Sturheit - obwohl selbst der Staatsanwalt diesen Vorwurf als nicht verifizierbar bezeichnet.

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Schließlich ist da noch die eine Schöffin. Seit sie zu Beginn des Prozesses infolge der Hitze kollabierte, wirkt die gute Frau völlig überfordert - vor allem von der Materie. Zugegeben, die Sachlage ist kompliziert, aber fachliches Unverständnis mit übertriebener Gestik zu kompensieren, qualifiziert nicht für dieses Amt. Eine solche Fehlbesetzung lässt Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Laienrichtern aufkommen.